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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08 (https://dejure.org/2009,1377)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.02.2009 - VerfGH 24/08 (https://dejure.org/2009,1377)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - VerfGH 24/08 (https://dejure.org/2009,1377)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Länge des Zeitabstandes zwischen Wahl und Konstituierung neu gewählter Volksvertretungen von höchstens drei Monaten als demokratischer Grundsatz für Kommunalwahlen; Möglichkeit der Überschreitung der Höchstfrist von drei Monaten für die Konstituierung neu gewählter ...

  • Judicialis

    KWahlZG Art. 12 Satz 1; ; LV NRW Art. 1 Abs. 1; ; LV NRW Art. 78 Abs. 1; ; GG Art. 28 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 28 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kommunalwahlen 2009 dürfen nicht am Tag der Europawahl stattfinden

  • nrw.de PDF (Ausführliche Zusammenfassung)

    Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahlen

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Normenkontrollantrag gegen Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl 2009

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Parteipolitik hat im Verfassungsgericht nichts zu suchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Länge des Zeitabstandes zwischen Wahl und Konstituierung neu gewählter Volksvertretungen von höchstens drei Monaten als demokratischer Grundsatz für Kommunalwahlen; Möglichkeit der Überschreitung der Höchstfrist von drei Monaten für die Konstituierung neu gewählter ...

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.2.2009)

    Termin für Kommunalwahl // Zusammenlegung mit Europawahl im Juni für nichtig erklärt

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsgerichtshof NRW verhandelt am 4. Februar 2009 über Zulässigkeit der Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsgerichtshof NRW verhandelt über die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zusammenlegung von Wahlen und Mindestmandatsklauseln

Sonstiges (3)

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 516
  • DÖV 2009, 417
  • DÖV 2009, 676
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08
    In diesen Grenzen erlaubt das Grundgesetz eine in Einzelheiten sehr unterschiedliche Ausgestaltung des Landes- und Kommunalwahlrechts (vgl. BVerfGE 99, 1, 11 ff.).

    So sind etwa die konkreten Ausformungen des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag in Art. 38 ff. GG für das Wahlrecht in den Ländern nicht verbindlich (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 20. Dezember 1998 - 2 BvR 69/98 -, NVwZ-RR 1999, 281 und BVerfGE 99, 1, 7 f.).

    Hierbei ist das demokratische Prinzip wirksam zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 99, 1, 13).

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08
    Art. 28 Abs. 1 GG fordert allerdings mit der Einhaltung der Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats in den Ländern ein Mindestmaß an Homogenität zwischen Gesamtstaat und Gliedstaaten (vgl. BVerfGE 90, 60, 84 f. und BVerfGE 83, 37, 58).

    Es wird nur dann erreicht, wenn das Wahlverfahren denselben demokratischen Grundsätzen genügt, wie sie für die Wahlen zum Bundestag und zu den Landesparlamenten gelten (vgl. BVerfGE 83, 37, 53 und 55).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08
    c) Zu den auf Bundesebene unabänderbaren Grundsätzen der "freiheitlichen demokratischen Grundordnung" des Grundgesetzes gehört die Volkssouveränität (vgl. BVerfGE 44, 125, 145 und BVerfGE 2, 1, 11 ff.).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08
    c) Zu den auf Bundesebene unabänderbaren Grundsätzen der "freiheitlichen demokratischen Grundordnung" des Grundgesetzes gehört die Volkssouveränität (vgl. BVerfGE 44, 125, 145 und BVerfGE 2, 1, 11 ff.).
  • BVerfG, 20.12.1998 - 2 BvR 69/98

    Verletzung von Wahlrechtsgrundsätzen auf kommunaler Ebene nicht mit der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08
    So sind etwa die konkreten Ausformungen des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag in Art. 38 ff. GG für das Wahlrecht in den Ländern nicht verbindlich (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 20. Dezember 1998 - 2 BvR 69/98 -, NVwZ-RR 1999, 281 und BVerfGE 99, 1, 7 f.).
  • StGH Baden-Württemberg, 15.06.1974 - GR 1/74

    Gemeindliche Normenkontrolle gegen Gemeindereformgesetz

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08
    Dabei kann dahinstehen, ob das aus den Erwägungen zu I. abgeleitete Erfordernis von so hohem Verfassungsrang ist, dass sich dessen Durchbrechung überhaupt rechtfertigen lässt; jedenfalls ließe sich eine - auch nur einmalige - Durchbrechung nur dann rechtfertigen, wenn hierfür ausnahmsweise gewichtigere Belange von Verfassungsrang oder zumindest sonstige "zwingende" Gründe des Gemeinwohls angeführt werden könnten, die durch die Verfassung legitimiert und von einem Gewicht sind, das dem Gebot der alsbaldigen Konstituierung der gewählten Vertretung die Waage halten kann (vgl. StGH Baden-Württemberg, ESVGH 24, 155, 158 f. zu Neugliederungen von Gebietskörperschaften; siehe auch zu den Anforderungen an die Rechtfertigung von Differenzierungen im Wahlsystem BVerfG, DVBl. 2008, 1045, 1046).
  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08
    Dabei kann dahinstehen, ob das aus den Erwägungen zu I. abgeleitete Erfordernis von so hohem Verfassungsrang ist, dass sich dessen Durchbrechung überhaupt rechtfertigen lässt; jedenfalls ließe sich eine - auch nur einmalige - Durchbrechung nur dann rechtfertigen, wenn hierfür ausnahmsweise gewichtigere Belange von Verfassungsrang oder zumindest sonstige "zwingende" Gründe des Gemeinwohls angeführt werden könnten, die durch die Verfassung legitimiert und von einem Gewicht sind, das dem Gebot der alsbaldigen Konstituierung der gewählten Vertretung die Waage halten kann (vgl. StGH Baden-Württemberg, ESVGH 24, 155, 158 f. zu Neugliederungen von Gebietskörperschaften; siehe auch zu den Anforderungen an die Rechtfertigung von Differenzierungen im Wahlsystem BVerfG, DVBl. 2008, 1045, 1046).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08
    b) Was die "grundsätzlichen" demokratischen Vorgaben "im Sinne dieses Grundgesetzes" für die Verfassungshoheit der Länder beinhalten, ist einzelfallbezogen anhand einer "Gesamtinterpretation des Grundgesetzes und seiner Einordnung in die moderne Verfassungsgeschichte" zu bestimmen (BVerfGE 5, 85, 112; vgl. Löwer, in: v. Münch/Kunig, GG, Bd. 2, 5. Aufl. 2001, Art. 28 Rn. 15).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08
    Entscheidend ist dabei, dass ein hinreichender Gehalt an demokratischer Legitimation, ein bestimmtes Legitimationsniveau, erreicht wird (vgl. BVerfGE 107, 87 f., BVerfGE 93, 37, 66 ff., BVerfGE 89, 155, 182 und BVerfGE 83, 60, 71 f.).
  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08
    Art. 28 Abs. 1 GG fordert allerdings mit der Einhaltung der Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats in den Ländern ein Mindestmaß an Homogenität zwischen Gesamtstaat und Gliedstaaten (vgl. BVerfGE 90, 60, 84 f. und BVerfGE 83, 37, 58).
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89

    Ausländerwahlrecht II

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19

    Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung

    Die in Art. 78 Abs. 1 Satz 2 LV genannten Wahlrechtsgrundsätze der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen und freien Wahl im Bereich der Kreise und Gemeinden werden zusätzlich durch das objektiv-rechtliche Verfassungsgebot des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet, dessen Geltung als Landesverfassungsrecht Art. 1 Abs. 1 LV vermittelt (vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 6. Juli 1999 - VerfGH 14/98 u. a. -, OVGE 47, 304 = juris, Rn. 54, vom 18. Februar 2009 - VerfGH 24/08 -, OVGE 51, 310 = juris, Rn. 43, vom 26. Mai 2009 - VerfGH 2/09 -, OVGE 52, 280 = juris, Rn. 55, und vom 21. November 2017 - VerfGH 21/16 -, NWVBl. 2018, 147 = juris, Rn. 38).

    Entscheidend ist, dass ein hinreichender Gehalt an demokratischer Legitimation erreicht wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 -, BVerfGE 147, 50 = juris, Rn. 198 m. w. N.; VerfGH NRW, Urteile vom 18. Februar 2009 - VerfGH 24/08 -, OVGE 51, 310 = juris, Rn. 46, und vom 26. Mai 2009 - VerfGH 2/09 -, OVGE 52, 280 = juris, Rn. 57).

    Sie können nicht wie Landtag und Landesregierung die für die Führung des Rechtsstreits erforderlichen Aufwendungen aus Mitteln öffentlicher Haushalte bestreiten (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 18. Februar 2009- VerfGH 24/08 - OVGE 51, 310 = juris, Rn. 60).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 21/16

    2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage

    Mit anderen Worten: Das nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG erforderliche Legitimationsniveau muss den Volksvertretungen in den Ländern, Kreisen und Gemeinden wegen Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG im Wege der Volkswahl vermittelt werden und wird nur dann erreicht, wenn das Wahlverfahren denselben demokratischen Grundsätzen genügt, wie sie für die Wahlen zum Bundestag gelten, was insbesondere die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze erfordert (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 18. Februar 2009 - VerfGH 24/08 -, OVGE 51, 310 = juris, Rn. 47).

    Zwar hat auch der Verfassungsgerichtshof befunden, der Bund könne und müsse seinen Gliedern nur vorschreiben, was - wie insbesondere die nach Art. 79 Abs. 3 GG änderungsfesten Grundsätze der Art. 1 und 20 GG - für ihn selbst unabdingbare Grundlage der Art und Form seiner politischen Existenz sei (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 18. Februar 2009 - VerfGH 24/08 -, OVGE 51, 310 = juris, Rn. 45).

    Nur was für den Bund unabdingbare Grundlage der Art und Form seiner politischen Existenz ist, kann und muss er auch seinen Gliedern vorschreiben (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 18. Februar 2009 - VerfGH 24/08 -, OVGE 51, 310 = juris, Rn. 45, im Anschluss an Hofmann, Bundesstaatliche Spaltung des Demokratiebegriffs?, in: FS Neumayer, 1985, S. 281, 294).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 9/16

    2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage

    Mit anderen Worten: Das nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG erforderliche Legitimationsniveau muss den Volksvertretungen in den Ländern, Kreisen und Gemeinden wegen Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG im Wege der Volkswahl vermittelt werden und wird nur dann erreicht, wenn das Wahlverfahren denselben demokratischen Grundsätzen genügt, wie sie für die Wahlen zum Bundestag gelten, was insbesondere die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze erfordert (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 18. Februar 2009 - VerfGH 24/08 -, OVGE 51, 310 = juris, Rn. 47).

    Zwar hat auch der Verfassungsgerichtshof befunden, der Bund könne und müsse seinen Gliedern nur vorschreiben, was - wie insbesondere die nach Art. 79 Abs. 3 GG änderungsfesten Grundsätze der Art. 1 und 20 GG - für ihn selbst unabdingbare Grundlage der Art und Form seiner politischen Existenz sei (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 18. Februar 2009 - VerfGH 24/08 -, OVGE 51, 310 = juris, Rn. 45).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 2/09

    Wahl von Bürgermeistern und Landräten mit relativer Mehrheit verfassungsgemäß

    Sie genügt damit dem Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 GG, dessen Geltung als Landesverfassungsrecht Art. 1 Abs. 1 LV NRW vermittelt (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 18.2.2009 - 24/08 -, DVBl. 2009, 516; OVGE 47, 304, 305).

    Entscheidend ist, dass ein hinreichender Gehalt an demokratischer Legitimation erreicht wird (vgl. BVerfGE 107, 59, 87 f.; VerfGH NRW, Urteil vom 18.2.2009 - VerfGH 24/08 -, DVBl. 2009, 516 f., m. w. N.).

    Diese Tradition lässt sich jedoch - anders als im Fall der maximalen Frist zwischen Wahl und Konstituierung neu gewählter Kommunalvertretungen (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 18.2.2009 - VerfGH 24/08 -, DVBl. 2009, 516, 517) - nicht auf eine gemeinsame Verfassungsüberzeugung zurückführen.

  • BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22

    Grundsatz der Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher

    (2) Davon ausgehend bedarf es in jedem Einzelfall einer die Verfassungsautonomie beachtenden, länderfreundlichen Bestimmung dessen, was Art. 28 Abs. 1 GG für den jeweils infrage stehenden Regelungsbereich zu entnehmen ist (vgl. Kersten, DÖV 1993, S. 896 ; Engels, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 28 Rn. 10-12; Schwarz, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 28 Rn. 38; VerfGH NRW, Urteil vom 18. Februar 2009 - VerfGH 24/08 -, juris, Rn. 45 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09

    Kommunalwahlen 2009 dürfen am 30. August 2009 stattfinden

    Mit Urteil vom 18.2.2009 ? VerfGH 24/08 ? entschied der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, dass die Inkrafttretensbestimmung in Art. 12 Satz 1 KWahlZG mit demokratischen Grundsätzen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Landesverfassung (LV NRW) i. V. m. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) insoweit unvereinbar und nichtig sei, als hierdurch Art. 1 Nr. 3 KWahlZG schon für die Neuwahlen zur am 21.10.2009 beginnenden Kommunalwahlperiode in Kraft gesetzt worden sei.

    Kommunalwahlen müssen gemäß Art. 78 Abs. 1 LV NRW und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG denselben demokratischen Grundsätzen genügen, wie sie für Wahlen zum Bundestag und zu den Landesparlamenten gelten (VerfGH NRW, Urteil vom 18.2.2009 ? VerfGH 24/08 ?, DVBl. 2009, 516, 517; BVerfGE 83, 37, 53 und 55).

    Diesen Anforderungen genügt die Bestimmung des Wahltermins für die allgemeinen Kommunalwahlen auf den 30.8.2009, die der Antragsgegner vorgenommen hat, nachdem der Verfassungsgerichtshof NRW mit seinem Urteil vom 18.2.2009 ? VerfGH 24/08 ? das Inkraftsetzen von Art. 1 Nr. 3 KWahlZG schon für die Neuwahlen zur am 21.10.2009 beginnenden Kommunalwahlperiode für verfassungswidrig erklärt hatte.

    e) Willkür liegt auch nicht unter dem von den Antragstellern geltend gemachten Gesichtspunkt eines Abwägungsdefizits im Hinblick darauf vor, dass der Antragsgegner seine Entscheidung für einen Wahltermin am 30.8.2009 bereits ohne Kenntnis des vollständigen schriftlichen Urteils des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 18.2.2009 ? VerfGH 24/08 ? nur wenige Stunden nach der Urteilsverkündung in einer Pressemitteilung angekündigt hat.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 5/18

    Organstreitverfahren um das Frage- und Informationsrecht von Abgeordneten -

    Sie können nicht wie Landtag und Landesregierung die für die Führung des Rechtsstreits erforderlichen Aufwendungen aus Mitteln öffentlicher Haushalte bestreiten (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 18. Februar 2009- VerfGH 24/08 - OVGE 51, 310 = juris, Rn. 60).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und

    Die mithin auch für die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern vorgegebene Grundentscheidung des Art. 20 Abs. 2 GG für die Volkssouveränität und die daraus folgenden Grundsätze der demokratischen Organisation und Legitimation von Staatsgewalt verlangen, dass sich die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben und die Ausübung staatlicher Befugnisse auf das Staatsvolk zurückführen lassen und grundsätzlich ihm gegenüber verantwortet werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11, BVerfGE 147, 50 = juris, Rn. 197 m. w. N.; VerfGH NRW, Urteile vom 18. Februar 2009 - VerfGH 24/08, OVGE 51, 310 = juris, Rn. 46, vom 26. Mai 2009 - VerfGH 2/09, OVGE 52, 280 = juris, Rn. 57, und vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 35/19, KommunalPraxis Wahlen 2020, 33 = juris, Rn. 104).

    Die in Art. 78 Abs. 1 Satz 2 LV genannten Wahlrechtsgrundsätze der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen und freien Wahl im Bereich der Kreise und Gemeinden werden zusätzlich durch das objektiv-rechtliche Verfassungsgebot des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet, dessen Geltung als Landesverfassungsrecht Art. 1 Abs. 1 LV vermittelt (vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 6. Juli 1999 - VerfGH 14/98 u. a., OVGE 47, 304 = juris, Rn. 54, vom 18. Februar 2009 - VerfGH 24/08, OVGE 51, 310 = juris, Rn. 43, vom 26. Mai 2009 - VerfGH 2/09, OVGE 52, 280 = juris, Rn. 55, und vom 21. November 2017 - VerfGH 21/16, NWVBl. 2018, 147 = juris, Rn. 38).

    Die Grundentscheidung des Art. 2 LV für die Volkssouveränität und die daraus folgenden Grundsätze der demokratischen Organisation und Legitimation von Staatsgewalt verlangen, dass sich die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben und die Ausübung staatlicher Befugnisse auf das Staatsvolk zurückführen lassen und grundsätzlich ihm gegenüber verantwortet werden (vgl. - im Hinblick auf Art. 20 Abs. 2 GG - BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11, BVerfGE 147, 50 = juris, Rn. 197 m. w. N.; vgl. ferner VerfGH NRW, Urteile vom 18. Februar 2009- VerfGH 24/08, OVGE 51, 310 = juris, Rn. 46, vom 26. Mai 2009 - VerfGH 2/09, OVGE 52, 280 = juris, Rn. 57, und vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 35/19, KommunalPraxis Wahlen 2020, 33 = juris, Rn. 104).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 15/16

    2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage

    Mit anderen Worten: Das nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG erforderliche Legitimationsniveau muss den Volksvertretungen in den Ländern, Kreisen und Gemeinden wegen Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG im Wege der Volkswahl vermittelt werden und wird nur dann erreicht, wenn das Wahlverfahren denselben demokratischen Grundsätzen genügt, wie sie für die Wahlen zum Bundestag gelten, was insbesondere die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze erfordert (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 18. Februar 2009 - VerfGH 24/08 -, OVGE 51, 310 = juris, Rn. 47).

    Zwar hat auch der Verfassungsgerichtshof befunden, der Bund könne und müsse seinen Gliedern nur vorschreiben, was - wie insbesondere die nach Art. 79 Abs. 3 GG änderungsfesten Grundsätze der Art. 1 und 20 GG - für ihn selbst unabdingbare Grundlage der Art und Form seiner politischen Existenz sei (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 18. Februar 2009 - VerfGH 24/08 -, OVGE 51, 310 = juris, Rn. 45).

    Nur was für den Bund unabdingbare Grundlage der Art und Form seiner politischen Existenz ist, kann und muss er auch seinen Gliedern vorschreiben (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 18. Februar 2009 - VerfGH 24/08 -, OVGE 51, 310 = juris, Rn. 45, im Anschluss an Hofmann, Bundesstaatliche Spaltung des Demokratiebegriffs?, in: FS Neumayer, 1985, S. 281, 294).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 11/16

    2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage

    Mit anderen Worten: Das nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG erforderliche Legitimationsniveau muss den Volksvertretungen in den Ländern, Kreisen und Gemeinden wegen Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG im Wege der Volkswahl vermittelt werden und wird nur dann erreicht, wenn das Wahlverfahren denselben demokratischen Grundsätzen genügt, wie sie für die Wahlen zum Bundestag gelten, was insbesondere die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze erfordert (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 18. Februar 2009 - VerfGH 24/08 -, OVGE 51, 310 = juris, Rn. 47).

    Zwar hat auch der Verfassungsgerichtshof befunden, der Bund könne und müsse seinen Gliedern nur vorschreiben, was - wie insbesondere die nach Art. 79 Abs. 3 GG änderungsfesten Grundsätze der Art. 1 und 20 GG - für ihn selbst unabdingbare Grundlage der Art und Form seiner politischen Existenz sei (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 18. Februar 2009 - VerfGH 24/08 -, OVGE 51, 310 = juris, Rn. 45).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 16/16

    2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 18/16

    2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 17/16

    2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage

  • VG Cottbus, 21.10.2010 - 4 K 1103/09

    Wahlprüfungsklage gegen eine Bürgermeisterwahl; Zusammenlegung des Wahltermins

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