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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.03.2022 - VerfGH 128/21.VB-3   

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https://dejure.org/2022,7519
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.03.2022 - VerfGH 128/21.VB-3 (https://dejure.org/2022,7519)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.03.2022 - VerfGH 128/21.VB-3 (https://dejure.org/2022,7519)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. März 2022 - VerfGH 128/21.VB-3 (https://dejure.org/2022,7519)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2021 - VerfGH 99/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.03.2022 - VerfGH 128/21
    Bleibt ein an sich gegebenes Rechtsmittel mangels Nutzung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten erfolglos, ist eine Verfassungsbeschwerde regelmäßig unzulässig (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschlüsse vom 27. April 2021 - VerfGH 115/20.VB-1, juris, Rn. 26 m. w. N. und vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 8).

    Daraus folgt unter anderem die Obliegenheit des Beschwerdeführers, dem Fachgericht fristgerecht und unter Einhaltung der sich aus dem Prozessrecht ergebenden Darlegungsanforderungen alle Umstände vorzubringen, die möglicherweise zum Erfolg seines Rechtsbehelfs und damit zur Behebung bzw. Verhinderung der gerügten Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren führen könnten (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 13 ff., vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 180/20.VB-2, juris, Rn. 12, und vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 9).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 115/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.03.2022 - VerfGH 128/21
    Bleibt ein an sich gegebenes Rechtsmittel mangels Nutzung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten erfolglos, ist eine Verfassungsbeschwerde regelmäßig unzulässig (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschlüsse vom 27. April 2021 - VerfGH 115/20.VB-1, juris, Rn. 26 m. w. N. und vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 8).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.03.2022 - VerfGH 128/21
    Daraus folgt unter anderem die Obliegenheit des Beschwerdeführers, dem Fachgericht fristgerecht und unter Einhaltung der sich aus dem Prozessrecht ergebenden Darlegungsanforderungen alle Umstände vorzubringen, die möglicherweise zum Erfolg seines Rechtsbehelfs und damit zur Behebung bzw. Verhinderung der gerügten Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren führen könnten (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 13 ff., vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 180/20.VB-2, juris, Rn. 12, und vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 180/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.03.2022 - VerfGH 128/21
    Daraus folgt unter anderem die Obliegenheit des Beschwerdeführers, dem Fachgericht fristgerecht und unter Einhaltung der sich aus dem Prozessrecht ergebenden Darlegungsanforderungen alle Umstände vorzubringen, die möglicherweise zum Erfolg seines Rechtsbehelfs und damit zur Behebung bzw. Verhinderung der gerügten Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren führen könnten (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 13 ff., vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 180/20.VB-2, juris, Rn. 12, und vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 73/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße nach einem

    Bleibt ein an sich gegebenes Rechtsmittel mangels Nutzung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten erfolglos, ist eine Verfassungsbeschwerde regelmäßig unzulässig (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 22. März 2022 - VerfGH 128/21.VB-3, juris, Rn. 9, m.w.N.).

    Daraus folgt unter anderem die Obliegenheit des Beschwerdeführers, dem Fachgericht fristgerecht und unter Einhaltung der sich aus dem Prozessrecht ergebenden Darlegungsanforderungen alle Umstände vorzubringen, die möglicherweise zum Erfolg seines Rechtsbehelfs und damit zur Behebung bzw. Verhinderung der gerügten Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren führen könnten (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 22. März 2022 - VerfGH 128/21.VB-3, juris, Rn. 10 und vom 12. Dezember 2023 - VerfGH 114/22.VB-3, juris, Rn. 12, jeweils m.w.N.).

    bb) Ausgehend davon hat die Beschwerdeführerin die ihr mit dem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht sowie der Anhörungsrüge zur Verfügung stehenden Abhilfemöglichkeiten nicht im Sinne des § 54 Satz 1 VerfGHG hinreichend genutzt (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 22. März 2022 - VerfGH 128/21.VB-3, juris, Rn. 11).

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