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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 15/21.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 15/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,8353)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.2021 - VerfGH 15/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,8353)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - VerfGH 15/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,8353)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 44/19

    Verfassungsbeschwerde gegen beamtenrechtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 15/21
    Dabei muss die Begründung der Verfassungsbeschwerde dem Umstand Rechnung tragen, dass der Verfassungsgerichtshof kein "Superrevisionsgericht" ist (VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 4; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07, BVerfGE 122, 248 = juris, Rn. 102, 148).

    Dementsprechend darf sich die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht in der Rüge einer fehlerhaften Feststellung des Sachverhalts oder eines Verstoßes gegen einfaches Recht erschöpfen, sondern sie muss die Möglichkeit aufzeigen, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts beruht (VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 4; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2019 - 2 BvR 2189/18, juris, Rn. 31).

  • BVerfG, 21.06.2019 - 2 BvR 2189/18

    Nichtannahmebeschluss: Zur Behandlung von Petitionen durch Kollegialorgane der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 15/21
    Dementsprechend darf sich die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht in der Rüge einer fehlerhaften Feststellung des Sachverhalts oder eines Verstoßes gegen einfaches Recht erschöpfen, sondern sie muss die Möglichkeit aufzeigen, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts beruht (VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 4; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2019 - 2 BvR 2189/18, juris, Rn. 31).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 117/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bestellung eines

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 15/21
    Im Falle einer Urteilsverfassungsbeschwerde muss sich der Beschwerdeführer dafür hinreichend mit der Begründung der angefochtenen gerichtlichen Entscheidung auseinandersetzen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2, juris, Rn. 5; und vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 117/20.VB-3, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - VerfGH 38/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die anwaltliche Bestimmung einer Rahmengebühr

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 15/21
    Im Falle einer Urteilsverfassungsbeschwerde muss sich der Beschwerdeführer dafür hinreichend mit der Begründung der angefochtenen gerichtlichen Entscheidung auseinandersetzen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2, juris, Rn. 5; und vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 117/20.VB-3, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - VerfGH 1/19

    Individualverfassungsbeschwerde in Haftsachen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 15/21
    aa) Ein Beschwerdeführer darf sich nicht darauf beschränken, das als verletzt gerügte Grundrecht und die angefochtene Entscheidung zu bezeichnen, sondern er muss hinreichend substantiiert darlegen, dass die behauptete Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts möglich ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 22. Mai 2019 - VerfGH 1/19.VB-1, S. 6 f., m. w. N.).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 15/21
    Dabei muss die Begründung der Verfassungsbeschwerde dem Umstand Rechnung tragen, dass der Verfassungsgerichtshof kein "Superrevisionsgericht" ist (VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 4; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07, BVerfGE 122, 248 = juris, Rn. 102, 148).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19

    Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen im Verfahren des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 15/21
    Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen kommt regelmäßig erst dann in Betracht, wenn die angegriffene fachgerichtliche Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts des jeweiligen Beschwerdeführers und seines Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz beruhen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 28, m. w. N.).
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