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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 192/20.VB-2   

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https://dejure.org/2021,5405
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 192/20.VB-2 (https://dejure.org/2021,5405)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.2021 - VerfGH 192/20.VB-2 (https://dejure.org/2021,5405)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - VerfGH 192/20.VB-2 (https://dejure.org/2021,5405)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 42/20

    Verfassungsbeschwerde in einer versicherungsrechtlichen Streitigkeit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 192/20
    Der Beschwerdeführer muss vielmehr hinreichend substantiiert darlegen, dass die behauptete Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts möglich ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11).

    Er muss, weil der Verfassungsgerichtshof kein "Superrevisionsgericht" ist, die Möglichkeit aufzeigen, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts beruht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 31. März 2020- VerfGH 14/20.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 82/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 192/20
    Mit dem Recht auf effektiven Rechtsschutz unvereinbar ist eine Auslegung und Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO nur dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2020- VerfGH 82/20.VB-2, juris, Rn. 16 m. w. N.).

    Die Beschwerdeführerin legt weder dar, welcher der in § 124 Abs. 2 VwGO genannten Zulassungsgründe einschlägig gewesen sein sollte, noch dass die zur Auslegung der einzelnen Zulassungsgründe unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG entwickelten Grundsätze (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 82/20.VB-2, juris, Rn. 1 ff.) vom Oberverwaltungsgericht verletzt worden sind.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 44/19

    Verfassungsbeschwerde gegen beamtenrechtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 192/20
    Hierzu bedarf es insbesondere einer hinreichenden Auseinandersetzung mit den Begründungen der angefochtenen Entscheidungen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2, juris, Rn. 5 m. w. N., vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 3, und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 118/20.VB-3, juris, Rn. 11).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2020 - VerfGH 14/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 192/20
    Er muss, weil der Verfassungsgerichtshof kein "Superrevisionsgericht" ist, die Möglichkeit aufzeigen, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts beruht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 31. März 2020- VerfGH 14/20.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - VerfGH 38/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die anwaltliche Bestimmung einer Rahmengebühr

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 192/20
    Hierzu bedarf es insbesondere einer hinreichenden Auseinandersetzung mit den Begründungen der angefochtenen Entscheidungen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2, juris, Rn. 5 m. w. N., vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 3, und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 118/20.VB-3, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 1.93

    Habilitation

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 192/20
    Das Oberverwaltungsgericht hat diese Begründung unter Hinweis auf die von der Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. März 1994 - 6 C 1.93, BVerwGE 95, 237 = juris) durch das Argument ergänzt, dass für eine kompetente Bewertung nicht zu verlangen sei, perfekte Kenntnisse der Einzelheiten oder Teilaspekte des Prüfungsstoffes vorzuhalten.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 118/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 192/20
    Hierzu bedarf es insbesondere einer hinreichenden Auseinandersetzung mit den Begründungen der angefochtenen Entscheidungen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2, juris, Rn. 5 m. w. N., vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 3, und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 118/20.VB-3, juris, Rn. 11).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 98/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Übertragung einer Notarstelle

    Dementsprechend darf sich die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht in der Rüge einer fehlerhaften Feststellung des Sachverhalts oder eines Verstoßes gegen einfaches Recht erschöpfen, sondern muss die Möglichkeit aufzeigen, dass sie auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts beruht (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 4, vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1, juris, Rn. 6, vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 8, vom 23. Februar 2021 - VerfGH 192/20.VB-2, juris, Rn. 14, und vom 18. Mai 2021 - VerfGH 74/21.VB-2, juris, Rn. 12, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2019 - 2 BvR 2189/18, juris, Rn. 31).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 48/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Hierzu bedarf es insbesondere einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung und den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 23. Februar 2021 - VerfGH 192/20.VB-2, juris, Rn. 14, und vom 26. April 2021 - VerfGH 148/20.VB-1, juris, Rn. 7 jeweils m. w. N.).
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