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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - VerfGH 49/20.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - VerfGH 49/20.VB-3 (https://dejure.org/2020,11038)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.04.2020 - VerfGH 49/20.VB-3 (https://dejure.org/2020,11038)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. April 2020 - VerfGH 49/20.VB-3 (https://dejure.org/2020,11038)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - VerfGH 32/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen nordrhein-westfälische

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - VerfGH 49/20
    Eine derartige Vorabentscheidung kommt in der Regel nämlich dann nicht in Betracht, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen noch nicht aufgeklärt sind oder die einfachrechtliche Lage nicht hinreichend geklärt ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und 33/20.VB-2, juris, Rn. 7, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91, BVerfGE 86, 382 = juris, Rn. 26).

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und 33/20.VB-2, juris, Rn. 7, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91, BVerfGE 86, 382 = juris, Rn. 21).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - VerfGH 49/20
    Eine derartige Vorabentscheidung kommt in der Regel nämlich dann nicht in Betracht, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen noch nicht aufgeklärt sind oder die einfachrechtliche Lage nicht hinreichend geklärt ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und 33/20.VB-2, juris, Rn. 7, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91, BVerfGE 86, 382 = juris, Rn. 26).

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und 33/20.VB-2, juris, Rn. 7, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91, BVerfGE 86, 382 = juris, Rn. 21).

  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - VerfGH 49/20
    Grundsätzlich entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde, wenn die von dem angegriffenen Rechtsakt ausgehende Beschwer deshalb wegfällt, weil die Vorschriften durch eine umfassende Neuregelung ersetzt worden sind (vgl. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, Beschlüsse vom 31. Oktober 2002 - 1 BvF 1/96, BVerfGE 106, 210 = juris, Rn. 11, und vom 4. Juni 2014 - 1 BvR 1443/08, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - VerfGH 49/20
    Insoweit liegt der Fall hier anders als derjenige eines Antragstellers, von dem im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren das vorherige Nachsuchen um fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu denselben Rechtsfragen verlangt würde, zu denen ein solches Verfahren bereits ohne Erfolg geblieben ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 04.06.2014 - 1 BvR 1443/08

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 32 Abs 5 SOG ND 2005

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - VerfGH 49/20
    Grundsätzlich entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde, wenn die von dem angegriffenen Rechtsakt ausgehende Beschwer deshalb wegfällt, weil die Vorschriften durch eine umfassende Neuregelung ersetzt worden sind (vgl. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, Beschlüsse vom 31. Oktober 2002 - 1 BvF 1/96, BVerfGE 106, 210 = juris, Rn. 11, und vom 4. Juni 2014 - 1 BvR 1443/08, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen richterdienstgerichtliche Urteile mangels

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - VerfGH 49/20
    Dem mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde vorzugreifen, lässt der in § 54 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck gebrachte Respekt vor der fachrichterlichen Entscheidungsfindung nicht zu (vgl. zum wortlautgleichen § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG BVerfG, Beschluss vom 9. März 2018 - 2 BvR 174/18, juris, Rn. 13).
  • VerfGH Thüringen, 06.04.2022 - VerfGH 22/20

    Individualverfassungsbeschwerden

    Beschwerdeführer zu 18.3 K 1019/19 Ge VerfGH 49/20.

    Beschwerdeführer zu 18.3 K 1019/19 Ge VerfGH 49/20.

    Beschwerdeführer zu 18.3 K 819/20 Ge VerfGH 49/20.

    Beschwerdeführer zu 18.3 K 819/20 Ge VerfGH 49/20.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 52/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung

    An der dem Beschwerdeführer bereits im Beschluss vom 6. April 2020 mitgeteilten Bewertung hält der Verfassungsgerichtshof fest (vgl. zuletzt auch VerfGH NRW, Beschluss vom 24. April 2020 - VerfGH 49/20.VB-3, S. 5 ff. des Beschlusses).
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