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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - VerfGH 50/20.VB-1   

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https://dejure.org/2020,9214
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - VerfGH 50/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,9214)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.04.2020 - VerfGH 50/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,9214)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,9214)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.04.2020 - VerfGH 40/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen zur Verhinderung von Neuinfizierungen mit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - VerfGH 50/20
    Erst durch diese Umsetzung kann der Beschwerdeführer unmittelbar in seinen Grundrechten verletzt sein (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, S. 5 des Beschlussabdrucks zu Weisungen des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministers, demnächst abrufbar unter www.vgh.nrw.de).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2020 - VerfGH 43/20

    Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - VerfGH 50/20
    Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiete des Strafvollzuges oder des Vollzuges freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung kann gemäß § 110 Nr. 6 StVollzG NRW i. V. m. § 109 StVollzG ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 9. April 2020 - VerfGH 43/20.VB-3, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 62/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Kontaktverbot und Ausgangsbeschränkungen im

    Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiete des Strafvollzuges oder des Vollzuges freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung kann gemäß § 110 Nr. 6 StVollzG NRW i. V. m. § 109 StVollzG ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. April 2020 - VerfGH 43/20.VB-3, juris, Rn. 3, und vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn. 4).

    Auch sonst ist nicht erkennbar, dass dem Beschwerdeführer die Rechtswegerschöpfung unzumutbar sein könnte, zumal er auch einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 110 Nr. 6 StVollzG NRW i. V. m. § 114 Abs. 2 und 3 StVollzG stellen kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. April 2020 - VerfGH 43/20.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 57/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Kontaktverbot und Ausgangsbeschränkungen im

    Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiete des Strafvollzuges oder des Vollzuges freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung kann gemäß § 110 Nr. 6 StVollzG NRW i. V. m. § 109 StVollzG ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. April 2020 - VerfGH 43/20.VB-3, juris, Rn. 3, und vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn. 4).

    Auch sonst ist nicht erkennbar, dass dem Beschwerdeführer die Rechtswegerschöpfung unzumutbar sein könnte, zumal er auch einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 110 Nr. 6 StVollzG NRW i. V. m. § 114 Abs. 2 und 3 StVollzG stellen kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. April 2020 - VerfGH 43/20.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 41/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einschränkung vollzugsöffnender Maßnahmen

    Erst durch diese Umsetzung kann der Beschwerdeführer unmittelbar in seinen Grundrechten verletzt sein (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn. 2).

    Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiete des Strafvollzuges oder des Vollzuges freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung kann gemäß § 110 Nr. 6 StVollzG NRW i. V. m. § 109 StVollzG ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn. 4).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 55/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Kontaktverbot und Ausgangsbeschränkungen im

    Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiete des Strafvollzuges oder des Vollzuges freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung kann gemäß § 110 Nr. 6 StVollzG NRW i. V. m. § 109 StVollzG ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. April 2020 - VerfGH 43/20.VB-3, juris, Rn. 3, und vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn. 4).

    Auch sonst ist nicht erkennbar, dass dem Beschwerdeführer die Rechtswegerschöpfung unzumutbar sein könnte, zumal er auch einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 110 Nr. 6 StVollzG NRW i. V. m. § 114 Abs. 2 und 3 StVollzG stellen kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. April 2020 - VerfGH 43/20.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.01.2021 - VerfGH 199/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einschränkung vollzugsöffnender Maßnahmen im

    Der Antragsteller ist durch die Anweisung nicht unmittelbar betroffen, weil diese noch durch die Anstaltsleitung umgesetzt werden muss (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn 2).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2020 - VerfGH 69/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwehrung von Ausgang und Langzeitausgang durch

    Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiete des Strafvollzuges oder des Vollzuges freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung kann gemäß § 110 Nr. 6 StVollzG NRW i. V. m. § 109 StVollzG ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. April 2020 - VerfGH 43/20.VB-3, juris, Rn. 3, und vom 24. April 2020 - VerfGH 50/20.VB-1, juris, Rn. 4).
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