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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 65/20, VerfGH 66/20   

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https://dejure.org/2020,25915
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 65/20, VerfGH 66/20 (https://dejure.org/2020,25915)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.2020 - VerfGH 65/20, VerfGH 66/20 (https://dejure.org/2020,25915)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 2020 - VerfGH 65/20, VerfGH 66/20 (https://dejure.org/2020,25915)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 65/20
    Es spricht viel dafür, dass die besonderen tatsächlichen und rechtlichen pandemiebedingten Rahmenbedingungen, unter denen die diesjährigen Kommunalwahlen einschließlich der Wahlvorbereitung stattfinden, eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Überprüfung und Anpassung des Wahlgesetzes jedenfalls in Bezug auf die bestehenden Regelungen zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften im Kommunalwahlgesetz NRW ausgelöst haben (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. Juni 2020 - VerfGH 63/20.VB-2, juris, Rn. 47, und vom 7. Juli 2020 - VerfGH 88/20, juris, Rn. 71 ff.).
  • BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 5/12

    Einstellung zweier Organstreitverfahren nach Verzicht des Antragstellers auf sein

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 65/20
    Ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung der Verfahren besteht nicht, so dass dahinstehen kann, ob der Verfassungsgerichtshof sie andernfalls fortsetzen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 2 BvE 5/12, 2 BvE 3/13, BVerfGE 139, 239 = juris Rn. 13 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 65/20
    Es spricht viel dafür, dass die besonderen tatsächlichen und rechtlichen pandemiebedingten Rahmenbedingungen, unter denen die diesjährigen Kommunalwahlen einschließlich der Wahlvorbereitung stattfinden, eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Überprüfung und Anpassung des Wahlgesetzes jedenfalls in Bezug auf die bestehenden Regelungen zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften im Kommunalwahlgesetz NRW ausgelöst haben (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. Juni 2020 - VerfGH 63/20.VB-2, juris, Rn. 47, und vom 7. Juli 2020 - VerfGH 88/20, juris, Rn. 71 ff.).
  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 65/20
    Diese Bedenken greifen allerdings dann nicht ein, wenn die Erfolgsaussicht in einem Verfahren unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in einem gleichgelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 BvR 367/12, BVerfGE 133, 37 = juris, Rn. 2 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 77/20

    Einstellung eines für erledigt erklärten Organstreitverfahrens

    Ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens besteht nicht, so dass dahinstehen kann, ob der Verfassungsgerichtshof es andernfalls fortsetzen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 2 BvE 5/12, 2 BvE 3/13, BVerfGE 139, 239 = juris Rn. 13 m. w. N.; VerfGH, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 65/20, 66/20, juris, Rn. 8).

    Diese Bedenken greifen allerdings dann nicht ein, wenn die Erfolgsaussicht in einem Verfahren unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in einem gleichgelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. VerfGH, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 65/20, 66/20, juris, Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 BvR 367/12, BVerfGE 133, 37 = juris, Rn. 2 m. w. N.).

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