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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 1/21.VB-1   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 1/21.VB-1 (https://dejure.org/2021,12087)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.04.2021 - VerfGH 1/21.VB-1 (https://dejure.org/2021,12087)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1 (https://dejure.org/2021,12087)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 69/19

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung zur Duldung der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 1/21
    Willkür scheidet schon dann aus, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, vom 13. Oktober.

    Dementsprechend findet nach Maßgabe des verfassungsrechtlichen Verbots objektiver Willkür eine Richtigkeitskontrolle im Sinne eines Rechtsmittelverfahrens nicht statt, sondern der Verfassungsgerichtshof prüft lediglich, ob die einschlägigen Bestimmungen zur Anwendung gebracht worden sind und ob es auf die Sache bezogene Gründe für die angegriffenen Entscheidungen gibt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 20, und vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 86/20

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen betreffend das

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 1/21
    2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 20, und vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12).

    Dementsprechend findet nach Maßgabe des verfassungsrechtlichen Verbots objektiver Willkür eine Richtigkeitskontrolle im Sinne eines Rechtsmittelverfahrens nicht statt, sondern der Verfassungsgerichtshof prüft lediglich, ob die einschlägigen Bestimmungen zur Anwendung gebracht worden sind und ob es auf die Sache bezogene Gründe für die angegriffenen Entscheidungen gibt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 20, und vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - VerfGH 131/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 1/21
    2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 20, und vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12).

    Dementsprechend findet nach Maßgabe des verfassungsrechtlichen Verbots objektiver Willkür eine Richtigkeitskontrolle im Sinne eines Rechtsmittelverfahrens nicht statt, sondern der Verfassungsgerichtshof prüft lediglich, ob die einschlägigen Bestimmungen zur Anwendung gebracht worden sind und ob es auf die Sache bezogene Gründe für die angegriffenen Entscheidungen gibt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 20, und vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12).

  • BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14

    Verletzung des Willkürverbotes bei nicht begründeter Abweichung von

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 1/21
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14, juris, Rn. 13).
  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 1/21
    Dabei ist maßgeblich auf den Beschluss des Sozialgerichts über die Erinnerung abzustellen, weil dieser, die Begründung des Kostenfestsetzungsbeschlusses teils korrigierend, teils ergänzend, die letzte umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer vollumfänglich enthält (vgl. VerfGH BY, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - Vf. 23-VI-18, juris, Rn. 22).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 114/20

    Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen zum Umfang der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 1/21
    Die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts dürfen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich sein, es muss sich um eine krasse Fehlentscheidung oder um einen besonders schweren Rechtsanwendungsfehler handeln (siehe VerfGH NRW, Beschluss vom 16. März 2021 - VerfGH 114/20.VB-3, juris, Rn. 10).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 110/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein familiengerichtliches Kindschaftsverfahren

    Willkür scheidet schon dann aus, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 20, vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12, und vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - VerfGH 86/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend zivilrechtliche Ansprüche nach einem

    Das ist anzunehmen, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14, juris, Rn. 13; VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 6).

    Die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts dürfen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich sein, es muss sich um eine krasse Fehlentscheidung oder um einen besonders schweren Rechtsanwendungsfehler handeln (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. März 2021 - VerfGH 114/20.VB-3, juris, Rn. 10, und vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 6).

    Willkür scheidet schon dann aus, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 20, vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12, und vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 6).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 67/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Vergütungsansprüche aus einem Rechtsanwaltsvertrag

    (VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14, juris, Rn. 13).

    Willkür scheidet schon dann aus, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 6, m. w. N.).

    Dementsprechend findet nach Maßgabe des verfassungsrechtlichen Verbots objektiver Willkür eine Richtigkeitskontrolle im Sinne eines Rechtsmittelverfahrens nicht statt, sondern der Verfassungsgerichtshof prüft lediglich, ob die einschlägigen Bestimmungen zur Anwendung gebracht worden sind und ob es auf die Sache bezogene Gründe für die angegriffenen Entscheidungen gibt (VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 7 m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 45/23

    Verfassungsbeschwerde wegen zivilrechtlicher Ansprüche nach einem Verkehrsunfall

    (VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14, juris, Rn. 13).

    Willkür scheidet schon dann aus, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 6, m. w. N.).

    Dementsprechend findet nach Maßgabe des verfassungsrechtlichen Verbots objektiver Willkür eine Richtigkeitskontrolle im Sinne eines Rechtsmittelverfahrens nicht statt, sondern der Verfassungsgerichtshof prüft lediglich, ob die einschlägigen Bestimmungen zur Anwendung gebracht worden sind und ob es auf die Sache bezogene Gründe für die angegriffenen Entscheidungen gibt (VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 7 m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 33/24

    Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen

    Willkür scheidet schon dann aus, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 6, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 48/22

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein selbstständiges Beweisverfahren in einer

    (VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14, juris, Rn. 13).

    Willkür scheidet schon dann aus, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 6, m. w. N.).

    Dementsprechend findet nach Maßgabe des verfassungsrechtlichen Verbots objektiver Willkür eine Richtigkeitskontrolle im Sinne eines Rechtsmittelverfahrens nicht statt, sondern der Verfassungsgerichtshof prüft lediglich, ob die einschlägigen Bestimmungen zur Anwendung gebracht worden sind und ob es auf die Sache bezogene Gründe für die angegriffenen Entscheidungen gibt (VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 7 m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - VerfGH 39/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Ablehnungsverfahren gegen einen

    (VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14, juris, Rn. 13).

    Willkür scheidet schon dann aus, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 6, m. w. N.).

    Dementsprechend findet nach Maßgabe des verfassungsrechtlichen Verbots objektiver Willkür eine Richtigkeitskontrolle im Sinne eines Rechtsmittelverfahrens nicht statt, sondern der Verfassungsgerichtshof prüft lediglich, ob die einschlägigen Bestimmungen zur Anwendung gebracht worden sind und ob es auf die Sache bezogene Gründe für die angegriffenen Entscheidungen gibt (VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 7 m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 22/21

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen

    Dabei ist maßgeblich auf den die Berufung zurückweisenden Beschluss des Oberlandesgerichts vom 7. Oktober 2020 abzustellen, weil dieser in Bestätigung des landgerichtlichen Urteils die letzte umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer vollumfänglich enthält (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1; VerfGH BY, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - Vf. 23-VI-18, juris, Rn. 22).

    Denn insoweit begründet die Verfassungsbeschwerde den behaupteten Verstoß gegen das Willkürverbot nicht in ausreichender Auseinandersetzung mit den dazu vom Verfassungsgerichtshof entwickelten Maßstäben (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, und vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtswegverweisung eines Antrags auf Aussetzung

    Das Verwaltungsgericht hat offensichtlich einschlägige Normen nicht berücksichtigt bzw. in krasser Weise missverstanden (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 6).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.11.2021 - LVG 23/21

    Verstoß gegen das Willkürverbot im Rahmen der Kostengrundentscheidung

    Das zur Entscheidung berufene Gericht darf seine Entscheidung daher nicht nach freiem Belieben treffen, sondern muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben (BVerfG, Beschl. v. 26.5.2017 - 2 BvR 1821/16 -, Rn. 22; Beschl. v. 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 22; jeweils m. w. N.; VerfGH Berlin, Beschl. v. 14.04.2021 - 62/20 -, Rn. 14; vgl. allgemein zur Anwendung des Willkürverbots auf Kostenentscheidungen auch BVerfG, Beschl. v. 05.05.2020 - 1 BvR 1468/18 - Beschl. v. 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 21-33; Beschl. v. 28.08.2014 - 1 BvR 2048/13 -, Rn. 9 f.; Beschl. v. 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09 -, Rn. 12 f.; Beschl. v. 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07 -, Rn. 26 f.; VerfGH NRW, Beschl. v. 27.04.2021 - VerfGH 1/21.VB ; Beschl. v. 16.03.2021 - VerfGH 114/20.VB ; SächsVerfGH, Beschl. v. 18.01.2019 - Vf. 88-IV ).
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