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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21.VB-1   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21.VB-1 (https://dejure.org/2021,12699)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.04.2021 - VerfGH 31/21.VB-1 (https://dejure.org/2021,12699)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. April 2021 - VerfGH 31/21.VB-1 (https://dejure.org/2021,12699)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21
    (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14, juris, Rn. 2).

    aa) An die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im schriftlichen Individualverfassungsbeschwerdeverfahren sind strenge Anforderungen zu stellen, weil das Verfahren kostenfrei ist und kein Anwaltszwang besteht (vgl. LT-Drs. 17/2122, S. 26 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14, juris, Rn. 2).

    Das ist entsprechend §§ 114 ff. ZPO der Fall, wenn der Betroffene gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14, juris, Rn. 2, und vom 14. Januar 2021 - 2 BvR 2078/20, juris, Rn. 2).

    Den Belangen des Beschwerdeführers, der zunächst nur einen isolierten und nach Ablauf der Beschwerdeeinlegungsfrist beschiedenen Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat, wird dadurch angemessen Rechnung getragen, dass ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 VerfGHG gewährt werden kann, wenn der in der Mittellosigkeit liegende Hinderungsgrund entfällt (vgl. LT-Drs. 17/2122, S. 26; BVerfG, Beschluss vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14, juris, Rn. 5).

    Dazu gehört auch, dass er nach § 56 Satz 1 VerfGHG i. V. m. § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO wenigstens im Kern deutlich macht, welche verfassungsrechtliche Beanstandung er gegen den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt öffentlicher Gewalt des Landes erheben will (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21
    Ist - wie hier - die Instanz, für die Prozesskostenhilfe begehrt wird, bereits beendet, ist eine Erfolg versprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur nicht mehr möglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14 April 2010 - 1 BvR 362/10, juris, Rn. 13, m. w. N.; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30. Juli 2018 - 5 WF 93/18, FamRZ 2019, 817 = juris, Rn. 5; Wache, in: Rauscher/Krüger, MüKo-ZPO, 6. Aufl. 2020, § 114 Rn. 35).

    Das schließt eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe zwar ausnahmsweise dann nicht aus, wenn das Gericht sie bereits vor Beendigung des Verfahrens hätte bewilligen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10, juris, Rn. 14, m. w. N.).

  • BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvR 1935/19

    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (Geltung des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21
    (a) Die Anwendung des einfachen (Prozess-)Rechts ist grundsätzlich Sache der Fachgerichte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2020 - 2 BvR 1935/19, juris, Rn. 28).

    Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts unterliegt der verfassungsrechtlichen Beanstandung durch den Verfassungsgerichtshof, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der durch das Grundgesetz verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 2 BvR 1935/19, juris, Rn. 28, und vom 22. März 2021 - 2 BvR 353/21, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 14.01.2021 - 2 BvR 2078/20

    Versagung von Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde mangels

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21
    Das ist entsprechend §§ 114 ff. ZPO der Fall, wenn der Betroffene gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14, juris, Rn. 2, und vom 14. Januar 2021 - 2 BvR 2078/20, juris, Rn. 2).

    Dabei sind die Erfolgs-aussichten der Verfassungsbeschwerde zumindest in groben Zügen plausibel darzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 2 BvR 2078/20, juris, Rn. 2).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21
    (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 25).

    Nach dem Grundsatz wohlwollender Auslegung prozessualer Anträge im Sinne des erkennbaren Rechtsschutzanliegens darf der Prozesserklärung nach Möglichkeit kein Verständnis unterlegt werden, das zur Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 25).

  • BVerwG, 16.10.1990 - 9 B 92.90
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21
    Welche dieser Konstellationen vorliegt, ist eine Frage der Auslegung der im jeweiligen Einzelfall zu beurteilenden Prozesshandlungen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1990 - 9 B 92.90, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22 = juris, Rn. 8).

    Neben den nicht eindeutigen Erklärungen des Antragstellers sowie seinen Ausführungen zur Begründung seines Rechtsschutzanliegens hat der Verfassungsgerichtshof dabei auch in Rechnung gestellt, dass eine unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegte Verfassungsbeschwerde unzulässig wäre, weil Prozesshandlungen aus Gründen der Rechtssicherheit nicht an außerprozessuale Bedingungen geknüpft werden dürfen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 10. November 2020 - VerfGH 70/20.VB-1, juris, Rn. 8, und vom 13. April 2021 - VerfGH 141/20.VB-3, n. v., S. 6 des Beschlussabdrucks; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1980 - 5 C 32.79, BVerwGE 59, 302 = juris, Rn. 6 ff.; Beschluss vom 16. Oktober 1990 - 9 B 92.90, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22 = juris, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - IX ZB 72/17, ZInsO 2018, 1379 = juris, Rn. 4; BFH, Beschluss vom 11. Mai 2009 - II S 6/09 (PKH), juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 22.03.2021 - 2 BvR 353/21

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe und Nichtannahme einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21
    Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts unterliegt der verfassungsrechtlichen Beanstandung durch den Verfassungsgerichtshof, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der durch das Grundgesetz verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 2 BvR 1935/19, juris, Rn. 28, und vom 22. März 2021 - 2 BvR 353/21, juris, Rn. 4).
  • LSG Bayern, 30.06.2016 - L 7 AS 379/16

    Unzulässige Beschwerde - Prozesskostenhilfe nach Urteilsverkündung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21
    Vor diesem Hintergrund hat das Landessozialgericht aus § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i. V. m. § 122 Abs. 1 ZPO ohne Missachtung des Gewährleistungsgehalts der Rechtsschutzgleichheit und auch sonst vertretbar in Einklang mit der Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte (vgl. LSG Bad.-Württ., Beschluss vom 17. November 2008 - L 7 AS 2588/08 PKH-B, NZS 2009, 349 = juris, Rn. 7; Bay. LSG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2002 - 12 C 02.2858, juris, Rn. 2, vom 5. April 2004 - 12 C 04.42, juris, Rn. 1, und vom 30. Juni 2016 - L 7 AS 379/16 B PKH, juris, Rn. 10 f.) den Schluss gezogen, dass auch eine stattgebende Beschwerdeentscheidung die Rechtsstellung des Antragstellers hier deshalb nicht verbessern könnte, weil das Verfahren vor dem Sozialgericht bereits beendet sei, ohne dass er dort durch einen Rechtsanwalt vertreten worden sei, damit nur solche Kosten angefallen seien, die von der Prozesskostenhilfe ohnehin nicht erfasst würden, und prozesskostenhilfefähige Kosten für diese Instanz auch nicht mehr anfallen könnten.
  • VGH Bayern, 19.12.2002 - 12 C 02.2858
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21
    Vor diesem Hintergrund hat das Landessozialgericht aus § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i. V. m. § 122 Abs. 1 ZPO ohne Missachtung des Gewährleistungsgehalts der Rechtsschutzgleichheit und auch sonst vertretbar in Einklang mit der Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte (vgl. LSG Bad.-Württ., Beschluss vom 17. November 2008 - L 7 AS 2588/08 PKH-B, NZS 2009, 349 = juris, Rn. 7; Bay. LSG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2002 - 12 C 02.2858, juris, Rn. 2, vom 5. April 2004 - 12 C 04.42, juris, Rn. 1, und vom 30. Juni 2016 - L 7 AS 379/16 B PKH, juris, Rn. 10 f.) den Schluss gezogen, dass auch eine stattgebende Beschwerdeentscheidung die Rechtsstellung des Antragstellers hier deshalb nicht verbessern könnte, weil das Verfahren vor dem Sozialgericht bereits beendet sei, ohne dass er dort durch einen Rechtsanwalt vertreten worden sei, damit nur solche Kosten angefallen seien, die von der Prozesskostenhilfe ohnehin nicht erfasst würden, und prozesskostenhilfefähige Kosten für diese Instanz auch nicht mehr anfallen könnten.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 44/19

    Verfassungsbeschwerde gegen beamtenrechtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21
    Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts unterliegt der verfassungsrechtlichen Beanstandung durch den Verfassungsgerichtshof, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der durch das Grundgesetz verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 2 BvR 1935/19, juris, Rn. 28, und vom 22. März 2021 - 2 BvR 353/21, juris, Rn. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2008 - L 7 AS 2588/08 PKH-B

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe bei nicht

  • BVerfG, 11.08.2016 - 2 BvR 1754/14

    Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

  • OLG Frankfurt, 30.07.2018 - 5 WF 93/18

    Verfahrenskostenhilfe: Keine Beiordnung eines Anwalts nach instanzbeendendem

  • VGH Bayern, 05.04.2004 - 12 C 04.42
  • BVerfG, 20.11.2017 - 1 BvR 721/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde sowie Verwerfung eines offensichtlich

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.01.2021 - VerfGH 199/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einschränkung vollzugsöffnender Maßnahmen im

  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

  • BVerfG, 08.08.2013 - 1 BvR 1314/13

    Anerkenntnisurteil trotz Antrags auf Klageabweisung verletzt Willkürverbot

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 141/20

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen in einem

  • BFH, 11.05.2009 - II S 6/09

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen - entsprechende Anwendung des § 126 Abs 4

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 70/20

    Anhörungsrüge gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 67/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung und

  • BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung -

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.04.2024 - VerfGH 44/24

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen drohender Beendigung

    Bei sachgerechter und rechtsschutzfreundlicher Auslegung, die dem Begehren der Antragstellerin nach Möglichkeit kein Verständnis unterlegt, das zur Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs führt (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 31/21.VB-1, juris, Rn. 15), ist deshalb davon auszugehen, dass sie sich gegen das darauf ergangene Schreiben des Amtsgerichts vom 12. März 2024 wendet, das ein gerichtliches Einschreiten gegen die seinerzeit bereits angekündigte Zustimmung des vorläufig bestellten Betreuers ablehnt.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 73/21

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

    Ein solcher Antrag ist statthaft (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 10. November 2020 - VerfGH 70/20.VB-1, juris, Rn. 8, und vom 27. April 2021 - VerfGH 31/21.VB-1, noch nicht veröffentlicht, m. w. N.).

    Das ist der Fall, wenn der Betroffene gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 31/21.VB-1, noch nicht veröffentlicht; BVerfG, Beschlüsse vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14, juris, Rn. 2, und vom 14. Januar 2021 - 2 BvR 2078/20, juris, Rn. 2).

    Dass und weshalb der Betroffene gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, muss sich aus der gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 VerfGHG erforderlichen Begründung ergeben (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 31/21.VB-1, noch nicht veröffentlicht).

    Auch die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde sind zumindest in groben Zügen plausibel darzulegen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 31/21.VB-1, noch nicht veröffentlicht; BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 2 BvR 2078/20, juris, Rn. 2).

    Die Fristversäumung des mittellosen Beschwerdeführers ist aber nur dann unverschuldet im Sinne dieser Vorschrift, wenn er innerhalb der Frist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG alle für die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch wesentlichen Angaben gemacht und Unterlagen vorgelegt hat (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 31/21.VB-1, noch nicht veröffentlicht; BVerfG, Beschluss vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 41/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Zivilprozess

    Das gilt auch für die Anwendung der Vorschriften der §§ 114 ff. ZPO über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie der Vorschriften über die Beschwerde gegen die Ablehnung eines darauf gerichteten Antrags (VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 31/21.VB-1, juris, Rn. 32).

    Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts unterliegen der verfassungsrechtlichen Beanstandung durch den Verfassungsgerichtshof erst, wenn die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der durch die Verfassung verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 31/21.VB-1, juris, Rn. 32).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtswegverweisung eines Antrags auf Aussetzung

    Dabei darf einer Prozesserklärung nach dem Grundsatz wohlwollender Auslegung prozessualer Anträge im Sinne des erkennbaren Rechtsschutzanliegens nach Möglichkeit kein Verständnis unterlegt werden, das zur Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs führt (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 31/21.VB-1, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 25).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2022 - VerfGH 37/22

    Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Entscheidungen in einer Mietsache

    Er ist nicht als sog. isolierter Prozesskostenhilfeantrag für eine lediglich beabsichtigte, noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde zu verstehen (vgl. zu den für eine solche Annahme notwendigen Voraussetzungen VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 31/21.VB-1, juris, Rn. 25).
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