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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19.VB-2   

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https://dejure.org/2020,2142
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19.VB-2 (https://dejure.org/2020,2142)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.01.2020 - VerfGH 63/19.VB-2 (https://dejure.org/2020,2142)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2 (https://dejure.org/2020,2142)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Pressebericht, 21.02.2020)

    Streit um Fristverlängerungen: Formalien: wer braucht die schon?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19
    a) Das in § 54 Satz 1 VerfGHG enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammen hängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1985 - 1 BvR 830/83 -, BVerfGE 68, 384 = juris, Rn. 14f.; VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28).

    Will sich der Beschwerdeführer gegen die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens wenden, sind vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde einfachrechtlich eröffnete Rechtsbehelfe zur Beschleunigung des Verfahrens (Verzögerungsrüge, Beschleunigungsrüge, Beschleunigungsbeschwerde) zu ergreifen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2017 - 1 BvR 2311/16 -, NZFam 2017, 311= juris, Rn. 3; VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3 -, juris Rn. 28).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.09.2019 - VerfGH 18/19

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Vielzahl zivilgerichtlicher Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19
    a) Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG bedarf die Verfassungsbeschwerde einer substantiierten Begründung, die sich nicht lediglich in der Nennung des verletzten Rechts und in der Bezeichnung der angegriffenen Maßnahme erschöpfen darf (VerfGH NRW, Beschluss vom 3. September 2019 - VerfGH 18/19.VB-1 -, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19
    An einer solchen substantiierten Begründung fehlt es, wenn der Beschwerdeführer lediglich auf die gerügten Grundrechte verweist, ohne jedoch darzutun, durch die angegriffene Maßnahme in seinen verfassungsbeschwerdefähigen Rechten unmittelbar und gegenwärtig verletzt zu sein (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Urteil vom 12.Oktober 1993 - 2 BvR 2134/92 und 2 BvR 2159/92 -, BVerfGE 89, 155 = NJW 1993, 3047; VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3 - juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 01.03.2017 - 1 BvR 2311/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Einschränkung des Umgangsrechts

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19
    Will sich der Beschwerdeführer gegen die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens wenden, sind vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde einfachrechtlich eröffnete Rechtsbehelfe zur Beschleunigung des Verfahrens (Verzögerungsrüge, Beschleunigungsrüge, Beschleunigungsbeschwerde) zu ergreifen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2017 - 1 BvR 2311/16 -, NZFam 2017, 311= juris, Rn. 3; VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3 -, juris Rn. 28).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19
    a) Das in § 54 Satz 1 VerfGHG enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammen hängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1985 - 1 BvR 830/83 -, BVerfGE 68, 384 = juris, Rn. 14f.; VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 09.12.1999 - 1 BvR 1287/99

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verwerfung der Berufung im Zivilprozess

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19
    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die ergänzenden Anmerkungen des Oberlandesgerichts zur Handhabung des § 225 Abs. 2 ZPO in der Spruchpraxis des Senats und seine Meinung, dass ein erfahrener Anwalt auf die Bewilligung rechtlichen Gehörs verzichten würde, erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen und rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verfahrensgestaltung (Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) widersprechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1989 - 1 BvR 649/88 -, NJW 1989, 1147 = juris, Rn. 11; Beschluss vom 9. Dezember 1999 - 1 BvR 1287/99 -, NJW 2000, 944 = juris, Rn. 5).
  • OLG Schleswig, 30.09.2015 - 14 WF 87/15

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs nach

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19
    cc) Vor dem Hintergrund, dass nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung der Streitwert im Verfahren über die Ablehnung eines Richters als befangen demjenigen der Hauptsache entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 1968 - IV ZB 3/68 -, NJW 1968, 796 = juris, Rn. 2 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. September 2015 - 14 WF 87/15 -, BeckRS 2016, 499 = juris, Rn. 6 m.w.N; MüKoZPO/Wöstmann, 5. Aufl. 2016, ZPO § 3 Rn. 110 m.w.N.) hat der Beschwerdeführer nicht dargetan, durch die für ihn günstigere Festsetzung des Streitwertes auf 50 % des Hauptsachestreitwerts in seinem sich aus Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundrecht auf willkürfreie Entscheidung betroffen sein zu können.
  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19
    cc) Vor dem Hintergrund, dass nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung der Streitwert im Verfahren über die Ablehnung eines Richters als befangen demjenigen der Hauptsache entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 1968 - IV ZB 3/68 -, NJW 1968, 796 = juris, Rn. 2 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. September 2015 - 14 WF 87/15 -, BeckRS 2016, 499 = juris, Rn. 6 m.w.N; MüKoZPO/Wöstmann, 5. Aufl. 2016, ZPO § 3 Rn. 110 m.w.N.) hat der Beschwerdeführer nicht dargetan, durch die für ihn günstigere Festsetzung des Streitwertes auf 50 % des Hauptsachestreitwerts in seinem sich aus Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundrecht auf willkürfreie Entscheidung betroffen sein zu können.
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19
    Denn eine Entscheidung, die - unabhängig von einem (festgestellten) Verfahrens- oder sonstigen Fehler - im Übrigen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt, kann bestehen bleiben und ist nicht aufzuheben, wenn sich der Fehler auf das Ergebnis nicht ausgewirkt hat (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18 -, NJW 2019, 41 = juris, Rn.63 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19
    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die ergänzenden Anmerkungen des Oberlandesgerichts zur Handhabung des § 225 Abs. 2 ZPO in der Spruchpraxis des Senats und seine Meinung, dass ein erfahrener Anwalt auf die Bewilligung rechtlichen Gehörs verzichten würde, erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen und rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verfahrensgestaltung (Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) widersprechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1989 - 1 BvR 649/88 -, NJW 1989, 1147 = juris, Rn. 11; Beschluss vom 9. Dezember 1999 - 1 BvR 1287/99 -, NJW 2000, 944 = juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 19/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde vom Verfassungsgerichtshof als unzulässig zurückgewiesen (VerfGH NRW, Beschluss vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2).

    Durch den Verweis "auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung" zu Beginn der Beschlussgründe hat es sich dabei die Begründung des landgerichtlichen Beschlusses vom 17. Dezember 2019 - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2, juris, Rn. 11) - zu eigen gemacht.

    Soweit die Verfassungsbeschwerde meint, die stillschweigende Fristverlängerung ohne Anhörung des Beschwerdeführers begründe eine Besorgnis der Befangenheit, beanstandet die Beschwerde zwar die Ausführungen des Landgerichts unter Hinweis auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2 - und die dortigen kritischen Ausführungen zur Handhabung von § 225 Abs. 2 ZPO.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 191/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisungen von Ablehnungsgesuchen

    Die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde wies der Verfassungsgerichtshof zwar als unzulässig zurück (VerfGH NRW, Beschluss vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2), beanstandete aber die Anmerkungen des Oberlandesgerichts zu § 225 Abs. 2 ZPO im seinerzeit angegriffenen Beschluss vom 11. November 2019 und die Meinung des Senats, ein erfahrener Anwalt würde auf die Bewilligung rechtlichen Gehörs vor wiederholter Fristverlängerung verzichten.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 107/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Begleichung einer

    Der Beschwerdeführer, der sich als Rechtsanwalt selbst vertritt, führt mehrere Arzthaftungsprozesse am Landgericht Köln, darunter das Verfahren 25 O 40/19 (vgl. dazu bereits VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2 - und vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3).

    Danach ist ein Beschwerdeführer gehalten, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2, juris, Rn. 16, und vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 67/20.VB-1, juris, Rn. 68).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung

    Durch den Verweis "auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidungen" zu Beginn der Beschlussgründe hat es sich dabei die Begründung des landgerichtlichen Beschlusses zur Richterablehnung vom 17. Dezember 2019 - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2, juris, Rn. 11) - zu eigen gemacht.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 183/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Schadensersatzprozess nach einem

    Nach dem Grundsatz der Subsidiarität ist ein Beschwerdeführer gehalten, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2, juris, Rn. 16, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 67/20.VB-1, juris, Rn. 68, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 107/20.VB-2, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 73/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Steuerrechts

    Soweit die Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang der Sache nach eine unzumutbar lange Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens vor dem Finanzgericht Köln beanstanden, obliegt es ihnen, zunächst die einfachrechtlich eröffneten Rechtsbehelfe zur Beschleunigung des Verfahrens (Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG und Antrag auf Entschädigung nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG) zu ergreifen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2018 - 1 BvR 1928/16, juris, Rn. 10; vgl. auch für zivilrechtliche Verfahren VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2, juris, Rn. 16, und vom 28. April 2020 - VerfGH 31/20.VB-3, juris, Rn. 4.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - VerfGH 130/20

    Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen

    Rügt der Beschwerdeführer der Sache nach eine unzumutbar lange Dauer des gerichtlichen Verfahrens, obliegt es ihm, zunächst die einfachrechtlich eröffneten Rechtsbehelfe zur Beschleunigung des Verfahrens (hier: Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG und Antrag auf Entschädigung nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG) zu ergreifen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2, juris, Rn. 16, vom 28. April 2020 - VerfGH 31/20.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 73/20.VB-1, juris, Rn. 3.).
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