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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 13/23.VB-2   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 13/23.VB-2 (https://dejure.org/2023,4301)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.02.2023 - VerfGH 13/23.VB-2 (https://dejure.org/2023,4301)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2 (https://dejure.org/2023,4301)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 11/20

    Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 13/23
    Damit bleibt das für die verfassungsrechtliche Prüfung des behaupteten Gehörsverstoßes notwendige Bild des Verfahrensverlaufs unvollständig (siehe VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VerfGH 11/20.VB-1, juris, Rn. 3, vom 22. September 2020 - VerfGH 72/20.VB-3, juris, Rn. 15, und vom 30. August 2022 - VerfGH 16/22.VB-1, juris, Rn. 11).

    Dies muss auch in der gehörigen Weise geschehen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VerfGH 11/20.VB-1, juris, Rn. 4, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 14, vom 15. Juni 2021 - VerfGH 94/20.VB-3, juris, Rn. 44 f., und vom 31. Mai 2022 - VerfGH 124/21.VB-2, juris, Rn. 10).

    Macht ein Beschwerdeführer nicht in gehöriger Weise von dem vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf der Anhörungsrüge Gebrauch, ist die Verfassungsbeschwerde aber insgesamt - also auch im Umfang weiterer gerügter Grundrechtsverletzungen - unzulässig, wenn sich die behauptete Gehörsverletzung - wie hier - auf den gesamten Streitgegenstand erstreckt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VerfGH 11/20.VB-1, juris, Rn. 4, und vom 30. August 2022 - VerfGH 106/21.VB-1, juris, Rn. 17, und VerfGH 16/22.VB-1, juris, Rn. 12).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.05.2022 - VerfGH 124/21

    Verfassungsbeschwerde in einer Strafvollstreckungssache

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 13/23
    Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen sowie die weiteren in Bezug genommenen und zur Prüfung der jeweiligen Rüge erforderlichen Unterlagen wie etwa Schriftsätze und Rechtsschutzanträge müssen entweder selbst vorgelegt oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 25. August 2020 - VerfGH 21/20.VB-2, juris, Rn. 7, vom 18. Januar 2022 - VerfGH 94/21.VB-1, juris, Rn. 4, und vom 31. Mai 2022 - VerfGH 124/21.VB-2, juris, Rn. 6).

    Dies muss auch in der gehörigen Weise geschehen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VerfGH 11/20.VB-1, juris, Rn. 4, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 14, vom 15. Juni 2021 - VerfGH 94/20.VB-3, juris, Rn. 44 f., und vom 31. Mai 2022 - VerfGH 124/21.VB-2, juris, Rn. 10).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 16/22

    Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Schadensersatzforderung wegen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 13/23
    Damit bleibt das für die verfassungsrechtliche Prüfung des behaupteten Gehörsverstoßes notwendige Bild des Verfahrensverlaufs unvollständig (siehe VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VerfGH 11/20.VB-1, juris, Rn. 3, vom 22. September 2020 - VerfGH 72/20.VB-3, juris, Rn. 15, und vom 30. August 2022 - VerfGH 16/22.VB-1, juris, Rn. 11).

    Macht ein Beschwerdeführer nicht in gehöriger Weise von dem vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf der Anhörungsrüge Gebrauch, ist die Verfassungsbeschwerde aber insgesamt - also auch im Umfang weiterer gerügter Grundrechtsverletzungen - unzulässig, wenn sich die behauptete Gehörsverletzung - wie hier - auf den gesamten Streitgegenstand erstreckt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VerfGH 11/20.VB-1, juris, Rn. 4, und vom 30. August 2022 - VerfGH 106/21.VB-1, juris, Rn. 17, und VerfGH 16/22.VB-1, juris, Rn. 12).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 106/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs aufgrund des Vorwurfs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 13/23
    Macht ein Beschwerdeführer nicht in gehöriger Weise von dem vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf der Anhörungsrüge Gebrauch, ist die Verfassungsbeschwerde aber insgesamt - also auch im Umfang weiterer gerügter Grundrechtsverletzungen - unzulässig, wenn sich die behauptete Gehörsverletzung - wie hier - auf den gesamten Streitgegenstand erstreckt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VerfGH 11/20.VB-1, juris, Rn. 4, und vom 30. August 2022 - VerfGH 106/21.VB-1, juris, Rn. 17, und VerfGH 16/22.VB-1, juris, Rn. 12).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 72/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 13/23
    Damit bleibt das für die verfassungsrechtliche Prüfung des behaupteten Gehörsverstoßes notwendige Bild des Verfahrensverlaufs unvollständig (siehe VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VerfGH 11/20.VB-1, juris, Rn. 3, vom 22. September 2020 - VerfGH 72/20.VB-3, juris, Rn. 15, und vom 30. August 2022 - VerfGH 16/22.VB-1, juris, Rn. 11).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 21/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 13/23
    Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen sowie die weiteren in Bezug genommenen und zur Prüfung der jeweiligen Rüge erforderlichen Unterlagen wie etwa Schriftsätze und Rechtsschutzanträge müssen entweder selbst vorgelegt oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 25. August 2020 - VerfGH 21/20.VB-2, juris, Rn. 7, vom 18. Januar 2022 - VerfGH 94/21.VB-1, juris, Rn. 4, und vom 31. Mai 2022 - VerfGH 124/21.VB-2, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 62/19

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 13/23
    Dies muss auch in der gehörigen Weise geschehen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VerfGH 11/20.VB-1, juris, Rn. 4, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 14, vom 15. Juni 2021 - VerfGH 94/20.VB-3, juris, Rn. 44 f., und vom 31. Mai 2022 - VerfGH 124/21.VB-2, juris, Rn. 10).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 13/23
    Dies muss auch in der gehörigen Weise geschehen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VerfGH 11/20.VB-1, juris, Rn. 4, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 14, vom 15. Juni 2021 - VerfGH 94/20.VB-3, juris, Rn. 44 f., und vom 31. Mai 2022 - VerfGH 124/21.VB-2, juris, Rn. 10).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 118/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 13/23
    Wird - wie hier vom Beschwerdeführer - eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, gehört die bei dem Fachgericht erhobene Anhörungsrüge zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 118/20.VB-1, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 94/21

    Verfassungsbeschwerde wegen eines Räumungsurteils

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 13/23
    Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen sowie die weiteren in Bezug genommenen und zur Prüfung der jeweiligen Rüge erforderlichen Unterlagen wie etwa Schriftsätze und Rechtsschutzanträge müssen entweder selbst vorgelegt oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 25. August 2020 - VerfGH 21/20.VB-2, juris, Rn. 7, vom 18. Januar 2022 - VerfGH 94/21.VB-1, juris, Rn. 4, und vom 31. Mai 2022 - VerfGH 124/21.VB-2, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - VerfGH 39/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem

    Die Anhörungsrüge muss ihrem Inhalt nach geeignet sein, auf eine Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7 m. w. N; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 70/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem

    Die Anhörungsrüge muss ihrem Inhalt nach geeignet sein, auf eine Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7 m. w. N; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Zurückweisung einer Beschwerde in einem Verfahren des

    Die Anhörungsrüge muss ihrem Inhalt nach geeignet sein, auf eine Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7, m. w. N.).

    Macht der Beschwerdeführer von der Anhörungsrüge nicht oder nicht ordnungsgemäß Gebrauch mit der Folge, dass das Fachgericht den mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemachten Gehörsverstoß nicht oder nicht vollständig einer Überprüfung unterzieht und gegebenenfalls zum Anlass für eine Selbstkorrektur nimmt, ist die Verfassungsbeschwerde insgesamt - also auch im Umfang weiterer gerügter Grundrechtsverletzungen - unzulässig, wenn sich die behauptete Gehörsverletzung auf den gesamten Streitgegenstand erstreckt (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. August 2022 - VerfGH 106/21.VB-1, juris, Rn. 17, und vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7).

    Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG muss der Beschwerdeführer, soweit dies nicht ohnehin bekannt oder offensichtlich ist, darlegen, dass er gemäß § 54 Satz 1 VerfGHG den Rechtsweg erschöpft hat oder dies ausnahmsweise nicht erforderlich ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 4/22.VB-1, juris, Rn. 12, und vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in einem

    Die Anhörungsrüge muss ihrem Inhalt nach geeignet sein, auf eine Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7 m. w. N; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 6).
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