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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 68/22.VB-2   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 68/22.VB-2 (https://dejure.org/2023,4855)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.02.2023 - VerfGH 68/22.VB-2 (https://dejure.org/2023,4855)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - VerfGH 68/22.VB-2 (https://dejure.org/2023,4855)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 68/22
    Hierzu bedarf es insbesondere einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung und mit den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben (vgl. zum GanzenVerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 11, m. w. N.).
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 2 Ss OWi 836/06

    Taubenfütterungsverbot mit Staatsziel Tierschutz vereinbar

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 68/22
    Einer solchen substantiierten Darlegung hätte es jedenfalls deshalb bedurft, weil die Frage der Verfassungsmäßigkeit von kommunalen Taubenfütterungsverboten auch nach Inkrafttreten des Art. 20a GG in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - nicht umstritten ist (vgl. insofern neben den vom Oberlandesgericht zitierten Entscheidungen etwa auch Bad.-Württ. VGH, Urteil vom 27. September 2005 - 1 S 261/05, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 2 Ss OWi 836/06, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 4. August 2014 - 10 ZB 11.1920, juris) und insofern das Vorliegen des Zulassungsgrundes des § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG (Fortbildung sachlichen Rechts) nicht auf der Hand liegt.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 32/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 68/22
    Das grundrechtsgleiche Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG beschränkt das Gericht hingegen nicht darin, einem tatsächlichen Umstand eine andere Bedeutung beizumessen oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht zu teilen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 32/22.VB-3 = juris, Rn. 26, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 82/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 68/22
    Mit dem Recht auf effektiven Rechtsschutz unvereinbar ist eine Auslegung und Anwendung des hier maßgeblichen § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG nur dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. entsprechend zur Berufungszulassung nach § 124 Abs. 2 VwGO VerfGH NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 82/20.VB-2, juris, Rn. 16 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 158/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bestellung eines

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 68/22
    Bei den außerdem von der Beschwerdeführerin gerügten Vorschriften des Art. 31 GG sowie Art. 20a GG handelt es sich nicht um Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte; sie werden deshalb von der Rezeptionsnorm des Art. 4 Abs. 1 LV nicht erfasst (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 158/20.VB-2, juris, Rn. 5).
  • VGH Bayern, 04.08.2014 - 10 ZB 11.1920

    Taubenfütterungsverbot trotz Staatsziel Tierschutz möglich

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 68/22
    Einer solchen substantiierten Darlegung hätte es jedenfalls deshalb bedurft, weil die Frage der Verfassungsmäßigkeit von kommunalen Taubenfütterungsverboten auch nach Inkrafttreten des Art. 20a GG in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - nicht umstritten ist (vgl. insofern neben den vom Oberlandesgericht zitierten Entscheidungen etwa auch Bad.-Württ. VGH, Urteil vom 27. September 2005 - 1 S 261/05, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 2 Ss OWi 836/06, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 4. August 2014 - 10 ZB 11.1920, juris) und insofern das Vorliegen des Zulassungsgrundes des § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG (Fortbildung sachlichen Rechts) nicht auf der Hand liegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 68/22
    Einer solchen substantiierten Darlegung hätte es jedenfalls deshalb bedurft, weil die Frage der Verfassungsmäßigkeit von kommunalen Taubenfütterungsverboten auch nach Inkrafttreten des Art. 20a GG in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - nicht umstritten ist (vgl. insofern neben den vom Oberlandesgericht zitierten Entscheidungen etwa auch Bad.-Württ. VGH, Urteil vom 27. September 2005 - 1 S 261/05, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 2 Ss OWi 836/06, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 4. August 2014 - 10 ZB 11.1920, juris) und insofern das Vorliegen des Zulassungsgrundes des § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG (Fortbildung sachlichen Rechts) nicht auf der Hand liegt.
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