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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 78/22   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 78/22 (https://dejure.org/2023,4643)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.02.2023 - VerfGH 78/22 (https://dejure.org/2023,4643)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - VerfGH 78/22 (https://dejure.org/2023,4643)
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  • BVerfG, 14.03.1984 - 2 BvC 1/84

    Anforderungen an eine Walprüfungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 78/22
    Diese bundesverfassungsrechtlichen Anforderungen werden nicht dadurch verfehlt, dass die Zulässigkeit von Einsprüchen gegen Wahlen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird und damit nicht jedermann vorbehaltlos einen Wahleinspruch einlegen darf (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 14. März 1984 - 2 BvC 1/84, BVerfGE 66, 232 = juris, Rn. 5, m. w. N.).

    Die bundesrechtliche Regelung des § 48 BVerfGG a. F., wonach die Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundestages nur zulässig war, wenn ihm mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten, hat das Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf den objektiv-rechtlichen Charakter des Wahlprüfungsverfahrens für verfassungsmäßig erachtet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. September 1952 - 1 BvC 5/52, BVerfGE 1, 430 = juris, Rn. 7, und vom 14. März 1984 - 2 BvC 1/84, BVerfGE 66, 232 = juris, Rn. 5, m. w. N.).

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52

    Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 78/22
    Die bundesrechtliche Regelung des § 48 BVerfGG a. F., wonach die Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundestages nur zulässig war, wenn ihm mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten, hat das Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf den objektiv-rechtlichen Charakter des Wahlprüfungsverfahrens für verfassungsmäßig erachtet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. September 1952 - 1 BvC 5/52, BVerfGE 1, 430 = juris, Rn. 7, und vom 14. März 1984 - 2 BvC 1/84, BVerfGE 66, 232 = juris, Rn. 5, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.10.1971 - VerfGH 25/70
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 78/22
    Es ist auch weder substantiiert vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass die erforderliche Zahl von 50 weiteren Wahlberechtigten eine derart hohe Zulässigkeitshürde sein könnte, dass der effektive Zugang zu diesem Rechtsbehelf unzumutbar und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen, erschwert sein könnte (offen gelassen für den Fall eines Inhaftierten VerfGH NRW, Beschluss vom 28. Oktober 1971 - VerfGH 25/70, juris, Rn. 24).
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