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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 2/23.VB-3 |
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VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.03.2023 - VerfGH 2/23.VB-3 (https://dejure.org/2023,7154)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. März 2023 - VerfGH 2/23.VB-3 (https://dejure.org/2023,7154)
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 2/23
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 2/23.VB-3
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19
Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 2/23
Ob abweichend hiervon die Gegenvorstellung in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts oder die Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verletzungen des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör in Betracht kommen können (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7), kann hier offen bleiben. - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 33/22
Rechtsbehelf gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 2/23
Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 21. Juni 2022 - VerfGH 33/22.VB-1, juris, Rn. 3). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 9/21
Verfassungsbeschwerde gegen eine vorläufige Unterbringung in einem …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 2/23
Über das Begehren des Beschwerdeführers entscheidet gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1, § 59 Abs. 2 Satz 1 und 4 VerfGHG die Kammer, weil sie nach der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde für alle weiteren das Verfassungsbeschwerdeverfahren betreffenden Entscheidungen zuständig bleibt (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. März 2021 - VerfGH 9/21.VB-3, juris, Rn. 9).