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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 27/23.VB-3 |
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VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.03.2023 - VerfGH 27/23.VB-3 (https://dejure.org/2023,7155)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. März 2023 - VerfGH 27/23.VB-3 (https://dejure.org/2023,7155)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Begründen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile
Verfahrensgang
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 27/23.VB-3
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 27/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2020 - VerfGH 26/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zwecks Einsicht in ein …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 27/23
Auch muss sie darüber Aufschluss geben, aus welchen Gründen die begehrte einstweilige Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grunde zum gemeinen Wohl dringend geboten sein soll (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. März 2020 - VerfGH 26/20.VB-1, juris, Rn. 3). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 16/23
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 27/23
Abgesehen davon kann die einstweilige Anordnung hier auch deshalb nicht ergehen, weil die in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde derzeit nicht den sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG ergebenden und dem Beschwerdeführer aus den ihn betreffenden Verfahren VerfGH 16/23.VB-2 und VerfGH 17/23.VB-2 bekannten Begründungsanforderungen an eine zulässige Verfassungsbeschwerde genügt und damit derzeit unzulässig ist.
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - VerfGH 26/23 Hierauf wurde der Beschwerdeführer bereits im Beschluss vom 28. März 2023 - VerfGH 27/23.VB-3 - hingewiesen.