Rechtsprechung
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.07.1969 - VerfGH 12/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des Selbstverwaltungsrechts durch den Zusammenschluss von kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu einer neuen kreisfreien Stadt Bonn durch Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1969, 810
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 8 B 640/03
Aufgelöste Universität-Gesamthochschule Essen kann Bestellung eines …
VerfGH NRW, Urteil vom 6.1.1975 - VerfGH 36/74 - Beschlüsse vom 30.7.1969 - VerfGH 12/69 -, OVGE 25, 303, vom 29.12.1971 - VerfGH 12/71, VerfGH 16/71 und VerfGH 18/71 - BVerfG, Beschlüsse vom 10.7.1990 - 2 BvR 470, 650 und 707/90 -, BVerfGE 82, 310, vom 3.5.1994 - 2 BvQ 3/94 u.a. -, BVerfGE 91, 70; Thür.VerfGH NRW, Beschluss vom 30.7.1969 - VerfGH 12/69 -, a.a.O., und Beschluss vom 21.12.1974 - VerfGH 44/74 -, OVGE 30, 276: die Aussetzung wurde damit begründet, dass die betroffene Bevölkerung der Gebietskörperschaft bereits eine vorausgegangene Gebietsreform umgesetzt hatte und - einen Erfolg der Kommunalverfassungsbeschwerde ohne vorherige Aussetzung des Gesetzesvollzugs unterstellt - einen neuerlichen zweifachen Wechsel ihrer Zugehörigkeit zu einer "Heimatgemeinde" hätte vollziehen müssen.
- StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 697
Einstweilige Verfügung; Verfügungsinhalt; Regelungsinhalt; Gesetzesvollzug; …
Bd. 21, 16 = DVBl. 1969, 810 = Gemeindetag 1970, 56). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2004 - 4 M 301/04
Normenkontrolle, einstweilige Anordnung, Ämterneubildung, Amt, Auflösung, …
Wenn - wie hier - die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren nicht berücksichtigt werden können, würde gerade in kommunalen Neugliederungsverfahren die Berücksichtigung solcher regelmäßig auftretender Nachteile dazu führen, dass bereits eine wesentliche Voraussetzung zum Erlass einer einstweiligen Anordnung erfüllt wäre und damit die Aussetzung zur Regel werden könnte (vgl. auch HessStGH, Beschluss vom 02.08.1972 - PSt 692, 693 -, ESVGH 22, 215 und VerfG NRW, Beschluss vom 30.07.1969 - VGH 12/96 -, DVBl. 1969, 810).