Rechtsprechung
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2012 - VerfGH 12/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
Landesregierung hat parlamentarisches Budgetrecht durch verspätete Vorlage des Haushaltsentwurfs 2012 verletzt
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Landesregierung hat parlamentarisches Budgetrecht durch verspätete Vorlage des Haushaltsentwurfs 2012 verletzt
- faz.net (Pressemeldung, 30.10.2012)
Verfassungsgericht rügt Rot-Grün
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der verspätete Haushaltsentwurf
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründung einer zwingenden Verpflichtung bei Vorliegen des Vorherigkeitsgebots gem. Art. 81 Abs. 3 S. 1 Verf,NW; Verabschiedung des Haushaltsgesetzes vom Parlament vor Beginn der Haushaltsperiode und Verkündung im Gesetzblatt und Verordnungsblatt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Landesregierung reicht Haushaltsentwurf 2012 verspätet ein und verstößt damit gegen das Vorherigkeitsgebot - Haushaltsentwurf ohne nachvollziehbare Hinderungsgründe durch Landesregierung verspätet vorgelegt
- nrw.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Organstreit der Fraktion DIE LINKE im Landtag Nordrhein-Westfalen der 15. Wahlperiode gegen die Landesregierung und den Finanzminister wegen Unterlassens einer rechtzeitigen Vorlage des Haushaltsentwurfs 2012
Vor Ergehen der Entscheidung:
Sonstiges (3)
Papierfundstellen
- NVwZ 2013, 503
- DVBl 2013, 106
- DÖV 2013, 198
Wird zitiert von ... (4)
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2013 - VerfGH 7/11
Haushaltsgesetz 2011 verfassungswidrig
Auch im etatlosen Zustand besteht die Pflicht aller Verfassungsorgane fort, das noch fehlende Haushaltsgesetz so zügig wie möglich zu verabschieden, um mit dessen rückwirkender Inkraftsetzung die Rechte des Parlaments wiederherzustellen (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 30. Oktober 2012 - VerfGH 12/11 -, NWVBl. 2013, 55, 56 f. = juris, Rn. 51 ff., 56 ff.).Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn das Verfassungsorgan, bei dem die Verzögerung eingetreten ist, zwingende Gründe darlegt, die ihm die Einhaltung der in Art. 81 Abs. 3 LV NRW genannten Frist unmöglich gemacht haben (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 30. Oktober 2012 - VerfGH 12/11 -, NWVBl. 2013, 55, 58 = juris, Rn. 65; BVerfGE 119, 96, 123).
Bereits in seinem Urteil vom 30. Oktober 2012 - VerfGH 12/11 - hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass den Verzögerungen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2011 durch die Entscheidung der Landesregierung, nach der Neuwahl im Jahr 2010 zunächst einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2010 aufzustellen, kein zwingender Charakter zukam.
In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass ein Verstoß gegen das Vorherigkeitsgebot die Wirksamkeit des Haushaltsgesetzes unberührt lässt (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 30. Oktober 2012 - VerfGH 12/11 -, NWVBl. 2013, 55, 57 = juris, Rn. 61; BVerfGE 119, 96, 121).
Verletzt ist nur die verfassungsrechtlich grundsätzlich verbindliche Terminvorgabe an den Haushaltsgesetzgeber, wodurch es zu einer Beeinträchtigung der Budgethoheit des Parlaments in zeitlicher Hinsicht kommt (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 30. Oktober 2012 - VerfGH 12/11 -, NWVBl. 2013, 55, 57 f. = juris, Rn. 58, 65).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2020 - VerfGH 6/20
Organstreitverfahren um Ablehnung von Beweisanträgen im "Parlamentarischen …
Es dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns, soll seiner Funktion nach aber auch eine objektive Klärung der zwischen den Beteiligten streitigen verfassungsrechtlichen Fragen herbeiführen (vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 15. Februar 1985 … VerfGH 8/84, DVBl. 1985, 691 = juris, Rn. 7, vom 29. April 1997 … VerfGH 9/95, OVGE 46, 282 = juris, Rn. 29 f., und vom 30. Oktober 2012 VerfGH 12/11, OVGE 55, 285 = juris, Rn. 40).Vielmehr besteht ein objektives Klärungsinteresse fort, wenn die Möglichkeit besteht, dass die aufgeworfenen Fragen zukünftig in vergleichbaren Fällen erneut in Streit stehen (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 30. Oktober 2012 VerfGH 12/11, OVGE 55, 285 = juris, Rn. 48; BVerfG, Urteile vom 7. Mai 2008 … 2 BvE 1/03, BVerfGE 121, 135 = juris, Rn. 52, vom 19. Juni 2012 … 2 BvE 4/11, BVerfGE 131, 152 = juris, Rn. 88, vom 10. Juni 2014 … 2 BvE 2/09, 2 BvE 2/10, BVerfGE 136, 277 = juris, Rn. 85, und vom 21. Oktober 2014 … 2 BvE 5/11, BVerfGE 137, 185 = juris, Rn. 127 f.).
- VG Trier, 21.06.2019 - 7 L 2043/19
Umbau und Erweiterung der Jugendherberge "Saarblick" vorläufig gestoppt
- VG Trier, 21.06.2019 - L 2043/19
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Umbau einer Jugendherberge