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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 32/22.VB-3   

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https://dejure.org/2023,2431
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 32/22.VB-3 (https://dejure.org/2023,2431)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.01.2023 - VerfGH 32/22.VB-3 (https://dejure.org/2023,2431)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - VerfGH 32/22.VB-3 (https://dejure.org/2023,2431)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 32/22
    Darüber hinausgehende Möglichkeiten der Abänderung eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof hat der Gesetzgeber nicht geschaffen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6).

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegen steht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2, juris, Rn. 4, jeweils m. w. N.).

    b) Ob abweichend hiervon die Gegenvorstellung in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts oder die Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verletzungen des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör in Betracht kommen können (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7), kann hier offen bleiben.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 32/22
    Wenn aber ein Gericht - wie hier - unter Würdigung des Parteivorbringens im Ergebnis eine andere Rechtsauffassung einnimmt, als die betreffende Partei dies wünscht, stellt dies keine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Juni 2021 - VerfGH 94/20.VB-3, juris, Rn. 32, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u. a., BVerfGE 64, 1 = juris, Rn. 42).
  • BVerwG, 17.01.2019 - 1 PKH 48.18
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 32/22
    Der für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten frühestens maßgebliche Zeitpunkt der Entscheidungsreife tritt regelmäßig erst nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. § 11a Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO) ein (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 232/13, juris, Rn. 7; BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 2019 - 1 PKH 48.18, juris, Rn. 6, und vom 12. September 2007 - 10 C 39.07, 10 PKH 16.07, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 42 = juris, Rn. 1; siehe z. B. auch LAG RP, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 10 Ta 272/09, juris, Rn. 14 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2009 - 10 Ta 272/09

    Prozesskostenhilfe - fehlende Erfolgsaussicht - Darlegungslast

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 32/22
    Der für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten frühestens maßgebliche Zeitpunkt der Entscheidungsreife tritt regelmäßig erst nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. § 11a Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO) ein (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 232/13, juris, Rn. 7; BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 2019 - 1 PKH 48.18, juris, Rn. 6, und vom 12. September 2007 - 10 C 39.07, 10 PKH 16.07, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 42 = juris, Rn. 1; siehe z. B. auch LAG RP, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 10 Ta 272/09, juris, Rn. 14 f.).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 32/22
    Wenn aber ein Gericht - wie hier - unter Würdigung des Parteivorbringens im Ergebnis eine andere Rechtsauffassung einnimmt, als die betreffende Partei dies wünscht, stellt dies keine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Juni 2021 - VerfGH 94/20.VB-3, juris, Rn. 32, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u. a., BVerfGE 64, 1 = juris, Rn. 42).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 47/21

    "Einspruch" gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 32/22
    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegen steht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2, juris, Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 232/13

    Verfahrenskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren: Relevanter Beurteilungszeitpunkt

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 32/22
    Der für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten frühestens maßgebliche Zeitpunkt der Entscheidungsreife tritt regelmäßig erst nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. § 11a Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO) ein (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 232/13, juris, Rn. 7; BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 2019 - 1 PKH 48.18, juris, Rn. 6, und vom 12. September 2007 - 10 C 39.07, 10 PKH 16.07, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 42 = juris, Rn. 1; siehe z. B. auch LAG RP, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 10 Ta 272/09, juris, Rn. 14 f.).
  • BVerwG, 12.09.2007 - 10 C 39.07

    Auslegung und Anwendung von § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 32/22
    Der für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten frühestens maßgebliche Zeitpunkt der Entscheidungsreife tritt regelmäßig erst nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. § 11a Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO) ein (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 232/13, juris, Rn. 7; BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 2019 - 1 PKH 48.18, juris, Rn. 6, und vom 12. September 2007 - 10 C 39.07, 10 PKH 16.07, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 42 = juris, Rn. 1; siehe z. B. auch LAG RP, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 10 Ta 272/09, juris, Rn. 14 f.).
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