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   VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.07.2010 - VGH B 74/09   

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https://dejure.org/2010,4645
VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.07.2010 - VGH B 74/09 (https://dejure.org/2010,4645)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.07.2010 - VGH B 74/09 (https://dejure.org/2010,4645)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - VGH B 74/09 (https://dejure.org/2010,4645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 4 S 5 RKG RP, § 5 Abs 4 RKG RP, Art 126 Verf RP, Art 127 Verf RP, Art 17 Abs 1 Verf RP
    Verfassungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Kostenerstattung für Dienstreisen bei Beamten mit Heimarbeitsplatz durch den Landesgesetzgeber; Vereinbarkeit der Teilnahme am Heimarbeitsmodell mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Kostenerstattung für Dienstreisen bei Beamten mit Heimarbeitsplatz durch den Landesgesetzgeber; Vereinbarkeit der Teilnahme am Heimarbeitsmodell mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Erstattung der Mehrkosten für Dienstreisen vom Heimarbeitsplatz aus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Mehrkosten für Dienstreisen vom Heimarbeitsplatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erstattung der Mehrkosten für Dienstreisen vom Heimarbeitsplatz - Bei freiwilliger Teilnahme am Heimarbeitsmodell ist Dienstherr nicht verfassungsrechtlich zum Ausgleich von dadurch bedingten Mehraufwendungen verpflichtet

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 855 (Ls.)
  • DVBl 2010, 1183
  • DÖV 2010, 862
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.04.2008 - 2 C 14.07

    Dienstreise; Ausgangs- und Endpunkt; Geschäftsort; Dienstort; Dienststelle;

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.07.2010 - VGH B 74/09
    Das Bundesverwaltungsgericht hingegen hob die vorgenannte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 24. April 2008 (NVwZ 2008, 1126) auf und entschied, Kosten einer Dienstreise, die ein zur Heimarbeit berechtigter Beamter an seinem Heimarbeitstag an seiner Wohnung antrete und beende, seien in voller Höhe dienstlich veranlasste Mehraufwendungen und deshalb uneingeschränkt zu erstatten.

    Hingegen liegt keine Ersparnis vor, wenn der Beamte - wie im Fall der Heimarbeit - die Dienststelle am Reisetag auch ohne die Dienstreise nicht aufsuchen müsste (vgl. BVerwGE 82, 148 [153 f.]; BVerwG NVwZ 2008, 1126 [1127]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2009 - 2 A 11376/08

    Heimarbeitsplatz; Dienststätte; Dienstverrichtung; Fahrtkosten; dienstlich

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.07.2010 - VGH B 74/09
    Hierfür bieten die Abrechnungszeiträume, die Gegenstand des Verfahrens 2 A 11376/08.OVG vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz waren, hinreichende Anhaltspunkte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2008 - 2 A 10241/08

    Reisekostenerstattung - Berechnung der Wegstreckenentschädigung eines Beamten

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.07.2010 - VGH B 74/09
    Dem trägt § 5 Abs. 4 LRKG Rechnung (vgl. OVG Rh-Pf, NVwZ-RR 2008, 803).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09

    Verfassungsbeschwerde gegen geändertes Nichtraucherschutzgesetz

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.07.2010 - VGH B 74/09
    Der Gleichheitssatz ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich - bezogen auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs - ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst wie einleuchtender Grund für die betreffende Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. VerfGH Rh-Pf, AS 29, 23 [30 f.]; 32, 74 [81]; LKRZ 2010, 216 [218]).
  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 42.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.07.2010 - VGH B 74/09
    Dieser kann gegen die vollständige oder teilweise Ablehnung der Wegstreckenentschädigung vor den Verwaltungsgerichten eine Verpflichtungsklage erheben (vgl. BVerwGE 24, 253 [258 f.]).
  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 4.87

    Dienstreise - Reisekostenrechtliches Sparsamkeitsgebot - Fürsorgepflicht des

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.07.2010 - VGH B 74/09
    Hingegen liegt keine Ersparnis vor, wenn der Beamte - wie im Fall der Heimarbeit - die Dienststelle am Reisetag auch ohne die Dienstreise nicht aufsuchen müsste (vgl. BVerwGE 82, 148 [153 f.]; BVerwG NVwZ 2008, 1126 [1127]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.2006 - 2 A 11005/06

    Reisekostenrechtliche Dienststätte bei Tele- und Wohnraumarbeit

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.07.2010 - VGH B 74/09
    Das Land Rheinland-Pfalz sowie zunächst auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (vgl. OVG Rh-Pf, LKRZ 2007, 152) folgerten hieraus, in Fällen der Heimarbeit berechne sich die Wegstreckenentschädigung nach der Entfernung zwischen dem Sitz der Behörde und dem Geschäftsort, wenn diese kürzer als die tatsächlich zurückgelegte Strecke von der Wohnung bis zum Geschäftsort sei.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12

    Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

    Deshalb ist die unmittelbare Betroffenheit trotz Vollzugsbedürftigkeit eines Gesetzes nur, aber grundsätzlich auch dann zu bejahen, wenn die vorherige Klärung der tatsächlichen und (einfach)rechtlichen Grundlagen des Normvollzugs entbehrlich ist - insbesondere die angegriffene Norm keine Auslegungsspielräume beinhaltet und sie auf andere Rechtsgebiete keine Auswirkungen hat, welche die Verfassungsmäßigkeit beeinflussen könnten - und eine Vorabentscheidung über die verfassungsrechtlichen Fragen entsprechend § 44 Abs. 3 Satz 2 VerfGHG geboten bzw. sachgerecht ist (VerfGH RP, Urteile vom 22. Juni 2004 - VGH B 2/04 -, AS 31, 348 [351], und vom 29. November 2011 - VGH B 11/10 -, AS 39, 7 [11]; Beschluss vom 12. Juli 2010 - VGH B 74/09 -, AS 39, 1 [2]).

    Sofern sich nicht aus etwaig betroffenen Freiheitsrechten oder einer Annäherung der Differenzierungsmerkmale an diejenigen des Art. 3 Abs. 3 GG strengere Bindungen des Gesetzgebers ergeben, ist der Gleichheitssatz jedenfalls dann verletzt, wenn sich - bezogen auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs - ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst wie einleuchtender Grund für die betreffende Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 8. März 2010 - VGH B 60/09 u.a. -, LKRZ 2010, 216 [218]; Beschluss vom 12. Juli 2010 - VGH B 74/09 -, AS 39, 1 [3]; Urteil vom 29. November 2010 - VGH B 11/10 -, AS 39, 7 [14]; BVerfG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 - 1 BvL 14/09 -, BVerfGE 127, 263 [280], vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, BVerfGE 129, 49 [68 f.], vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240 [254], und vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u.a. -, BVerfGE 133, 377 [407 f.]).

  • VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 25-VII-10

    Unbegründete Popularklage: Keine Verletzung des in Art 95 Abs 1 S 2 Verf BY

    Von Verfassungs wegen besteht insbesondere regelmäßig keine Erstattungspflicht für Mehrkosten, die aufgrund der Wohnortwahl des Beamten entstehen (ebenso VerfGH Rheinland-Pfalz vom 12.7.2010 = DÖD 2010, 258).

    Dies ist vielmehr Folge davon, dass die Kostenerstattung auf die tatsächlich entstandenen, dienstlich bedingten Aufwendungen beschränkt ist (VerfGH Rheinland-Pfalz DÖD 2010, 258).

    In diesem Fall beruhen etwaige höhere Fahrkosten nicht allein auf der Entscheidung des Dienstherrn (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz DÖD 2010, 258).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.11.2010 - VGH B 11/10

    Elternbeteiligung an Fahrkosten der Schülerinnen und Schüler von Gymnasien und

    Mit dem Erfordernis unmittelbarer Betroffenheit wird dem in § 44 Abs. 3 VerfGHG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde Rechnung getragen (vgl. VerfGH RP, AS 31, 348 [351]. Deshalb ist die unmittelbare Betroffenheit trotz Vollzugsbedürftigkeit eines Gesetzes dann zu bejahen, wenn die vorherige Klärung der tatsächlichen und einfachrechtlichen Grundlagen des Normvollzugs entbehrlich und eine Vorabentscheidung über die verfassungsrechtlichen Fragen sachgerecht ist (vgl. VerfGH RP, AS 31, 348 [351]; 37, 292 [303]; Beschluss vom 12. Juli 2010 - VGH B 74/09, juris, Rn. 20).

    Der Gleichheitssatz ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich - bezogen auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs - ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die betreffende Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 8. März 2010 und Beschluss vom 12. Juli 2010, a.a.O., jeweils m.w.N.; BVerfGE 112, 164 [174]).

  • VG Würzburg, 04.02.2011 - W 1 K 10.928

    Anwendbarkeit der Rechtsprechung des BayVGH zur Wegstreckenentschädigung für

    Die Wahl des Wohnortes und die dadurch bedingten zusätzlichen Aufwendungen sind vielmehr durch die persönliche Lebensplanung des Beamten bestimmt und dürfen grundsätzlich nicht dazu führen, dass die entstehenden Mehrkosten vom Dienstherrn übernommen werden (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz v. 12.04.2010, VGH B 74/09, juris).
  • VG Regensburg, 09.03.2021 - RO 12 K 19.2340

    Kostenerstattung, Bescheid, Verfassungsbeschwerde, Dienststelle, Dienstort,

    Für den Standpunkt des Beklagten spricht zwar dass die Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 BayRK gerichtlich bestätigt ist (vgl. die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorschrift: BayVerfGH, E. v. 27.07.2011 - Vf. 25-VII-10 sowie gegen die gleichlautende Vorschrift im dortigen Bundesland: VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.07.2010 - VGH B 74/09).
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