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   VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21   

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https://dejure.org/2021,3724
VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21 (https://dejure.org/2021,3724)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 01.03.2021 - Lv 5/21 (https://dejure.org/2021,3724)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 01. März 2021 - Lv 5/21 (https://dejure.org/2021,3724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Reine Entgegennahme von Wettscheinen außerhalb der Geschäftsräume zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein komplettes Betriebsverbot für private Wettbüros

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wettannahmestellen privater Anbieter: Reine Entgegennahme von Wettscheinen, Dokumenten und Zahlungsmitteln außerhalb der Geschäftsräume erlaubt - Zugang zu Innenräumen bleibt verboten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Saarland, 11.02.2021 - 2 B 32/21

    Corona-Eilverfahren: Wettvermittlungsstellen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21
    2. Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11.02.2021 und vom 25.02.2021 - 2 B 32/21 werden mit der Maßgabe abgeändert, dass bis zu einer die Gründe dieser Ent- scheidung beachtenden Neuregelung der Schließung von Sportwetten anbietenden Betrieben gilt: § 7 Abs. 6 und § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 des Artikels 2 Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 18. Februar 2021 in der Fassung der Verordnung vom 26. Februar 2021 (Amtsblatt I S. 460) werden wie folgt verfassungskonform ausgelegt:.

    Der Beschluss vom 11.02.2021 - 2 B 32/21 - hat den Antrag im Wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, die mit den angegriffenen Vorschriften der VO-CP erfolgende Einschränkung der Freiheitsrechte der Beschwerdeführerin sei angesichts des Infektionsge- schehens und der Notwendigkeit eines Schutzes der Bevölkerung vor le- bensbedrohlichen Ansteckungen und des Gesundheitssystems vor seiner Überlastung verhältnismäßig.

    festzustellen, dass der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11.02.2021 (2 B 32/21) Grundrechte der Be- schwerdeführerin aus Art. 12 Abs. 2, 44 S. 1, 20, 60 i."V.m. 1 SVerf verstößt, ihn aufzuheben und die Sache an das Oberverwaltungs- gericht zurückzuverweisen.

  • OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 340/20

    Erfolgreicher Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des coronabedingten

    Auszug aus VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21
    Dass es insoweit nicht auf die "Wertigkeit" einer jeweils in Rede stehenden Tätigkeit ankommt, ist, wie das Oberverwaltungsge- richt des Saarlandes in anderem Zusammenhang eindrucksvoll ausgeführt hat (OVG des Saarlandes, Beschl. v. 16.11.2020 2 B 340/20, BeckRS 2020, 31419- "Kosmetikstudios"), irrelevant.

    Das Oberverwaltungsge- richt des Saarlandes hat daher zu Recht - in anderem Zusammenhang - für maßgeblich erachtet, wie andere, "sich in der "gleichen" Situation be- findende Gewerbetreibende im konkreten normativen Kontext" oder in ei- nem "vergleichbaren" Lebenssachverhalt behandelt werden (OVG des Saarlandes Beschl. v. 16.11.2020 2 B 340/20, BeckRS 2020, 31419 - "Kosmetikstudios").

  • VerfGH Saarland, 28.04.2020 - Lv 7/20

    Corona-Verordnung: Verfassungsgerichtshof lockert Ausgangsbeschränkungen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21
    Er hat sie verneint, wenn nur ein- zelne großflächige Einzelhandelsbetriebe oder die saarländischen Gastro- nomiebetriebe von den gleichen verfassungsrechtlichen Fragen betroffen waren (VerfGH Beschluss vom 28.04.2020 - Lv 7/20; Beschluss vom 23.10.2020, Lv 9/20; Beschluss vom SVerfGH, Beschl. v. 27.11.2020 - Lv 24/20 eA m.w.N.).
  • VerfGH Saarland, 23.10.2020 - Lv 9/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Verordnung mangels

    Auszug aus VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21
    Er hat sie verneint, wenn nur ein- zelne großflächige Einzelhandelsbetriebe oder die saarländischen Gastro- nomiebetriebe von den gleichen verfassungsrechtlichen Fragen betroffen waren (VerfGH Beschluss vom 28.04.2020 - Lv 7/20; Beschluss vom 23.10.2020, Lv 9/20; Beschluss vom SVerfGH, Beschl. v. 27.11.2020 - Lv 24/20 eA m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 09.02.2021 - 3 B 440/20

    Verhältnis der Anträge nach § 123 Abs. 1 VwGO und § 47 Abs. 6 VwGO bei Rüge der

    Auszug aus VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21
    Allerdings kann die Frage, ob der Betrieb eines bestimmten Unterneh- mens zu den durch eine infektionsschutzrechtliche Verordnung untersag- ten Tätigkeiten zählt, in bestimmten Fällen durchaus Gegenstand einer Feststellungsklage - und damit des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO - sein (SächsOVG Beschl.v. 09.2.2021 3 B 440/20 BeckRS 2021, 1820 - Tattoo-Studios").
  • EGMR, 16.02.2021 - 23922/19

    Gawlik gegen Liechtenstein - Whistleblower muss Vorwürfe vor der Anzeige

    Auszug aus VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21
    Allerdings kann die Frage, ob der Betrieb eines bestimmten Unterneh- mens zu den durch eine infektionsschutzrechtliche Verordnung untersag- ten Tätigkeiten zählt, in bestimmten Fällen durchaus Gegenstand einer Feststellungsklage - und damit des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO - sein (SächsOVG Beschl.v. 09.2.2021 3 B 440/20 BeckRS 2021, 1820 - Tattoo-Studios").
  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des Erlasses einer eA im Parteiverbotsverfahren sowie Ablehnung der

    Auszug aus VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21
    Da er auf die - verfassungsrechtliche - Siche- rung der Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit einer Entscheidung der Hauptsache gerichtet ist, kann mit ihm nichts begehrt werden, was dem nicht dient (BVerfG Beschl. v. 28.01.2014 2 BvB 1/13 BeckRS 2014, 47018; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 32 Rn. 13; Walter in BeckOK-BVerfGG, 10.Ed., § 32 Rn. 2).
  • VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 24/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die coronabedingte Schließung von Gaststätten

    Auszug aus VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21
    Er hat sie verneint, wenn nur ein- zelne großflächige Einzelhandelsbetriebe oder die saarländischen Gastro- nomiebetriebe von den gleichen verfassungsrechtlichen Fragen betroffen waren (VerfGH Beschluss vom 28.04.2020 - Lv 7/20; Beschluss vom 23.10.2020, Lv 9/20; Beschluss vom SVerfGH, Beschl. v. 27.11.2020 - Lv 24/20 eA m.w.N.).
  • OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20

    Schließung von Sportstätten (Corona)

    Auszug aus VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21
    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Betroffener nicht die Verfassungsmäßigkeit einer abstrakt- generellen Regelung bestreitet, sondern dass es ihm konkret um die Klä- rung eines zwischen ihm und einem Hoheitsträger streitigen Rechtsver- hältnisses geht, er in einem Streitfall um die coronabedingte Schließung von Betrieben also die Auffassung vertritt, dass sein betriebliches Angebot von der verordnungsrechtlichen Regelung gar nicht erfasst wird (vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschl. v. 15.01.2021 - 2 B 354/20 - BecksRS 2021, 399 - "Hallenschwimmbad").
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21
    Eine Verfassungsbeschwerde ist von allgemeiner Bedeutung, wenn sie über den Einzelfall hinaus Klarheit über die Rechtslage in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle von erheblicher Bedeutung schaffen kann und eine vorherige fachgerichtliche Klärung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht erforderlich erscheint (BVerfGE 101, 54, 74 = NJW 2000, 1471).
  • OVG Sachsen, 08.12.2021 - 3 B 417/21

    Wettannahmestelle; Corona; Gleichbehandlung

    Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Beschl. v. 1. März 2021 - Lv 5/21 -, juris) habe hierzu ausgeführt, dass eine Ungleichbehandlung insbesondere zu im Nebengeschäft in geöffneten Kiosken, Zeitungsläden, aber auch großflächigen Handelsbetrieben unterbreiteten Angeboten staatlicher Sportwetten- und Lotterieanbieter bestehe.

    Insoweit trifft es auch weiterhin zu, dass die Betriebe, die wie der Betrieb des Antragstellers der damaligen Schließungsanordnung unterfielen, allesamt in den Bereich der nicht lebensnotwendigen Freizeitgestaltung fielen (so auch VerfGH Saarland, Beschl. v. 1. März - Lv 5/21 -, juris Rn.34).29Auch lässt sich aus dem angestrebten Betrieb einer Wettannahmestelle kein Infektionsrisiko ableiten, das über das Risiko hinausgeht, das vom Verordnungsgeber durch die weiterhin eröffnete Möglichkeit, Lotto zu spielen, in Kauf genommen wird.

  • VG Sigmaringen, 12.05.2021 - 1 K 1415/21

    Corona; Bundesnotbremse; Wettannahmestelle

    Während der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 27.01.2021 - 1 S 124/21 -, Juris), das OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.11.2020 - 3 R 226/20 -, Juris) und der Saarländische Verfassungsgerichtshof (Beschluss vom 01.03.2021 - Lv 5/21 -, Juris) - allerdings nur in Bezug auf landesrechtliche Verordnungen - Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 GG angenommen haben, haben der Bayerische VGH (Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 -, Juris), das Sächsische OVG (Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 -, Juris) sowie die Verwaltungsgerichte Berlin (Beschlüsse vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 - und vom 05.03.2021 - 4 L 31/21 -, beide in Juris) und Hamburg (Beschluss vom 30. November 2020 - 7 E 4633/20 -, Juris) dies verneint.
  • OVG Saarland, 04.05.2021 - 2 B 82/21

    Abänderung der Kostenentscheidung im Eilverfahren

    [Vgl. Kopp/Schenke, VwGO-Kommentar, 26. Aufl. 2020, § 80 Rdnr. 191; Sodan/Ziekow, VwGO-Großkommentar, 5. Aufl. 2018, § 80 Rdnr. 183; VGH Mannheim, Beschluss vom 8.11.1995 - 13 S 494/95 -, juris] Ausgehend davon kommt eine (isolierte) Änderung der Kostenentscheidung des Beschlusses vom 11.2.2021, wie sie der Antragsteller unter Hinweis auf den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 1.3.2021 - Lv 5/21 - angeregt hat, nicht in Betracht.
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