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   VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 10/13   

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VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 10/13 (https://dejure.org/2014,8373)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 07.04.2014 - Lv 10/13 (https://dejure.org/2014,8373)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 07. April 2014 - Lv 10/13 (https://dejure.org/2014,8373)
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  • VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13

    Glücksspiel - Keine Sportwetten in Spielhallen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 10/13
    Das Erfordernis der Unmittelbarkeit der Betroffenheit von Grundrechten oder sonstigen verfassungsmäßigen Rechten einer Beschwerdeführerin ist jedenfalls Folge der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (dazu VerfGH, Beschl. v. 19.03.2010 - Lv 7/09 - Seite 3 ff.), die über den Wortlaut des § 55 Abs. 3 Ver- fGHG zum Ausdruck kommt (dazu VerfGH, Beschl. v. 08.10.2013 - Lv 1/13 - Seite 10).

    Daher wird die Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde solange verneint, wie die Beschwerdeführerin nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken (VerfGH, Beschl. v. 08.10.2013 - Lv 1/13 - Seite 10; Herrmanns in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, Art. 97 Rdnr. 43).

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 10/13
    Setzt der Hoheitsakt indes- sen entweder rechtlich oder tatsächlich einen besonderen, von dem Willen der vollziehenden Stelle beeinflussten Vollzugsakt voraus, so muss der Beschwer- deführer grundsätzlich diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen (VerfGH, Urt. v. 31.08.2010 - Lv 8/10 e.A. - Seite 9; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.12.1951 - 1 BvR 220/51 - juris Rn. 28).

    Legt ein Gericht nicht vor, bleibt im Einzelnen immer noch die Möglichkeit der Urteilsverfassungsbeschwerde (so schon BVerfG, Be- schl. v. 19.12.1951 - 1 BvR 220/51-juris Rn. 28).

  • BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12

    Subsidiarität einer unmittelbar gegen Regelungen des fünfzehnten

    Auszug aus VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 10/13
    Dies muss notfalls infolge der Herbeiführung eines Vollzugsaktes seitens des Beschwerdeführers geschehen (BVerfG NVwZ 2013, 423).
  • BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen zur Aufarbeitung und

    Auszug aus VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 10/13
    Die vorrangige Anrufung der Fachgerichte ermöglicht eine umfassende Vorprüfung (Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Beschl. v. 25.09.2009 - Vf 182-IV-08 -, juris Rdnr. 48) und bewirkt, dass der Verfassungs- gerichtshof nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitrei- chende Entscheidungen treffen muss (BVerfG NJW 2012, 2021).
  • VerfGH Saarland, 19.03.2010 - Lv 7/09

    Gewährung von Vertragsfreiheit und Gewerbefreiheit bei Konkurrenz eines

    Auszug aus VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 10/13
    Das Erfordernis der Unmittelbarkeit der Betroffenheit von Grundrechten oder sonstigen verfassungsmäßigen Rechten einer Beschwerdeführerin ist jedenfalls Folge der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (dazu VerfGH, Beschl. v. 19.03.2010 - Lv 7/09 - Seite 3 ff.), die über den Wortlaut des § 55 Abs. 3 Ver- fGHG zum Ausdruck kommt (dazu VerfGH, Beschl. v. 08.10.2013 - Lv 1/13 - Seite 10).
  • VerfGH Saarland, 09.11.2009 - Lv 3/09

    Vereinbarkeit einer Heranziehung zur Zahlung einer Bauprüfvergütung mit dem

    Auszug aus VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 10/13
    Die Wahrung und Durch- setzung der Grundrechte ist somit zuvörderst Aufgabe der Fachgerichte (Ver- fGH, Beschl. v. 09. November 2009 - Lv 3/09 - Seite 9).
  • VerfGH Saarland, 31.08.2010 - Lv 8/10

    Anordnung einer Außervollzugsetzung eines Beweisbeschlusses eines

    Auszug aus VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 10/13
    Setzt der Hoheitsakt indes- sen entweder rechtlich oder tatsächlich einen besonderen, von dem Willen der vollziehenden Stelle beeinflussten Vollzugsakt voraus, so muss der Beschwer- deführer grundsätzlich diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen (VerfGH, Urt. v. 31.08.2010 - Lv 8/10 e.A. - Seite 9; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.12.1951 - 1 BvR 220/51 - juris Rn. 28).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 182-IV-08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag

    Auszug aus VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 10/13
    Die vorrangige Anrufung der Fachgerichte ermöglicht eine umfassende Vorprüfung (Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Beschl. v. 25.09.2009 - Vf 182-IV-08 -, juris Rdnr. 48) und bewirkt, dass der Verfassungs- gerichtshof nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitrei- chende Entscheidungen treffen muss (BVerfG NJW 2012, 2021).
  • VerfGH Saarland, 27.03.2008 - Lv 2/08

    Saarländische Wasserpfeifen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 10/13
    aa) Eine Verfassungsbeschwerde gegenüber Normen, die den Beschwerdeführer mangels Vollzugsakt nicht beschweren, ist nicht möglich (VerfGH, Beschl. v. 27.3.2008 - Lv 2/08 -, Urt. v. 28.3.2011 - Lv 3, 4, 6/10, Seite 9).
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