Rechtsprechung
VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verfassungsgerichtshof-saarland.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines Stipendiums betreffende Gerichtsentscheidungen erfolgreich - Auskunftsklage muss neu verhandelt werden
Besprechungen u.ä.
- dtb.eu (Entscheidungsbesprechung)
Stipendienvergabe: Welche Konsequenzen ergeben sich für private Stiftungen?
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+2Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15
Zu den Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten
LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 10 S 125/14Bewerbungsverfahren für ein Stipendium: Auskunftsanspruch des Bewerbers über den
VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13Peter Richter
Peter Richter
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 865
- DÖV 2014, 845
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (10)
- AG Ottweiler, 01.12.2011 - 16 C 147/11
Auszug aus VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13
Das Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom 01.12.2011 - 16 C 147/11 - und das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 22.02.2013 - 5 S 67/12 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 1 Abs. 1 SVerf), seinem Recht auf ein faires Verfahren (Art. 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 12 Abs. 1 SVerf) und seinem Recht auf eine dem Gleichheitssatz entsprechende Entscheidung (Art. 12 Abs. 1 SVerf).Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom 01.12.2011 - 16 C 147/11 - an eine andere Berufungskammer des Landgerichts Saarbrücken zurückverwiesen.
Das Amtsgericht Ottweiler hat die Klage durch Urteil vom 01.12.2011 - 16 C 147/11 - daraufhin abgewiesen.
Durch Beschluss vom 08.10.2012 - 5 S 67/12 (Bl. 296 der Verfahrensakten) - hat das Landgericht Saarbrücken den Kläger darauf hingewiesen, dass seine gegen das Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom 01.12.2011 - 16 C 147/11 - gerichtete Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe.
- BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84
Handelsvertreter
Auszug aus VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13
22 Ungeachtet dessen darf nämlich die wertsetzende Bedeutung der Grundrechte - des Gleichheitsgrundrechts (Art. 12 Abs. 1 SVerf), des Diskriminierungsverbots (Art. 12 Abs. 3 SVerf) und des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 1 Abs. 1 SVerf) - bei Anwendung des Privatrechts nicht verkannt werden (vgl. BVerfGE 81, 242 ff.; 89, 214 ff.). - VG Frankfurt/Main, 04.02.2014 - 3 K 1058/12
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
Auszug aus VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13
Handelt es sich um die ein Stipendium betreffende Vergabeentscheidung durch einen Träger hoheitlicher Gewalt, besteht Einigkeit darüber, dass ein Vergabeverfahrensanspruch besteht, der, da die Vergabe eine öffentlich-rechtlich gebundene Entscheidung durch einen Verwaltungsakt darstellt, einer wenn auch eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle auf seine Verfahrensgerechtigkeit und auf seine inhaltliche Willkürfreiheit unterliegt (vgl. u.a. VG Frankfurt Urt.v. 04.02.2014 - 3 K 1058/12 - juris; vgl. auch Szalai, Rechtsschutz bei Stipendienvergabe, SächsVBl. 2010, 229 ff.; Edenfeld, Die Hochbegabtenförderung durch Studienstiftungen in der Bundesrepublik Deutschland, WissR 30, 235, 251 ).
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
Auszug aus VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13
22 Ungeachtet dessen darf nämlich die wertsetzende Bedeutung der Grundrechte - des Gleichheitsgrundrechts (Art. 12 Abs. 1 SVerf), des Diskriminierungsverbots (Art. 12 Abs. 3 SVerf) und des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 1 Abs. 1 SVerf) - bei Anwendung des Privatrechts nicht verkannt werden (vgl. BVerfGE 81, 242 ff.; 89, 214 ff.). - BGH, 14.06.1955 - V ZR 120/53
Preisausschreiben
Auszug aus VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13
Die rechtlichen Regeln zur Kontrolle von Preisvergaben - die gesetzlich vorgesehene Verbindlichkeit (§ 661 Abs. 2 Satz 2 BGB) der Entscheidung des Preisgerichts und ihre judikativ entwickelte dennoch bestehende beschränkte Überprüfbarkeit entsprechend den für eine privatautonom herbeigeführte schiedsgerichtliche Entscheidung erarbeiteten Regeln (BGH Urt.v. 14.06.1955 - V ZR 120/53 - BGHZ 17, 366;… Seiler in MünchKommBGB, 6.Aufl., § 661 Rdn. 14;… Soergel/von Reden, 13. Aufl., § 661, Rdn. 34 ff.) - werden den Besonderheiten der Entschließung über die Vergabe eines Stipendiums auch nach verfassungsrechtlichen Maßstäben in besonderem Maße gerecht: Die Vergabeentscheidung ist danach grundsätzlich verbindlich. - VerfGH Saarland, 09.04.2010 - Lv 8/09
Vereinbarkeit einer Durchführung eines schriftlichen Verfahrens ohne Durchführung …
Auszug aus VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13
Dennoch hat der Verfassungsgerichtshof das bislang schon zum Anlass genommen, sich für befugt zu halten, eine Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper des zuständigen Gerichts anzunehmen (VerfGH Beschl. v. 09.04.2010 - lv 8/09 [richtig: Lv 8/09 - d. Red.] ). - BGH, 17.06.2003 - XI ZR 195/02
"Verwaltungsprivatrecht"; Rückforderung einer Subvention; Wegfall der …
Auszug aus VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13
Die unmittelbare Bindung der Grundrechte nach verwaltungsprivatrechtlichen Grundsätzen besteht dann, wenn öffentliche Aufgaben in den Formen des Privatrechts durch einen Träger hoheitlicher Gewalt - sei es auch unter Einschaltung eines von ihm beherrschten Privaten - wahrgenommen werden (vgl. u.a. BGH, Urtl. v. 17.06.2003 - XI ZR 195/62 - BGHZ 155, 166, Erichsen/Ehlers, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Aufl., § 3 Rdn. 78 ff.). - BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11
Vollstreckungsgegenklage und Klauselgegenklage bei Vollstreckung aus einer …
Auszug aus VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13
Selbst wenn von einer Klageänderung auszugehen wäre, könnte ihr Sachdienlichkeit im Übrigen schwerlich abgesprochen werden: Die Entscheidung über den Hilfsantrag auf "Neubescheidung" bedurfte keiner neuen tatsächlichen Feststellungen, sondern lediglich einer neuen rechtlichen Entschließung (vgl. BGH, Urt. v. 27.01.2012 - V ZR 92/11 - ZflR 2012, 251). - BGH, 02.06.1969 - II ZB 5/68
Übergang von der Auskunfts- zur Zahlungsklage im Berufungsantrag
Auszug aus VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13
Es ist uneingeschränkt anerkannt, dass der Übergang von einem Auskunftsanspruch zu einem auf der Auskunft beruhenden Leistungsanspruch zwar eine Klageerweiterung, jedoch keine Klageänderung darstellt (BGH Urt.v. 08.11.1978 - VIII ZR 199/77 - NJW 1979, 925; Beschl.v. 02.06.1969 - II ZB 5/68 - BGHZ 52, 169). - BGH, 08.11.1978 - VIII ZR 199/77
Entscheidung des Berufungsgerichts bei Übergang vom Auskunfts- zum …
Auszug aus VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13
Es ist uneingeschränkt anerkannt, dass der Übergang von einem Auskunftsanspruch zu einem auf der Auskunft beruhenden Leistungsanspruch zwar eine Klageerweiterung, jedoch keine Klageänderung darstellt (BGH Urt.v. 08.11.1978 - VIII ZR 199/77 - NJW 1979, 925; Beschl.v. 02.06.1969 - II ZB 5/68 - BGHZ 52, 169).
- BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15
Zu den Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten …
Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes dieses Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (SaarlVerfGH, NVwZ-RR 2014, 865).Der Übergang von einem Auskunftsanspruch zu einem auf der Auskunft beruhenden Leistungsanspruch stellt zwar eine Klageerweiterung dar; sie ist aber gemäß § 264 Nr. 2 ZPO nicht als Klageänderung anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 1969 - II ZB 5/68, BGHZ 52, 169, 171; Urteil vom 8. November 1978 - VIII ZR 199/77, NJW 1979, 925, 926; Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, NJW 2004, 2152, 2154; SaarlVerfGH, NVwZ-RR 2014, 865, 867).
aa) Der Kläger kann sich schon deshalb nicht auf einen "Bewerberverfahrensanspruch" entsprechend Art. 33 Abs. 2 GG oder auf eine unmittelbare oder analoge Anwendung des § 39 SVwVfG stützen, weil er zum einen keinen Zugang zu einem öffentlichen Amt begehrt und zum anderen die Entscheidung einer Stiftung des privaten Rechts verwaltungsverfahrensrechtlichen Regeln nicht unterworfen ist (SaarlVerfGH, NVwZ-RR 2014, 865, 867).
bb) Es kann offen bleiben, ob eine von einem Träger hoheitlicher Gewalt gegründete gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts nach verwaltungsprivatrechtlichen Grundsätzen unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist, ob im Verhältnis einer solchen Stiftung zu ihren Destinatären eine Drittwirkung der Grundrechte besteht (vgl. SaarlVerfGH, NVwZ-RR 2014, 865, 867) und ob einem nicht berücksichtigten Bewerber um ein von einer solchen Stiftung vergebenes Stipendium dieselben prozessualen Möglichkeiten wie einem erfolglosen Bewerber um ein öffentliches Amt zur Seite stehen.
- VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19 Das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter (Art. 14 Abs. 1 SVerf) gewährleistet, dass die Sache eines Rechtsuchenden durch einen im Vorhinein nach abstraktgenerellen Regeln bestimmten Richter verhandelt und entschieden wird (SVerfGH v. 8.7.2014 - Lv 6/13, LVerfGE 25, 439).
Das berührt den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 SVerf nicht (SVerfGH v. 8.7.2014 - Lv 6/13, LVerfGE 25, 439).
Damit rügt er nicht eine Verletzung seines Grundrechts auf den gesetzlichen Richter, sondern eine Verletzung des Gleichheitsgrundrechts (Art. 12 Abs. 1 SVerf) durch eine objektiv willkürliche Entscheidung über sein Ablehnungsgesuch (vgl. SVerfGH v. 8.7.2014 - Lv 6/13, LVerfGE 25, 439).
aa) Von einer gleichheitswidrigen objektiv willkürlichen Entscheidung eines Gerichts kann nur dann ausgegangen werden, wenn ihr - offensichtlich - jede gesetzliche Grundlage fehlt und ihre rechtlichen Überlegungen jeder Verbindung mit gesetzlichen oder in der Rechtsprechung oder Rechtslehre vertretenen Auffassungen entbehren, ihre Annahme also völlig unerklärlich, in keiner Weise nachvollziehbar oder in einem außergewöhnlichen Maße schwer fehlerhaft erscheint (SVerfGH v. 8.7.2014 - Lv 6/13, LVerfGE 25, 439).
- LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 10 S 125/14
Bewerbungsverfahren für ein Stipendium: Auskunftsanspruch des Bewerbers über den …
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 08.07.2014 (Az. Lv 6/13) unter Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde im Übrigen das Urteil des Landgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die Berufung des Klägers an eine andere Berufungskammer des Landgerichts zurückverwiesen.Denn auch wenn die Beklagte in ihrer Auswahlentscheidung nicht völlig frei und von jedem Gebot der Sachgerechtigkeit und der Willkürfreiheit ihrer Entscheidungen entbunden ist, sondern anerkannt ist, dass im Privatrecht von einer Drittwirkung der Grundrechte auszugehen ist, ist die Beklagte selbst kein Träger hoheitlicher Gewalt und wird jedenfalls nicht unmittelbar durch eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Staates oder durch nach der Stiftungssatzung vorgesehene Einflussrechte beherrscht (vgl. Urteil des SVerfGH vom 08.07.2014, Lv 6/13, Seite 20, Ziffer B.2.a = GA III 451).
- VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17
Jobcenter stellt wegen Vermieters Mietzahlung ein: Kündigung wegen …
(a) Dass der allgemeine Gleichheitssatz auch im Sinne eines Verbots willkürlicher Gerichtsentscheidungen wirkt, ist in der verfassungsgerichtlichen Judikatur - auch des Verfassungsgerichtshofs - anerkannt, (BVerfG, Beschl. v. 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273; st. Rspr.; VerfGH, Beschl. v. 08.07.2014 - Lv 6/13 - NVwZ-RR 2014, 865). - VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
- VerfGH Saarland, 08.02.2021 - Lv 11/20 Das Grundrecht auf rechtliches Gehör verbürgt seinem Träger, dass er vor einer ihn betreffenden gerichtlichen Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung hat, und dass seine Äußerung zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen wird (VerfGH, Urt. v. 08.07.2014 - Lv 6/13).
- VerfGH Saarland, 29.08.2016 - Lv 6/16 Das durch Artikel 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 1 Abs. 1 SVerf gewährleistete Grundrecht auf rechtliches Gehör verbürgt seinem Träger zwar nicht, dass sei- ne Argumente geteilt werden, sondern lediglich, dass er vor einer ihn betreffen- den gerichtlichen Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung hat, und dass seine Äußerung zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen wird (VerfGH Urt. v. 08.07.2014 - Lv 6/13).