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   VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13   

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VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13 (https://dejure.org/2013,27789)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 08.10.2013 - Lv 1/13 (https://dejure.org/2013,27789)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - Lv 1/13 (https://dejure.org/2013,27789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • vdai.de PDF

    Trennungsgebot zwischen Spielhallen und Vermittlungsstellen für Sportwetten nach § 21 Abs. 2 GlüStV i.V.m. § 11 Abs. 4 Nr. 2 SaarlAG GlüStV verstößt nicht gegen die Gewerbefreiheit gem. Art. 44 Satz 1 SaarlVerf; Eignung zur Vorbeugung und Eindämmung der Glücksspielsucht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Glücksspiel - Keine Sportwetten in Spielhallen

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Live-Wetten-Verbot und Verbot von Sportwetten in Spielhallen ist verfassungsgemäß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Live-Wetten-Verbot und Verbot von Sportwetten in Spielhallen verfassungsgemäß - Grundrecht der Gewerbefreiheit nicht verletzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 147
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13
    Spielsucht kann - was offenkundig ist - zu schwer wie- genden gesundheitlichen und sozialen Folgen für den Betroffenen selbst, seine Angehörigen und die Gesellschaft führen (BVerfGE 115, 276 ff.).

    Dabei steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu, wenn er bestimmte Ar- ten und Formen des Glückspiels reguliert (BVerfGE 115, 276 ff.), der nur dann überschritten ist, wenn sein Gebrauch jeder vernünftigen Grundlage entbehrt.

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13
    Hier ist nämlich zu beachten, dass der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses ange- ordnet hat, und dass es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfG NVwZ 2004, 93).

    Die Folgen, die sich für den einzelnen Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden, sind daher regel- mäßig nur dann beachtlich, wenn sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grun- dentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (BVerfG NVwZ 2004, 93).

  • VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 2/07
    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13
    Allerdings kann dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 60 Abs. 1 SVerf) ein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz entnommen werden (SVerfGH Beschl. v. 28.6.2007 - Lv 2/07; Beschl. v. 5.9.2007 - Lv 8/06).

    20 SVerf, nach dem einer Person der Beschwerde- und Rechtsweg zusteht, wenn sie sich durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt sieht, schützt - nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs - nur gegen Akte der Exekutive (Beschl. v. 19.5.2006 - Lv 6/05; Beschl. v. 28.6.2007 - Lv 2/07), nicht gegen richterliche Entscheidungen.

  • VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13
    Dieser kommt über den Wortlaut der Norm hinaus in § 55 Abs. 3 VerfGHG ebenso wie in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck (SVerfGH, Beschl. v. 19.5.2006 - Lv 6/05).

    20 SVerf, nach dem einer Person der Beschwerde- und Rechtsweg zusteht, wenn sie sich durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt sieht, schützt - nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs - nur gegen Akte der Exekutive (Beschl. v. 19.5.2006 - Lv 6/05; Beschl. v. 28.6.2007 - Lv 2/07), nicht gegen richterliche Entscheidungen.

  • OVG Saarland, 06.12.2012 - 3 B 268/12

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; hier: Versagung der Anordnung der

    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13
    Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer am 10.01.2013 eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 06.12.2012 (3 B 268/12).

    den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 06.12.2012 (3 B 268/12) aufzuheben.

  • BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11

    Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13
    Eine solche Beschränkung der Gewerbeausübung ist grundsätzlich dann statt- haft, wenn sie der Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dient (vgl. u.a. BVerfG NVwZ 2012, 104).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13
    Dazu haben sie die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegebenen Möglichkeiten der Aufklärung des Sachverhalts auszuschöpfen und ihn auf dieser Grundlage umfassend rechtlich zu bewerten (BVerfG NVwZ 2007, 1178 (zum beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit)).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13
    Er hat also lediglich zu prüfen, ob eine angegriffene gerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grund- rechts beruht (vgl. nur u.a. BVerfGE 18, 85 (93); 30, 173 (188); 111, 366 (373)).
  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399

    Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele

    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13
    Es ist nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber dem Schutz der Allgemein- heit vor den Gefahren des unerlaubten Glücksspiels den Vorrang gegenüber dem privaten Interesse an der Fortführung der wirtschaftlichen Betätigung ein- räumt (vgl. BVerfG WM 2006, 2104; zu § 9 Abs. 2 GlüStV n.F. ebenso: BayVGH, Beschl. v. 20.11.2008, 10 CS 08.2399).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13
    Er hat also lediglich zu prüfen, ob eine angegriffene gerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grund- rechts beruht (vgl. nur u.a. BVerfGE 18, 85 (93); 30, 173 (188); 111, 366 (373)).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 8/07
  • BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06

    Untersagung der Vermittlung nicht genehmigter Sportwetten im Nachgang der

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

  • VerfGH Saarland, 10.01.2008 - Lv 4/07

    Notwendigkeit der Geltendmachung der Verletzung von Grundrechten oder sonstigen

  • VerfGH Saarland, 05.09.2007 - Lv 8/06
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20

    Coronapandemie: Verfassungsbeschwerde eines Restaurantbetreibers erfolglos

    Da der Verfassungsgerichtshof nicht dazu berufen ist, gerichtliche Entscheidungen daraufhin zu prüfen, ob das ihnen zugrundeliegende Verfahren prozessrechtlich in jeder Hinsicht korrekt gestaltet worden ist, ob der einer Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt den Anforderungen des jeweiligen Prozessrechts entsprechend festgestellt und gewürdigt worden ist, oder ob die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung im einzelnen Fall zutreffen, beschränkt sich die Prüfung auf die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts (SVerfGH, Beschluss v. 08.12.2012 - Lv 1/13), vorliegend die gerügten Verfahrensgrundrechte der Beschwerdeführerin aus Art. 12 Abs. 1 und 60 SVerf.
  • VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Wird mit einer Verfassungsbeschwerde die Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, das sich aus Art. 60 Abs. 1 SVerf i.Vm. Art. 1 Satz 1 SVerf ergibt (SVerfGH, Beschl. v. 19.11.2007 - Lv 8/07), geltend gemacht, erfordert es der Grundsatz der Subsidiarität, dass die Gehörsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren mit der Anhörungsrüge (hier nach 44 FamFG) geltend gemacht wird (BVerfG, Beschl. v. 25.4.2005 - 1 BvR 644/05, NJW 2005, 3059; SVerfGH, Beschl. v. 8.10.2012 - Lv 1/13).
  • OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15

    Schließung einer Spielhalle - zur Verfassungsmäßigkeit des neuen

    Dem Gesetzgeber steht bei der Regulierung der Arten und Formen des Glücksspiels ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der nur dann überschritten ist, wenn sein Gebrauch jeder vernünftigen Grundlage entbehrt.(VerfGH des Saarlandes, Beschluss vom 8.10.2012 - Lv 1/13 -, juris Rdnr. 60 m.w.N.) Hiervon kann bei dem vorgegebenen Mindestabstand von 500 m Luftlinie angesichts des überragend wichtigen Gemeinwohlziels, die Glücksspielsucht zu bekämpfen, und der grundsätzlichen Eignung der mit dieser räumlichen Entfernung verbundenen Erschwernis eines zeitnahen Zugriffs auf die Glücksspielangebote unterschiedlicher Spielhallenbetreiber auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten im Saarland keine Rede sein.
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