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   VerfGH Saarland, 13.05.2020 - Lv 14/19   

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VerfGH Saarland, 13.05.2020 - Lv 14/19 (https://dejure.org/2020,11115)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 13.05.2020 - Lv 14/19 (https://dejure.org/2020,11115)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - Lv 14/19 (https://dejure.org/2020,11115)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Saarland, 11.11.2019 - 1 A 338/18

    Löschung aus der Architektenliste; Berufspflichten eines Architekten;

    Auszug aus VerfGH Saarland, 13.05.2020 - Lv 14/19
    Die Verfassungsbeschwerde vom 11.12.2019 gegen den Bescheid der Architektenkammer des Saarlandes vom 26.9.2017, das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 31. Oktober 2018 - 1 K 2318/17 - , den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 11.11 2019 - 1 A 338/18 - wird zurückgewiesen.

    Der Rechtsweg ist erschöpft, da gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 11. November 2019 - 1 A 338/18 - kein weiterer Rechtsbehelf gegeben ist.

  • VG Saarlouis, 31.10.2018 - 1 K 2318/17

    Löschung aus der Architektenliste wegen Umsatzsteuerhinterziehung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 13.05.2020 - Lv 14/19
    Die Verfassungsbeschwerde vom 11.12.2019 gegen den Bescheid der Architektenkammer des Saarlandes vom 26.9.2017, das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 31. Oktober 2018 - 1 K 2318/17 - , den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 11.11 2019 - 1 A 338/18 - wird zurückgewiesen.

    Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Bescheid der Architektenkammer des Saarlandes vom 26.9.2017, durch den die Eintragung der Beschwerdeführerin als Architektin in die Architektenliste gelöscht wurde, sowie gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 31. Oktober 2018 - 1 K 2318/17 -, das die Klage gegen den vorgenannten Bescheid abgewiesen hat, und gegen den am 11.11.2019 zugestellten Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 11. November 2019 - 1 A338/18 -, mit welchem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das vorgenannte Urteil zurückgewiesen wurde.

  • BVerfG, 14.03.1995 - 1 BvR 1639/91

    Prüfungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagungsverfügung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 13.05.2020 - Lv 14/19
    Wenn die angegriffenen Ent11 scheidungen - unter ausdrücklicher Würdigung der damit verbundenen Konsequenzen für die berufliche Tätigkeit der Beschwerdeführerin - daraus den Schluss gezogen haben, das in der Sache und der Dauer nach ins Gewicht fallende Fehlverhalten der Beschwerdeführerin begründe - zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung aus der Architektenliste (vgl. BVerfG Beschl. v. 14.03.1995, 1 BvR 1639/91, NVwZ 1995, 1096) - die Befürchtung, sie werde auch im Rahmen ihrer Tätigkeit als Architektin die von ihr zu betreuenden Vermögensinteressen ihrer Auftraggeber oder wiederum des Staates aus Eigennutz gefährden, geht dies nicht fehl.
  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
    Auszug aus VerfGH Saarland, 13.05.2020 - Lv 14/19
    Verurteilungen einer freiberuflich tätigen Person wegen Steuerhinterziehung können grundsätzlich Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit begründen (BVerfG Beschl. v. 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07 - BeckRS 2010, 91718).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 13.05.2020 - Lv 14/19
    Ein solcher Eingriff ist nur dann gerechtfertigt, wenn er einen legitimen Zweck verfolgt, nämlich zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter erfolgt, und wenn er unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine dazu geeignete, erforderliche und in Abwägung mit der Berufsfreiheit angemessene Maßnahme darstellt (so bereits BVerfGE 7, 377, 405; 44, 105).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VerfGH Saarland, 13.05.2020 - Lv 14/19
    Ein solcher Eingriff ist nur dann gerechtfertigt, wenn er einen legitimen Zweck verfolgt, nämlich zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter erfolgt, und wenn er unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine dazu geeignete, erforderliche und in Abwägung mit der Berufsfreiheit angemessene Maßnahme darstellt (so bereits BVerfGE 7, 377, 405; 44, 105).
  • VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 9/13

    Privatliquidation - Information auch in Notfällen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 13.05.2020 - Lv 14/19
    Sie findet jedoch Schutz durch die Gewährleistung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Satz 1 SVerf. (SVerfGH, Beschl. v. 7. April 2014 - Lv 9/13; Guckelberger in Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, Art. 2 Rdn. 2).
  • VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 8/16
    Auszug aus VerfGH Saarland, 13.05.2020 - Lv 14/19
    Die durch Art. 2 Satz 1 SVerf geschützte Berufsfreiheit ist der in Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit inhaltsgleich (VerfGH, Beschl. v. 28.3.2017 - Lv 8/16).
  • OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21

    Widerruf einer Spielhallenerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz

    Neben der signifikanten Höhe des Steuerschadens ("in großem Umfang", § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO) [Zur Unzuverlässigkeit infolge der Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von rund 340.000 Euro: Beschluss des Senats vom 31.10.2018 - 1 A 338/18 -, juris sowie nachfolgend: SVerfGH, Beschluss vom 13.5.2020 - Lv 14/19 -] spricht dabei insbesondere auch die Tatsache, dass der Antragsteller seine Taten von Beginn an auf eine dauerhafte Begehungsweise anlegte, [Landgericht ..., Urteil vom 9.6.2020, ..., UA S. 27] um sich im Sinne einer gewerbsmäßigen Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle zu erschließen (§ 268 Abs. 5, § 267 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB), mit Gewicht für die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit.

    Abgesehen davon, dass der Eingriff in Art. 12 GG im Gewerberecht nicht von Dauer sein muss, [Vgl. zu diesem Aspekt auch SVerfGH, Beschluss vom 13.5.2020 - Lv 14/19 -, S. 12] ist zu sehen, dass die Intensität der Belastung fallbezogen dadurch gemindert wird, dass die in Rede stehende Erlaubnis, anders als etwa in der angeführten Entscheidung des Senats vom 23.4.2021, [1 B 358/20, juris (Widerruf der Approbation eines Apothekers)] nicht unbefristet, sondern (nur) bis Ende Juni 2022 gültig ist.

  • OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 118/21

    Schließung einer Spielhalle; einstweiliger Rechtsschutz

    Neben der signifikanten Höhe des Steuerschadens ("in großem Umfang", § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO) [Zur Unzuverlässigkeit infolge der Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von rund 340.000 Euro: Beschluss des Senats vom 31.10.2018 - 1 A 338/18 -, juris sowie nachfolgend: SVerfGH, Beschluss vom 13.5.2020 - Lv 14/19 -] spricht dabei insbesondere auch die Tatsache, dass der Antragsteller seine Taten von Beginn an auf eine dauerhafte Begehungsweise anlegte, [Landgericht S..., Urteil vom 9.6.2020, ..., UA S. 27] um sich im Sinne einer gewerbsmäßigen Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle zu erschließen (§ 268 Abs. 5, § 267 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB), mit Gewicht für die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 12 N 226.21

    Architekt; Löschung aus der Architektenliste; Verurteilung wegen Untreue;

    Dessen ungeachtet hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass nicht erforderlich ist, dass die strafrechtliche Verfehlung in Ausübung einer Architektenleistung erfolgt ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11. November 2019 - 1 A 338/18 - juris Rn. 9 sowie den diese Entscheidung bestätigenden Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 13. Mai 2020 - Lv 14/19 - juris).
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