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   VerfGH Saarland, 14.03.2018 - Lv 8/17   

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VerfGH Saarland, 14.03.2018 - Lv 8/17 (https://dejure.org/2018,9414)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 14.03.2018 - Lv 8/17 (https://dejure.org/2018,9414)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 14. März 2018 - Lv 8/17 (https://dejure.org/2018,9414)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Das jedermann zustehende Grundrecht auf rechtliches Gehör wird gleichfalls aus Art. 60 Abs. 1 SVerf in Verbindung mit Art. 1 Satz 1 SVerf abgeleitet (SVerfGH, Beschluss vom 19.11.2007 - Lv 8/07 - Rn. 7; Urteil vom 14.3.2018 - Lv 8/17 -, S. 7 f.).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs sichert damit den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung ihrer Äußerungen (BVerfGE 107, 395 [409]; SVerfGH, Urteil vom 14.3.2018 - Lv 8/17 -, S. 7).

    Dabei gilt, dass die Gerichte nicht verpflichtet sind, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ihrer Entscheidungen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205 [216 f.]; SVerfGH, Urteil vom 14.3.2018 - Lv 8/17 -, S. 7).

    Befasst sich der wesentliche Kern eines Tatsachenvortrages einer Partei mit Fragen, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung sind und wird hierauf in den Entscheidungsgründen nicht eingegangen, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrages schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichtes unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133 [146]; SVerfGH, Urteil vom 14.3.2018 - Lv 8/17 -, S. 8).

  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 11/17

    Widerruf der Versicherungsmaklererlaubnis nach Verurteilung wegen Betruges

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, das aus Art. 60 Abs. 1 SVerf und Art. 1 S. 1 SVerf herzuleiten ist (SVerfGH, Beschl. v. 14.03.2018 Lv 8/17 m.w.N.) und das Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ist (SVerfGH, Beschl. 26.06.2003 - Lv 1/03), gewährleistet Beteiligten eines Rechtsstreits ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung ihrer Äußerungen (BVerfGE 107, 395, 409).
  • VerfGH Saarland, 22.11.2018 - Lv 6/18
    Wohl aber gewährleistet sie ein jedermann zustehendes Grund- recht auf rechtliches Gehör, das aus Art. 60 Abs. 1 und Art. 1 S. 1 SVerf herzu- leiten und das Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ist (SVerfGH Beschl. v. 14.03.2018 - Lv 8/17).
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