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   VerfGH Saarland, 14.07.2016 - Lv 1/16   

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VerfGH Saarland, 14.07.2016 - Lv 1/16 (https://dejure.org/2016,21696)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 14.07.2016 - Lv 1/16 (https://dejure.org/2016,21696)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - Lv 1/16 (https://dejure.org/2016,21696)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Saarland, 18.12.2015 - Lv 4/15
    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.07.2016 - Lv 1/16
    Das den Eingriff in das von Art. 2 Satz 2 SVerf gewährleistete Grundrecht des Schutzes personenbezogener Daten rechtfertigende Gesetz muss Voraussetzungen und Maß des Eingriffs bestimmt, normenklar und bereichsspezifisch regeln und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (vgl. nur Wendt/Rixecker/Guckelberger, Verfassung des Saarlandes, Art. 2 Rn. 23 m.w.N.; zum Schutzbereich vgl. nur u.a. SVerfGH Beschl. v. 18.12.2015 Lv 4/15 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09

    Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung;

    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.07.2016 - Lv 1/16
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG Urt.v. 09.06.2010 6 C 5/09 BVerwGE 137, 113 juris Rz. 20) hat das für die entsprechende bundesrechtliche Problematik vor Erlass der BKADV verneint.
  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.07.2016 - Lv 1/16
    Zu den personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 2 Satz 2 SVerf gehören nicht nur Gegebenheiten, Tatsachen und Ereignisse, die der Identifizierung einer Person oder der Kennzeichnung ihrer tatsächlichen Verhältnisse dienen oder die in Bezug auf sie durch Beobachtung oder Messung gewonnen worden sind, sondern auch die Person betreffende Bewertungen (vgl. u.a. BGH 23.09.2014 - VI ZR 358/13 BGHZ 202, 241 - Ärztebewertung II).
  • OVG Saarland, 30.01.2018 - 2 A 269/16

    Löschungs- und Feststellungsbegehren wegen unzulässiger Speicherung eines

    Die Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe in dem genannten Klageverfahren hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit Beschluss vom 14.7.2016 zurückgewiesen ( Az.: Lv 1/16 ).

    Aufgrund der Eingriffstiefe in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garantierte allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Klägers durch die Stigmatisierung als "gewalttätig" müssen Einschränkungen gesetzlich bestimmt sein und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen.(vgl. BVerfG, Beschluss vom 1.6.2006 - 1 BvR 2293/03 - zitiert nach juris; Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2016 - Lv 1/16 -, m.w.N..) Der Speicherung dieses Merkmals kommt über den polizeiinternen Informationsaustausch hinaus eine Außenwirkung für den Betroffenen zu, denn sie kann für diesen nachteilige Auswirkungen nach sich ziehen, indem er beispielsweise - wie vom Kläger beklagt - intensiveren polizeilichen Kontrollen unterzogen und möglicherweise vorschnell in den Kreis von Verdächtigen einer Straftat einbezogen wird.

    Dass fraglich ist, ob diese Vorschrift den verfassungsmäßigen Anforderungen im Hinblick auf Bestimmtheit und Normenklarheit entspricht, um als Ermächtigungsgrundlage für die Speicherung des Hinweises "gewalttätig" zu dienen, hat der Landesverfassungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 14.7.2016(Lv 1/16) unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 9.6.2010 -6 C 5/09 - BVerwGE 137, 113; juris) zur entsprechenden bundesrechtlichen Problematik vor Erlass der der Rechtsverordnung gemäß § 7 Abs. 6 BKAG(vgl." Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen" vom 4. Juni 2010 (BGBl I S. 716) - DatenVO -.) festgestellt und darauf hingewiesen, dass in Ermangelung einer "passgenauen saarländischen Regelung" zu den §§ 7 und 8 BKAG Lücken einer landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage, die Eingriffe in Grundrechte betrifft, nicht dadurch geschlossen werden können, dass auf Regelungen anderer kompetenzrechtlicher Grundlagen "interpretationsleitend" verwiesen wird.

    Dieser Vorgang reicht nicht zur Rechtfertigung aus, den Kläger als gewalttätig zu charakterisieren.(vgl. Beschluss des Verfassungsgerichtshof des Saarlandes - Lv 1/16 -) Zu einem weiteren, von dem Beklagten zur Rechtfertigung der Speicherung des personenbezogenen Hinweises angeführten Ermittlungsverfahren (...) konnten die Akten nicht vorgelegt werden, weil sie ebenfalls ausgesondert worden waren.

    Die Umstände des im Jahr 2012 gegen den Kläger durch die Staatsanwaltschaft S. eingeleiteten Ermittlungsverfahrens (...), die es "nicht ausgeschlossen lassen, dass Hintergrund eine bemerkenswerte Art der persönlichen Fehde zwischen einem Staatsanwalt und einem Bürger ist" (vgl. Beschluss des Verfassungsgerichtshof des Saarlandes - Lv 1/16 -), rechtfertigten schließlich ebenfalls nicht die Speicherung des Merkmals "gewalttätig".

  • OVG Saarland, 13.12.2021 - 2 A 178/21

    Löschung gespeicherter personenbezogener Daten sowie Feststellung der

    Er hat außerdem auf den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 14.7.2016, Lv 1/16 verwiesen, den er erwirkt habe.

    Auf die für die gegenteilige Auffassung herangezogenen Ausführungen im Beschluss des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 14.7.2016, Lv 1/16, die auf die Eintragung des personenbezogenen Merkmals "gewalttätig" bezogen seien, könne sich der Kläger demgegenüber nicht mit Erfolg berufen.

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