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   VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09   

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VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09 (https://dejure.org/2010,6294)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 15.04.2010 - Lv 5/09 (https://dejure.org/2010,6294)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 15. April 2010 - Lv 5/09 (https://dejure.org/2010,6294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot im Fall einer polizeilichen Anordnung der Entnahme einer Blutprobe; Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer Blutprobenanalyse als Verstoß gegen das Grundrecht der Unschuldsvermutung

  • Wolters Kluwer

    Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot im Fall einer polizeilichen Anordnung der Entnahme einer Blutprobe; Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer Blutprobenanalyse als Verstoß gegen das Grundrecht der Unschuldsvermutung

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein nächtlicher Bereitschaftsdienst bei Blutprobenentnahmen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein nächtlicher Bereitschaftsdienst bei Blutprobenentnahmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nächtliche Anordnung von Blutprobenentnahmen durch Polizeibeamte bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt nicht verfassungswidrig - Richterlicher Bereitschaftsdienst "rund um die Uhr" nicht nötig

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2037
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09
    Der Richtervorbehalt - auch der einfachgesetzliche - zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme in ihren konkreten gegenwärtigen Voraussetzungen durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 m.w.N.).

    Die Strafverfolgungsbehörden müssen daher regelmäßig versuchen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine Blutentnahme anordnen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 254 ).

    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ).

    Das Vorliegen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerfGE 103, 142 )." Die Entscheidung betrifft folglich nicht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Grundrecht der Unschuldsvermutung oder ein Grundrecht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren bei bewusstem Absehen von einem richterlichen Bereitschaftsdienst zu bestimmten Zeiten verletzt sein kann.

    Die Entscheidungen der Verfassungsrechtsprechung zur Notwendigkeit eines richterlichen Bereitschaftsdienstes von Verfassungs wegen "jedenfalls zur Tageszeit" (BVerfGE 103, 142; 105, 239) - die im Übrigen in Übernahme einer anderen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entstammenden Regelung der Strafprozessordnung vom 1.2.1877 als Tageszeit die in § 104 Abs. 3 StPO bestimmte Zeitspanne betrachten (vgl. jedoch auch § 19 Abs. 2 SPolG) - können auf Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit nicht übertragen werden.

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09
    Davon abgesehen sei der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes nicht dazu berufen, die Vereinbarkeit der durch die angefochtenen Entscheidungen getroffenen Interpretation des § 81 a StPO und der Annahme des Fehlens eines strafprozessualen Beweisverwertungsverbotes mit der Verfassung des Saarlandes zu prüfen, weil er dadurch in einen Konflikt mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 2.7.2009 - 2 BvR 2225/08 -) geraten könne.

    Der durch das Ministerium der Justiz in Bezug genommene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2.7.2009 - 2 BvR 2225/08 - betrifft die verfassungsgerichtliche Kontrolle einer Entscheidung, die eine Verletzung des Markengesetzes betraf und Erkenntnisse einer rechtsfehlerhaften Durchsuchung betraf.

  • BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem § 111a StPO und Berücksichtigung des

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09
    Daher hat die Rechtsprechung auch für solche Maßregeln der Besserung und Sicherung keine Gründe gesehen, sie von der Geltung des Grundrechts der Unschuldsvermutung auszunehmen (BVerfG NStZ 1982, 78; NJW 2001, 357).

    11 läufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO (dazu Frowein/Peukert, EMRK, 2.Aufl., Art. 6 Rdn. 170 a.E.) - dem Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs voraussichtlich ungeeignete Beschuldigte verursachen können, dienen (BVerfG NStZ 1982, 78; NJW 2001, 357).

  • BVerfG, 04.09.1981 - 2 BvR 908/81

    Verfassungsmäßigkeit der vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung nach § 111a StPO

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09
    Daher hat die Rechtsprechung auch für solche Maßregeln der Besserung und Sicherung keine Gründe gesehen, sie von der Geltung des Grundrechts der Unschuldsvermutung auszunehmen (BVerfG NStZ 1982, 78; NJW 2001, 357).

    11 läufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO (dazu Frowein/Peukert, EMRK, 2.Aufl., Art. 6 Rdn. 170 a.E.) - dem Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs voraussichtlich ungeeignete Beschuldigte verursachen können, dienen (BVerfG NStZ 1982, 78; NJW 2001, 357).

  • VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 8/07
    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09
    IV. Die Grundrechte auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz, die der Verfassungsgerichtshof Art. 60 Abs. 1 SVerf entnommen hat (Beschlüsse vom19.5.2006 - Lv 6/05 - und, vor allem, 19.11.2007 - Lv 8/07) und deren Beachtung er im Rahmen einer zulässigerweise erhobenen Verfassungsbeschwerde auch dann prüfen darf, wenn sie nicht ausdrücklich gerügt sind, sind auch im Übrigen nicht verletzt.
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09
    Die Rechtsprechung hat im Übrigen darauf hingewiesen, dass der mit der Entnahme einer Blutprobe verbundene Eingriff in die körperliche Unversehrtheit - und die damit verbundene Gewinnung von Erkenntnissen für ein Ermittlungsverfahren - ein disponibles Recht betrifft und einer freiwilligen, ernstlichen und in Kenntnis der Sachlage und des Weigerungsrechts erteilten ausdrücklichen Zustimmung keine Bedenken entgegenstehen (BGH VRS 29, 203; NJW 1964, 1177, 1178; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399, 400; OLG Bamberg, a.a.O.).
  • BGH, 02.12.1963 - III ZR 222/62

    Einwilligung in die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09
    Die Rechtsprechung hat im Übrigen darauf hingewiesen, dass der mit der Entnahme einer Blutprobe verbundene Eingriff in die körperliche Unversehrtheit - und die damit verbundene Gewinnung von Erkenntnissen für ein Ermittlungsverfahren - ein disponibles Recht betrifft und einer freiwilligen, ernstlichen und in Kenntnis der Sachlage und des Weigerungsrechts erteilten ausdrücklichen Zustimmung keine Bedenken entgegenstehen (BGH VRS 29, 203; NJW 1964, 1177, 1178; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399, 400; OLG Bamberg, a.a.O.).
  • VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09
    IV. Die Grundrechte auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz, die der Verfassungsgerichtshof Art. 60 Abs. 1 SVerf entnommen hat (Beschlüsse vom19.5.2006 - Lv 6/05 - und, vor allem, 19.11.2007 - Lv 8/07) und deren Beachtung er im Rahmen einer zulässigerweise erhobenen Verfassungsbeschwerde auch dann prüfen darf, wenn sie nicht ausdrücklich gerügt sind, sind auch im Übrigen nicht verletzt.
  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09
    14 214) oder verneinen jedenfalls für den Regelfall die Annahme eines Beweisverwertungsverbots bei der polizeilichen Annahme von Gefahr im Verzug wegen fehlender Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters (OLG Bamberg NJW 2009, 2146; OLG Jena a.a.O.).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09
    Die Entscheidungen der Verfassungsrechtsprechung zur Notwendigkeit eines richterlichen Bereitschaftsdienstes von Verfassungs wegen "jedenfalls zur Tageszeit" (BVerfGE 103, 142; 105, 239) - die im Übrigen in Übernahme einer anderen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entstammenden Regelung der Strafprozessordnung vom 1.2.1877 als Tageszeit die in § 104 Abs. 3 StPO bestimmte Zeitspanne betrachten (vgl. jedoch auch § 19 Abs. 2 SPolG) - können auf Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit nicht übertragen werden.
  • BGH, 02.07.1965 - 4 StR 284/65

    Erheblich vermindertes Hemmungsvermögen bei der Begehung einer Straftat aufgrund

  • OLG Hamm, 10.09.2009 - 4 Ss 316/09

    Anordnung einer Blutprobe durch eine Polizeibeamtin bei Gefahr im Verzug

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

  • VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 6/07
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

  • BGH, 27.10.1960 - III ZR 149/59

    Kfz-Führerschein - Beschlagnahme durch Polizei - Alkoholgenuß - Sicheres Führen

  • OLG Frankfurt, 14.10.2009 - 1 Ss 310/09

    Auswirkungen der Missachtung des Richtervorbehalts bei der Entnahme einer

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

  • OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08

    In Bielefeld und Umgebung müssen Richter auch nachts erreichbar sein

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

  • BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 1109/01

    Nichtbeachtung der Vorgaben aus GG Art 13 Abs 1, 2 bei der Auslegung des Begriffs

  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02

    Gefahr im Verzug bei der Durchsuchung eines Dienstzimmers

  • OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09

    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe; Rechtsfolgen

  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 11/17

    Widerruf der Versicherungsmaklererlaubnis nach Verurteilung wegen Betruges

    31 GG oder der gegenseitigen Achtung der Verfassungsräume des Bundes und der Länder folgenden - Gründe erkennbar, die es dem Verfassungsgericht eines Bundeslandes verbieten würden, die letztinstanzliche Anwendung des Bundesrechts durch die Behörden und Gerichte eines Bundeslandes am Maßstab der den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleichen Grundrechte der Landesverfassung zu messen (SVerfGH Beschl.v. 15.04.2010 Lv 5/09).
  • VerfGH Saarland, 23.03.2022 - Lv 18/21
    Gegenstand der Kontrolle von Entscheidungen saar- ländischer Gerichte durch den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist, soweit - wie hier - ihre Grundlage formelles Bundesrecht ist, ob mit dem Grundgesetz inhaltlich übereinstimmendes Verfassungsrecht des Saarlandes bei der Anwendung des Bundesrechts beachtet worden ist (SVerfGH Beschl. v. 28.03.2017 - Lv 8/16 -, juris; Beschl. v.15.04.2010 - Lv 5/09 -, juris).

    Das gilt - mit Rücksicht auf Art. 142, Art. 31 GG und das Verhältnis der Verfassung des Bundeslandes zum Grundgesetz - insoweit, als deren Grundrechte mit den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltlich übereinstimmen und ein Konflikt mit dem Recht des Bundes und seiner Staatsgewalt nicht entstehen kann (BVerfG, Beschl. v. 15.10.1997 - 2 BvN 1/95 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 09.07.1997 - 2 BvR 389/94 -, juris; SVerfGH, Beschl. v. 28.03.2017 - Lv 8/16 -, v. 18.12.2015 - Lv 4/15, v. 15.04.2010 - Lv 5/09, jeweils zitiert nach juris).

  • VerfGH Saarland, 18.12.2015 - Lv 4/15
    Das gilt - mit Rücksicht auf Art. 142, Art. 31 GG und das Verhältnis der Verfassung des Bundeslandes zum Grundgesetz - in- soweit, als deren Grundrechte den Grundrechten des Grundgesetzes inhalts- gleich sind und ein Konflikt mit dem Recht des Bundes und seiner Staatsgewalt nicht entstehen kann (BVerfGE 96, 345 ff.; SVerfGH, Beschl. vom 15.4.2010 - Lv 5/09 -, S. 7; VfGBbg, Beschl. vom 21.2.2014 - 35/13 -, juris, Rn. 11).

    In einem solchen Fall sind keine - etwa aus Art. 31 GG oder der gegenseitigen Achtung der Verfassungsräume des Bundes und der Länder folgenden - Gründe erkennbar, die es dem Verfassungsgericht eines Bundeslandes verbieten würden, die letztinstanzliche Anwendung des Bundesrechts durch die Behörden und Gerichte eines Bundeslandes am Maß- stab der den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleichen Grundrechte der Landesverfassung zu messen (SVerfGH, Beschl. vom 15.4.2010 - Lv 5/09 -, S. 7 f.).

  • VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 8/16
    Das gilt - mit Rücksicht auf Art. 142, Art. 31 GG und das Verhältnis der Verfassung des Bundeslandes zum Grundgesetz - insoweit, als deren Grundrechte den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleich sind und ein Konflikt mit dem Recht des Bundes und seiner Staatsgewalt nicht entstehen kann (BVerfG, Beschl. v. 15.10.1997 - 2 BvN 1/95, BVerfGE 96, 345 ff.; SVerfGH, Beschl. vom 15.4.2010 - Lv 5/09, S. 7; VfG Bbg, Beschl. vom 21.2.2014 - 35/13, juris, Rn. 11; SVerfGH, Beschl. v. 18.12.2015 - Lv 4/15, S. 10).
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