Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 15/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7221
VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 15/11 (https://dejure.org/2013,7221)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 16.04.2013 - Lv 15/11 (https://dejure.org/2013,7221)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 16. April 2013 - Lv 15/11 (https://dejure.org/2013,7221)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,7221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 537
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83

    Politische Stiftungen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 15/11
    Die Grenzen der staatlichen Finanzierung politischer Parteien dürfen nicht durch eine staatliche Finanzierung von politischen Stiftungen verletzt werden (BVerfGE 73, 1 ff.).

    Stiftung abhängig von einer strikten Trennung zwischen ihr und der politischen Partei, der sie nahe steht (BVerfGE 73, 1, 34).

    Das gilt unabhängig davon, dass die staatliche Finanzierung politischer Parteien mittlerweile anderen Voraussetzungen und Schranken unterliegt, als sie die Verfassungsrechtsprechung zuvor (BVerfGE 73, 1, 34) angenommen hatte (BVerfGE 85, 264, insbes. 289.; vgl.a. Mertens/Wolf, ZRP 1996, 440, 441; kritisch noch Morlok, MIP 1996, 7, 12).

    Auch wenn die Ergebnisse der in den Stiftungen geleisteten Arbeit der Öffentlichkeit und damit auch allen politischen Parteien zugänglich sind, ergibt sich doch aus ihrer spezifischen, jeweils der Interessenlage einer bestimmten politischen Partei zugewandten Aufgabenstellung, dass diese daraus regelmäßig einen größeren Vorteil ziehen wird als eine andere (so auch BVerfGE 73, 1, 37, 38).

    Nur wenn die staatliche Förderung der pluralen Struktur der gesellschaftlichen und politischen Kräfte Rechnung trägt, wird sie dem verfassungsrechtlichen Gebot gerecht, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfGE 73, 1, 38).

    Die staatliche Förderung politischer Bildung und wissenschaftlicher Politikberatung liegt gewiss im öffentlichen Interesse und stößt grundsätzlich nicht auf verfassungsrechtliche Bedenken (BVerfGE 73, 1, 38).

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 15/11
    Das gilt unabhängig davon, dass die staatliche Finanzierung politischer Parteien mittlerweile anderen Voraussetzungen und Schranken unterliegt, als sie die Verfassungsrechtsprechung zuvor (BVerfGE 73, 1, 34) angenommen hatte (BVerfGE 85, 264, insbes. 289.; vgl.a. Mertens/Wolf, ZRP 1996, 440, 441; kritisch noch Morlok, MIP 1996, 7, 12).

    Auch die Chancengleichheit der Parteien könnte dadurch berührt sein (BVerfGE 85, 264, 318).

  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05

    Klage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und der Ökologisch-Demokratischen Partei

    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 15/11
    Daher wird der Fristbeginn bei einem Unterlassen des Gesetzgebers dem Zeitpunkt zugeordnet, zu dem er sich erkennbar und eindeutig geweigert hat, die von dem Antragsteller zur Wahrung seiner als verletzt gerügten Rechte erforderlichen Schritte zu unternehmen (BVerfGE 114, 107, 118 m.w.N.).

    Mit einer derartigen Weigerung gilt das Unterlassen zugleich als bekannt geworden; an sie knüpft der Beginn der Ausschlussfrist an (BVerfGE 114, 107, 118).

  • VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 15/11
    Das folgt grundsätzlich bereits aus dem Wortlaut des § 40 Abs. 1 SVerfGHG und ist in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs schon bisher so gesehen worden (vgl.u.a. SVerfGH B. v. 18.11.2011 - Lv 1/11-; Urt. v. 02.06.1998 - Lv 4/97-; ebenso StGH Baden - Württemberg, Urt. v. 9.3.2009 - GR 1/08 - juris Rn. 75 mwN.).

    § 40 Abs. 3 SVerfGHG gilt auch dann, wenn der Gesetzgeber die als unerfüllt gerügte Handlungspflicht nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern fortdauernd nicht befolgt hat (SVerfGH, Urt. v. 02.06.1998 - Lv 4/97 - Rdn. 15).

  • VerfGH Saarland, 18.11.2011 - Lv 1/11
    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 15/11
    53, 61; 92, 80, 88; SVerfGH Beschluss vom 18.11.2011 - Lv 1/11 - Urt. v. 01.07.2010 - Lv 4/09 - ; Urt.v. 12.10.1994 - Lv 10/94 -).

    Das folgt grundsätzlich bereits aus dem Wortlaut des § 40 Abs. 1 SVerfGHG und ist in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs schon bisher so gesehen worden (vgl.u.a. SVerfGH B. v. 18.11.2011 - Lv 1/11-; Urt. v. 02.06.1998 - Lv 4/97-; ebenso StGH Baden - Württemberg, Urt. v. 9.3.2009 - GR 1/08 - juris Rn. 75 mwN.).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 15/11
    Die Verfassungsrechtsprechung des Bundes hat dies zwar in der Vergangenheit gelegentlich offen gelassen (vgl. nur BVerfGE 120, 82, 97; 107, 286, 294; 103, 164, 169).

    Die Ablehnung eines Gesetzentwurfs kann aber auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts unter gewissen Umständen dem als Maßnahme zu wertenden Erlass eines Gesetzes gleichstehen (BVerfGE 120, 82, 97 14.

  • VerfGH Saarland, 01.07.2010 - Lv 4/09

    Parteiergreifende Eingriffe in den Wahlkampf mittels Herausgabe von

    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 15/11
    53, 61; 92, 80, 88; SVerfGH Beschluss vom 18.11.2011 - Lv 1/11 - Urt. v. 01.07.2010 - Lv 4/09 - ; Urt.v. 12.10.1994 - Lv 10/94 -).

    Es ist auch nicht von vornherein auszuschließen, dass der Antragsteller in seinem geltend gemachten Recht auf Chancengleichheit aller politischer Parteien, das nach saarländischem Verfassungsrecht aus Art. 63 Abs. 1, Art. 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 21 Abs. 1 GG folgt (SVerfGH Urt.v. 1.7.2010 - Lv 4/09; SVerfGH, NJW 1980, 2181, 2182 f.), verletzt ist.

  • StGH Baden-Württemberg, 09.03.2009 - GR 1/08

    Feststellungsanträge von drei Abgeordneten des Landtags als unzulässig

    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 15/11
    Das folgt grundsätzlich bereits aus dem Wortlaut des § 40 Abs. 1 SVerfGHG und ist in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs schon bisher so gesehen worden (vgl.u.a. SVerfGH B. v. 18.11.2011 - Lv 1/11-; Urt. v. 02.06.1998 - Lv 4/97-; ebenso StGH Baden - Württemberg, Urt. v. 9.3.2009 - GR 1/08 - juris Rn. 75 mwN.).

    Dies ist insbesondere dann zu erwägen, wenn den Gesetzgeber von Verfassungs wegen im Sinne einer Nachbesserungspflicht die Pflicht zur Anpassung der Rechtslage an geänderte tatsächliche Verhältnisse oder an klar gestellte oder neue rechtliche Vorgaben treffen kann (StGH Baden - Württemberg, Urt. v. 9.3.2009 - GR 1/08 - juris Rn. 76).

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 15/11
    Der Sinn der Frist liegt darin, im Organstreitverfahren angreifbare Verfassungsverletzungen nach einer bestimmten Zeit im Interesse der Rechtssicherheit außer Streit zu stellen (BVerfGE 80, 188, 210).
  • BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96

    "Republikaner" -Stiftung nicht zugelassen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 15/11
    Politische Parteien einerseits und ihnen nahestehende politische Stiftungen andererseits sind allerdings - nicht nur organisationsrechtlich sondern auch verfassungsrechtlich - streng voneinander zu trennen (BVerwGE 106, 177, 185).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02

    Drei-Länder-Quorum

  • VerfGH Saarland, 26.03.1980 - Lv 1/80

    Organstreitverfahren; Werbendes und parteiübergreifendes Eingreifen in Wahlkampf;

  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

  • VerfGH Saarland, 12.10.1994 - Lv 10/94
  • BVerfG, 11.03.2003 - 2 BvK 1/02

    Kommunalwahl-Sperrklausel II

  • KAG Freiburg, 10.12.2010 - 10/09

    Kostentragungspflicht der DCV als Dienstgeber für die durch die Teilnahme an

  • BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95

    Fraktions- und Gruppenstatus

  • VerfGH Berlin, 08.04.1997 - VerfGH 78/96

    Verletzung der Rechte des Abgeordnetenhauses durch vom Senat veranlaßte

  • BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97

    ÖDP

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

  • BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94

    Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im

  • BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19

    Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten

    Dies gilt insbesondere, wenn die Mittel Institutionen zugewendet werden, die von den Parteien rechtlich und tatsächlich unabhängig sind, ihre Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrnehmen und auch in der Praxis die gebotene Distanz zu den jeweiligen Parteien wahren (vgl. BVerfGE 140, 1 ; vgl. auch SaarlVerfGH, Urteil vom 16. April 2013 - Lv 15/11 -, juris, Rn. 44).

    Bei diesen Auswirkungen der Stiftungsarbeit handelt es sich um mehr als unbeachtliche oder nur marginale Reflexwirkungen (so auch SaarlVerfGH, Urteil vom 16. April 2013 - Lv 15/11 -, juris, Rn. 47 f.).

    Dies gilt insbesondere, wenn die Mittel Institutionen zugewendet werden, die von den Parteien rechtlich und tatsächlich unabhängig sind, ihre Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrnehmen und auch in der Praxis Distanz zu den jeweiligen Parteien wahren (vgl. BVerfGE 140, 1 ; vgl. auch SaarlVerfGH, Urteil vom 16. April 2013 - Lv 15/11 -, juris, Rn. 44).

    Dies vorausgesetzt werden die den politischen Stiftungen zugewendeten staatlichen Mittel bei der Prüfung, ob die (relative und absolute) Obergrenze der (teilweisen) staatlichen Parteienfinanzierung eingehalten ist, nicht einbezogen (vgl. BVerfGE 85, 264 ; Meertens/Wolf, ZRP 1996, S. 440 ; Merten, Parteinahe Stiftungen im Parteienrecht, 1999, S. 22 f.; dies., in: Festschrift für Martin Morlok, 2019, S. 395 ; vgl. auch SaarlVerfGH, Urteil vom 16. April 2013 - Lv 15/11 -, juris, Rn. 45; Morlok, MIP 1996, S. 7 ; Klaassen, Die Finanzierung parteinaher Stiftungen in den Ländern, 2016, S. 230 ff.).

    Dass dies das Selbstverständnis der politischen Stiftungen prägt, folgt anschaulich aus den Namen vieler politischer Stiftungen, die sich an geschichtlich bedeutsamen Persönlichkeiten der nahestehenden politischen Partei orientieren (vgl. Merten, Parteinahe Stiftungen im Parteienrecht, 1999, S. 108; vgl. auch SaarlVerfGH, Urteil vom 16. April 2013 - Lv 15/11 -, juris, Rn. 47).

    Ungeachtet dessen ist davon auszugehen, dass die Bildungsarbeit politischer Stiftungen das Interesse und den Einsatz für die programmatischen Grundsätze und Ziele der ihr nahestehenden politischen Partei fördert (vgl. SaarlVerfGH, Urteil vom 16. April 2013 - Lv 15/11 -, juris, Rn. 47; Merten, Parteinahe Stiftungen im Parteienrecht, 1999, S. 114).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2015 - LVerfG 2/14

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren gegen Kürzung von Fraktionszulagen -

    Im Hinblick auf das gerügte Unterlassen kann die Antragsbefugnis ebenso wie bezogen auf die Verpflichtung, deren Bestehen festgestellt werden soll, nur dann angenommen werden, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Antragsgegner eine verfassungsrechtlich begründete Rechtspflicht zu einem entsprechenden Handeln trifft (vgl. auch Saarl. VerfGH, Urt. v. 16.04.2013 - Lv 15/11 -, juris Rn. 39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht