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   VerfGH Saarland, 16.12.2020 - Lv 1/20   

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https://dejure.org/2020,43479
VerfGH Saarland, 16.12.2020 - Lv 1/20 (https://dejure.org/2020,43479)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 16.12.2020 - Lv 1/20 (https://dejure.org/2020,43479)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - Lv 1/20 (https://dejure.org/2020,43479)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.12.2020 - Lv 1/20
    Das Landgericht hätte daher bei der Beantwortung der Frage, ob das Gedicht einen volksverhetzenden Inhalt hat, den in der künstlerischen Einkleidung verborgenen Aussagekern ermitteln müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - NJW 1987, 2661).

    ausdrücklich Das gilt auch genannten für die vom alternativen Auslegungsmöglichkeiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - NJW 1987, 2661).

  • BVerfG, 03.11.2000 - 1 BvR 581/00

    Reichweite der Kunstfreiheit - Deutschland muss sterben

    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.12.2020 - Lv 1/20
    Charakteristisches Merkmal dieser Kunstform ist, dass der Aussagekern mit symbolhaft überfrachteten Bildern verbrämt und in karikaturhaft überzeichneten Ausdrücken umschrieben wird; typisch sind auch Anspielungen auf zeitgeschichtliche Vorgänge und literarische Reminiszenzen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 03. November 2000 - 1 BvR 581/00 - NJW 2001, 596).

    Bei der strafrechtlichen Würdigung des Gedichts dürfen diese Elemente der künstlerischen Einkleidung dem Aussagekern gerade nicht zugerechnet werden (so auch BVerfG, Beschl. vom 03. November 2000 - 1 BvR 581/00 - NJW 2001, 596).

  • BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03

    Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte

    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.12.2020 - Lv 1/20
    Vielmehr verletzt eine Verurteilung wegen einer Äußerung auch dann Art. 5 Abs. 1 SVerf, wenn sie den Sinn, den das Gericht ihr entnommen und der Verurteilung zugrunde gelegt hat, nicht besitzt oder wenn, bei mehrdeutigen Äußerungen, eine zur Verurteilung führende Deutung zugrunde gelegt worden ist, ohne dass andere, ebenfalls mögliche Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden sind (vgl. zu Art. 5 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschl. vom 28. März 2017 -1 BvR 1384/16-; Beschl. v. 25. März 2008 -1 BvR 1753/03 - NJW-RR 2017, 1001).

    Eine solche Interpretation muss aber unvermeidlich über die reine Wortinterpretation hinausgehen und bedarf daher der Heranziehung weiterer, dem Text nicht unmittelbar zu entnehmender Gesichtspunkte und Maßstäbe, sofern diese für den Rezipienten erkennbar sind (BVerfG, Beschl. v. 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 - NJW 2008, 2907 - "Heimatvertriebenenlied").

  • BVerfG, 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur

    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.12.2020 - Lv 1/20
    Zwischen Grundrechtsschutz und Grundrechtsschranken findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (BVerfG, Beschl. vom 28. März 2017 - 1 BvR 1384/16 - BeckRS 2017, 107422 - "Kampf gegen Rechts").

    Vielmehr verletzt eine Verurteilung wegen einer Äußerung auch dann Art. 5 Abs. 1 SVerf, wenn sie den Sinn, den das Gericht ihr entnommen und der Verurteilung zugrunde gelegt hat, nicht besitzt oder wenn, bei mehrdeutigen Äußerungen, eine zur Verurteilung führende Deutung zugrunde gelegt worden ist, ohne dass andere, ebenfalls mögliche Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden sind (vgl. zu Art. 5 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschl. vom 28. März 2017 -1 BvR 1384/16-; Beschl. v. 25. März 2008 -1 BvR 1753/03 - NJW-RR 2017, 1001).

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.12.2020 - Lv 1/20
    Insoweit stehen einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung der tatsächlichen Feststellungen nicht diejenigen Umstände entgegen, die bei sonstigen Tatsachenfeststellungen regelmäßig zu einer Bindung an die Feststellungen der Fachgerichte führen (BVerfGE 43, 130 (137)).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.12.2020 - Lv 1/20
    Der Schutz besteht unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (ständige Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 5 Abs. 1 GG, vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08, Rn. 49).
  • VerfGH Saarland, 29.08.2016 - Lv 6/16
    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.12.2020 - Lv 1/20
    Das durch Art. 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 1 Abs. 1 SVerf gewährleistete Grundrecht auf rechtliches Gehör gewährleistet dem Einzelnen gerade nicht, dass seine Argumente geteilt werden, sondern lediglich, dass er vor einer ihn betreffenden gerichtlichen Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung hat, und dass seine Äußerung zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen wird (VerfGH, Beschl. v. 29.08.2016 - Lv 6/16).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.12.2020 - Lv 1/20
    Ein derartiger Rechtsverstoß könnte nur angenommen werden, wenn sich aus den Umständen des Falles ergäbe, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen des Beschwerdeführers entweder nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rspr. des BVerfG, vgl. nur BVerfGE 22, 267 (274)).
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87

    Nationalhymne

    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.12.2020 - Lv 1/20
    Da eine wertende Einengung des Kunstbegriffs mit der umfassenden Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 2 Alt.1 SVerf nicht zu vereinbaren ist, kommt es bei der verfassungsrechtlichen Einordnung und Beurteilung auf die "Höhe" der Dichtkunst nicht an (vgl. zu Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: BVerfG, Beschluss vom 07. März 1990 - 1 BvR 1215/87 - NStZ 1990, 276).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus VerfGH Saarland, 16.12.2020 - Lv 1/20
    Von dem Schutz des Grundrechts ausgenommen sind allein erwiesen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen (vgl. BVerfGE 61, 1, 8; 90, 241, 249).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches

  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerfG, 24.08.2023 - 1 BvR 614/20

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der Auslagenerstattung nach

    Durch Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 16. Dezember 2020 - Lv 1/20 - wurde eine Verletzung des Beschwerdeführers in seinen Grundrechten auf Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 SVerf) und Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 2 Alt. 1 SVerf) festgestellt und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
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