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   VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03   

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https://dejure.org/2004,31016
VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03 (https://dejure.org/2004,31016)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 19.03.2004 - Lv 6/03 (https://dejure.org/2004,31016)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 19. März 2004 - Lv 6/03 (https://dejure.org/2004,31016)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03
    Die Gründe, die für die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit von § 2 DNA-Identitätsfeststellungsgesetz sprechen (BVerfG NJW 2001, 879), gelten - unter Berücksichtigung der Löschungsregelung des BKAG für den Fall des Freispruchs - in gleichem Maße für die (von § 2 DNA-Identitätsfeststellungsgesetz in Bezug genommene) Norm des § 81 g StPO.

    Im Lichte des Anspruchs des Einzelnen auf den Schutz seiner personenbezogenen Daten, muss die Anordnung daher auch von Verfassungs wegen mit Blick auf die von ihm befürchteten künftigen Straftaten zur Aufklärung geeignet sein und einer sorgfältigen Abwägung der Art und Schwere der dem Betroffenen zur Last gelegten Tat, der aus dem Verhalten des Beschuldigten vor, während oder nach Begehung der Tat zu ziehenden Schlussfolgerungen für die von ihm ausgehenden künftigen Gefahren, der biografischen, vor allem strafrechtlichen Vorgeschichte des Beschuldigten, vor allem der etwaigen Rückfallgeschwindigkeit und des zeitlichen Abstandes zu früheren Taten, des Verhaltens des Betroffenen in einer Bewährungszeit oder der Beweggründe, Ziele und Lebensumstände des Beschuldigten standhalten (BVerfG, NJW 2001, 879, 881).

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03
    Die Verfassungsrechtsprechung hat zwar im Übrigen in anderem Zusammenhang dauerhafte und von dem Jugendlichen nicht beeinflussbare künftige Belastungen seines Lebens als nicht uneingeschränkt mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines jungen Menschen vereinbar betrachtet (BVerfGE 72, 155, 170 f).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99

    Zur Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03
    Die Begrenzung jugendrichterlicher Sanktionen auf das Maß, das zur erzieherischen Einwirkung im Hinblick auf ein Leben ohne Straftaten unerlässlich ist , die die Verfassungsrechtsprechung gelegentlich (BVerfG NStZ 2000, 277) für verfassungsrechtlich geboten erachtet hat, spielt für die Anwendung des § 81 g Abs. 1 StPO keine Rolle.
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03
    Die von dem Amtsgericht unterlassene Gewährung rechtlichen Gehörs - landesverfassungsrechtlich ergibt sich dieses Grundrecht aus der von Art. 60 Abs. 1 SVerf bestimmten Rechtsstaatlichkeit -, ist durch das Landgericht nachgeholt worden (vgl. schon BVerfGE 5, 22, 24).
  • BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60

    Überbesetzung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03
    Das bedeutet, dass der die Entscheidung treffende Richter sich aus den gesetzlichen Vorschriften und den im voraus abstrakt-generell getroffenen Regelungen des Geschäftsverteilungsplans ergeben muss (so schon BVerfGE 19, 52, 59; vgl. Sachs/Degenhardt, GG, 2. Aufl. Art. 101 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03
    Die Richter des Landes haben daher die von der Verfassung des Saarlandes gewährleisteten Grundrechte bei der Gestaltung des Verfahrens zu beachten (BVerfG NJW 1998, 1296 f.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03
    Der von der Verfassung des Saarlandes ausdrücklich anerkannte Anspruch des Einzelnen auf Schutz seiner personenbezogenen Daten gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte - dazu gehört selbstverständlich das DNA-Identifizierungsmuster - offenbart werden (vgl. zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach dem Grundgesetz: BVerfG NJW 84, 419; 88, 2031).
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03
    Der von der Verfassung des Saarlandes ausdrücklich anerkannte Anspruch des Einzelnen auf Schutz seiner personenbezogenen Daten gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte - dazu gehört selbstverständlich das DNA-Identifizierungsmuster - offenbart werden (vgl. zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach dem Grundgesetz: BVerfG NJW 84, 419; 88, 2031).
  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03
    Ob und inwieweit dies auch für die Anwendung von materiellem Bundesrecht gilt und ob und inwieweit die Eingriffsbefugnis nach § 81 g StPO dazu zählt, kann dahinstehen (bejahend: VerfGH Berlin NVwZ-RR 2002, 401 für strafprozessuale Durchsuchungsanordnungen; differenzierend: BayVerfGH BtPrax 1999, 150 für betreuungsrechtliche Anordnungen).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03
    Sie sichert die Freiheit vor Eingriffen durch Organe der Legislative, der Exekutive, aber auch vor Maßnahmen der Gerichtsorganisation, die den Einzelnen dem in seiner Sache von Gesetzes wegen berufenen Richter entziehen (BVerfGE 82, 286, 298).
  • BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66

    Verurteilung wegen Meineids und wegen falscher uneidlicher Aussage - Vorliegen

  • VerfGH Bayern, 29.01.1999 - 76-VI-97
  • VG Schleswig, 13.06.1990 - 9 H 281/89
  • VerfGH Saarland, 18.12.2015 - Lv 4/15
    Das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten gemäß Art. 2 Sätze 2 und 3 SVerf gibt dem Einzelnen die aus dem Gedanken der Selbstbestim- mung folgende Befugnis, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren möchte (SVerfGH, Beschl. vom 19.3.2004 - Lv 6/03 -, Rn. 23; Beschl. vom 30.10.2009 - Lv 12/08 -, S. 7; ebenso für das bundesverfassungsrechtliche Recht auf in- formationelle Selbstbestimmung BVerfGE 65, 1, 43; 118, 168, 184; 120, 274, 312).
  • VerfGH Saarland, 03.01.2022 - Lv 16/21
    Nicht jede fehlerhafte Anwendung solcher Regeln durch die Judikative ist zugleich eine Verfassungsverletzung (SVerfGH, Beschl.v. 19.03.2004, Lv 6/03).
  • VerfGH Saarland, 30.10.2009 - Lv 12/08

    Entfernung von in einer Betreuungsakte gespeicherten Daten; Beiordnung eines

    Dieses von der Verfassung des Saarlandes ausdrücklich anerkannte Grundrecht gewährleistet dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (SVerfGH, Beschluss vom 19.3.2004, Az.: Lv 6/03).
  • VerfGH Saarland, 31.01.2022 - Lv 17/21
    Nicht jede fehlerhafte Anwendung solcher Regeln durch die Judikative ist zugleich eine Verfassungsverletzung (SVerfGH, Beschl. v. 19.03.2004, Lv 6/03).
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