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   VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14   

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VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14 (https://dejure.org/2016,12406)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 19.04.2016 - Lv 12/14 (https://dejure.org/2016,12406)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 19. April 2016 - Lv 12/14 (https://dejure.org/2016,12406)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 641
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • VerfGH Saarland, 08.01.2015 - Lv 2/14
    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
    Wenn sich, wie vorlie- gend, die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen in einem Eilverfahren wendet, kann unter Subsidiaritätsgesichtspunkten auch die Er- schöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache erforderlich sein (vgl. statt vieler: VerfGH, Beschl. v. 08.01.2015, Lv 2/14).

    Demnach ist über die formelle Ausschöpfung des Rechtsweges, die vorliegend erfolgt ist, hinaus eine Verfassungsbeschwerde nicht statthaft, solange ein Beschwerde- führer nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, mit denen er prinzipiell die Korrektur einer etwaigen Grundrechtsverletzung durch die zuständigen Fachgerichte erwirken könnte (vgl. u.a. VerfGH, Beschl. v. 19.05.2006, Lv 6/05 und vom 08.01.2015, Lv 2/14).

    Von daher sind Verfassungsbeschwerden ge- gen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann als ausnahmsweise zulässig zu behandeln, wenn die Durchführung des Hauptsacheverfahrens von vornherein und offensichtlich aussichtslos erscheinen muss, oder wenn die Ent- scheidung von keiner weiteren tatsächlichen oder (einfach-) rechtlichen Aufklä- rung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen ge- mäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. zu diesen Grundsätzen SVerfGH, Beschl. v. 08.01.2015, Lv 2/14).

  • VG Saarlouis, 17.12.2014 - 3 L 2066/14

    Überlassung eines kommunalen Saales zur Durchführung eines Neujahrsempfangs an

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
    2.) den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17.12.2014, Az.: 3 L 2066/14,.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.12.2014 - 2 B 409/14 - und der Beschluss des Verwaltungsge- richts des Saarlandes vom 17.12.2014 - 3 L 2066/14 - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 60 Abs. 1 SVerf), auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (Art. 60 Abs. 1 SVerf) und auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 12 Abs. 1 SVerf).

    Mit Beschluss vom 17.12.2014 - 3 L 2066/14 - lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweili- gen Anordnung mit der Begründung ab, zu den Aufgaben eines einzelnen frak- tionslosen Mitgliedes der Regionalversammlung gehöre das Betreiben von Öf- fentlichkeitsarbeit nicht.

  • OVG Saarland, 29.12.2014 - 2 B 409/14

    Nutzung gemeindeeigener Räume für Veranstaltungen eines fraktionslosen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
    1.) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.12.2014, Az.: 2 B 409/14,.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.12.2014 - 2 B 409/14 - und der Beschluss des Verwaltungsge- richts des Saarlandes vom 17.12.2014 - 3 L 2066/14 - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 60 Abs. 1 SVerf), auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (Art. 60 Abs. 1 SVerf) und auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 12 Abs. 1 SVerf).

    Die dagegen erhobene sofortige Beschwerde wurde vom Oberverwaltungsge- richt des Saarlandes mit Beschluss vom 29.12.2014 - 2 B 409/14 - zurückge- wiesen.

  • VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
    Das in § 55 Abs. 3 Satz 1 VerfGHG normierte Gebot der Rechtswegerschöp- fung ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes der Subsidiarität der Verfas- sungsbeschwerde (vgl. VerfGH, Beschl. v.19.05.2006 - Lv 6/05; Hermanns in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, 2009, Art. 97 Rz. 43).

    Demnach ist über die formelle Ausschöpfung des Rechtsweges, die vorliegend erfolgt ist, hinaus eine Verfassungsbeschwerde nicht statthaft, solange ein Beschwerde- führer nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, mit denen er prinzipiell die Korrektur einer etwaigen Grundrechtsverletzung durch die zuständigen Fachgerichte erwirken könnte (vgl. u.a. VerfGH, Beschl. v. 19.05.2006, Lv 6/05 und vom 08.01.2015, Lv 2/14).

  • VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 5/15
    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
    Hinzu kommt, dass sich insbesondere der Anspruch auf Schutz vor objektiv willkürlichen richterlichen Entscheidungen, auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren und auf Gewährung rechtlichen Gehörs inhaltlich überschneiden und nicht trennscharf voneinander abgrenzen lassen (vgl. VerfGH, Beschl. v.14.9.2015, Lv 5/15).

    Das ist sie erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer offensichtlich ein- schlägigen Norm in nicht mehr verständlicher Weise missdeutet worden ist (SVerfGH Beschl.v.14.09.2015 Lv 5/15).

  • BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11

    Schutz eines Beamten vor ansehensschädigender Presseberichterstattung -

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungs- beschwerde mit Blick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes für zu- lässig erachtet, während es die Verfassungsbeschwerde wegen der ansonsten mit ihr gerügten materiellen Grundrechtspositionen als unzulässig, weil materiell subsidiär, verworfen hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11 - NJW 2011, 3706).
  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 280/88

    Feststellungsklage - Zwischenfeststellung - Feststellung eines

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
    Ob das der Fall ist, wenn ein und dieselbe Person in einem unterschiedlichen Status auftritt und geltend macht, ein auf dasselbe Ziel gerichtetes Begehren - die Überlassung der Räume des Beteiligten zu 1.) an sie als kommunaler Amts- träger oder als Einwohner - könne sich auf verschiedene rechtlichen Grundla- gen stützen, ist von vornherein fraglich (inzident eine hilfsweise subjektive Kla- gehäufung offenbar zulassend BGH NJW-RR 1990, 318 zur Geltendmachung von Rechten durch eine Partei kraft Amtes und, hilfsweise, durch die Partei per- sönlich).
  • VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 8/07
    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
    Das Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz, das, soweit es um gerichtli- che Entscheidungen geht, nicht aus Art. 20 SVerf sondern aus Art. 60 Abs. 1 SVerf folgt, gewährleistet, dass einem Rechtsuchenden der Zugang zu den Ge- richten nicht unverhältnismäßig erschwert wird und eine umfassende tatsächli- che und rechtliche Prüfung seines Anliegens stattfindet (BVerfGE 85, 337/345; VerfGH Beschl. v. 19.11.2007 Lv 8/07).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
    auch dann der Fall sein, wenn prozessuale Erklärungen allein nach ihrem Wort- laut und wider jeden vernünftigen Sinn verfahrensrechtlichen Vorgehens ausge- legt werden (BVerfGE 88, 118).
  • BVerfG, 30.03.2011 - 1 BvR 426/10

    Unzulässigkeit einer gegen Entscheidungen im Eilverfahren, aber vor Erschöpfung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
    gen Gerichte Rechtsschutz, auch gegen Verfassungsverletzungen, gewähren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.03.2011 - 1 BvR 426/10 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvR 315/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Anerkennung einer

  • BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09

    Mindestgröße für Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien

  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Jedoch stehen im Sinne des Art. 142 GG den Grundrechten der Art. 1 bis 18 GG weitere grundrechtliche Gewährleistungen - vor allem die justiziellen Grundrechte - gleich (BVerfGE 22, 267 [271]; SVerfGH, Beschluss vom 19.4.2016- Lv 12/14 -).
  • VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Die verfassungsgerichtliche Prüfung kann und muss beides voneinander trennen und der in der Sache liegenden unterschiedlichen "grundrechtlichen Beschwer", dem Anspruch von Bürgerinnen und Bürgern auf ein rechtsstaatliches Verfahren auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes einerseits und der Wahrung ihrer "materiellen Grundrechte" in der Sache selbst andererseits, ebenso gerecht werden wie dem Vorrang der fachgerichtlichen rechtlichen Prüfung (SVerfGH, Beschl. v. 19.4.2016 - Lv 12/14).

    Denn mit der Verfassungsbeschwerde wird die Verletzung des aus Art. 24 Abs. 1 SVerf geschützten elterlichen Umgangsrechts sowie der Kinderrecht aus Art. 24a Abs. 2 SVerf geltend gemacht, die gerade die Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz betrifft und durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr ausreichend ausgeräumt werden könnte (vgl. SVerfGH, Beschl. v. 19.4.2016 - Lv 12/14).

  • VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20
    Dies gilt sowohl für die Gewerbefreiheit aus Art. 44 Satz 1 SVerf als auch, soweit die Beschwerdeführerin die Verletzung ihrer Rechte auf Gleichheit vor dem Gesetz durch eine objektiv willkürfreie gerichtliche Entscheidung (Art. 12 Abs. 1 SVerf in seiner Funktion als Willkürverbot), auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 60 Abs. 1 SVerf) und auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren rügt (Art. 60 Abs. 1 SVerf; SVerfGH, Beschl. v. 19.4.2016 - Lv 12/14).
  • VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
    Das ist sie erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer offensichtlich einschlägigen Norm in nicht mehr verständlicher Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewandt worden ist (st. Rspr. vgl. SVerfGH, Beschl. v. 14.09.2015 - Lv 5/15 und v. 19.4.2016 - Lv 12/14; BVerfG, Beschl. v. 26.5.1993 - 1 BvR 208/93 - BVerfGE 89, 1-14; Beschl. v. 24.9.2014 - 2 BvR 2782/10 - juris).
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