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   VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 16/11   

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https://dejure.org/2012,22384
VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 16/11 (https://dejure.org/2012,22384)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 20.08.2012 - Lv 16/11 (https://dejure.org/2012,22384)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 20. August 2012 - Lv 16/11 (https://dejure.org/2012,22384)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07

    Unterlassene Teilrüge im Rahmen einer zivilprozessualen Anhörungsrüge (§ 321a

    Auszug aus VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 16/11
    Dem Verfassungsgerichtshof ist es von daher verwehrt, Sachverhalte, die mit der Gehörsrüge beim Fachgericht nicht geltend gemacht worden sind, anstelle oder gleichsam neben dem Fachgericht zu entscheiden (so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. Beschl.v. 27.6.2007 - 1 BvR 1470/07 - NJW 2007, 3054 m. w. N.; vgl. auch SVerfGH Beschl. v. 10.1.2008 - lv 4/07.).
  • VerfGH Saarland, 08.02.2021 - Lv 11/20
    Sie wäre auch in Bezug auf die anderen Grundrechte insgesamt mangels Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes unzulässig (VerfGH, Beschl. v. 10.01.2008 - Lv 4/07; Beschl. v. 20.08.2012 - Lv 16/11 - m.w.N.), weil nicht auszuschließen wäre, dass die das Verfahren in den vorigen Stand versetzende Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Abhilfe auch in Bezug auf andere in Betracht kommende Grundrechtsverletzungen geführt hätte (so in ständiger Rechtsprechung auch das BVerfG, zuletzt mit Beschl. v. 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18).
  • VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 2/19
    Sie ist auch in Bezug auf die anderen Grundrechte insgesamt mangels Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes unzulässig (SVerfGH, Beschl. v. 10.01.2008 - Lv 4/07; Beschl. v. 20.08.2012 - Lv 16/11 - m.w.N.), weil nicht auszuschließen ist, dass die das Verfahren in den vorigen Stand versetzende Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Abhilfe auch in Bezug auf andere in Betracht kommende Grundrechtsverletzungen geführt hätte (so in ständiger Rechtsprechung auch das BVerfG, zuletzt mit Beschl. v. 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18).
  • VerfGH Saarland, 31.01.2022 - Lv 17/21
    Sie ist auch in Bezug auf die anderen Grundrechte insgesamt mangels Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes unzulässig (SVerfGH, Beschl. v. 10.01.2008 - Lv 4/07; Beschl. v. 20.08.2012 - Lv 16/11 - m.w.N.), weil nicht auszuschließen ist, dass die das Verfahren in den vorigen Stand versetzende Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Abhilfe auch in Bezug auf andere in Betracht kommende Grundrechtsverletzungen geführt hätte (so in ständiger Rechtsprechung auch das BVerfG, zuletzt mit Beschl. v. 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18).
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