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VerfGH Saarland, 21.02.1980 - Lv 1/80 (Beschluss) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beteiligtenfähigkeit einer Partei im Organstreitverfahren; Nachweis der wirksamen Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes durch eine Partei; Zulässigkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung durch den Verfassungsgerichtshof; Zweck der verfassungsgerichtlichen ...
- verfassungsgerichtshof-saarland.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Saarland, 21.02.1980 - Lv 1/80 (Beschluss)
- VerfGH Saarland, 26.03.1980 - Lv 1/80
Papierfundstellen
- NJW 1980, 1380
- NJW 1980, 1980
- DÖV 1980, 306
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen; …
Ein rechtliches Interesse an der Einlegung der unselbständigen Anschlußbeschwerde kann hier schließlich nicht damit begründet werden, daß die Möglichkeit einer weiteren Anfechtung der in dem höheren Rechtszug ergehenden Entscheidung für den Fall, daß diese keine Abänderung zum Nachteil der Partei enthält, erhalten werden sollte (vgl. BGHZ 3, 214 [BGH 09.10.1951 - V BLw 30/50]; Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 - IV b ZB 580/80 - NJW 1980, 1980 = FamRZ 1980, 773). - OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung eines verurteilten Straftäters
Auch das BVerfG hält es bei einer solchen Sachlage unter der Voraussetzung der Mitwirkungspflicht des Beklagten verfassungsrechtlich für nicht geboten, von der allgemeinen Beweislastregelung für den Zivilprozess abzugehen [BGH NJW 1980, 1980 - Rn. 21]. - VerfGH Saarland, 02.06.1986 - Lv 2/86 die einstweilige Anordnung nicht über das hinausgehen, was eine anragsgernäße Entscheidung der Hauptsache gewähren würde.Beschluß des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vorn 21. Februar 1980 Lv 1/80 *NJW 1980, 1380 = DÖV 1980, 306,zuin Organstreit.
Lv 1/80.
zu dieser Entscheidung zulcünftiges Verhalten eines Trägers der Staatsgewalt im Hinblick auf dessen rnögliche und vorn Antragsteller behauptete Verfassungswidrigkeit zu unterbinden, kornmt daher nicht in Betracht Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 21. Februar 1980 -Lv 1/80-, a.a.O.
- VerfGH Saarland, 26.08.2009 - Lv 4/09
Rechtmäßigkeit einer öffentlichen politischen Äußerung eines Verfassungsrichters …
Allerdings hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21.2.1980 - Lv 1/80 - einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit dem der Regierung des Saarlandes - vorläufig - untersagt werden sollte, vor Wahlen zum Landtag des Saarlandes durch Druckschriften, Anzeigenserien, Faltblätter oder sonstige Publikationen werbend in den Wahlkampf einzugreifen, für unzulässig erklärt. - VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02 Von dieser Befugnis darf der Verfassungsgerichtshof daher jedenfalls dort, wo es um Maßnahmen eines anderen Verfassungsorgans in dieser Eigenschaft geht, nur mit besonderer Zurückhaltung und bei Vorliegen besonders schwer wiegender Gründe Gebrauch machen (SaarlVerfGH B.v. 21.2.1980 Lv 1/80 NJW 1980, 1380).
- VerfGH Saarland, 28.08.2007 - Lv 9/07
Antrag der Abgeordneten Spaniol verworfen
Es handelt sich folglich um einen Verfahren retrospektiven Rechtsschutzes, das keinen vorbeugenden Unterlassungsantrag kennt (VerfGH, Beschl.v. 21.2.1980, zu Lv 1/80).