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   VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 2/19   

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VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 2/19 (https://dejure.org/2019,45589)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 22.07.2019 - Lv 2/19 (https://dejure.org/2019,45589)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 22. Juli 2019 - Lv 2/19 (https://dejure.org/2019,45589)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 16.01.2007 - 6 C 15.06

    Allgemeine Beeidigung, allgemeine Verwaltungsvorschrift, Berufsregelung,

    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 2/19
    6 bestehe und die Kriterien für einen Nachweis der Eignung "auf andere Weise" nach § 6 Abs. 3 Satz 2, 2. Alt. SAG GVG noch nicht obergerichtlich geklärt seien; die vom Saarländischen Oberlandesgericht (Beschluss vom 25.04.2005 - 1 VA 1/05) entwickelte Rechtsprechung dürfe nicht herangezogen werden, weil in Ermangelung eines Justizverwaltungsaktes, wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt habe (BVerwG, Urt. v. 16.01.2007 - 6 C 15/06), nicht der Zivil- sondern der Verwaltungsrechtsweg gegeben und das Saarländische Oberlandesgericht mithin unzuständig gewesen sei.

    Es handelt sich um einen freien Beruf, dessen Ausübung gerade nicht von Art. 44 Satz 1 SVerf geschützt wird (so BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2007 - 6 C 15/06 -, zum Schutzbereich von Art. 12 GG für Dolmetscher und Übersetzer).

    Die Tätigkeit der Dolmetscher und Übersetzer unterfällt dem so verstandenen Berufsbegriff und wird daher von Art. 12 Abs. 1 GG (BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2007 - 6 C 15/06 - m.w.N.) bzw. Art. 2 Satz 1 SVerf geschützt.

    13 die Freiheit der Berufswahl ist nicht berührt (BVerwG, Urteil v. 16.01.2007 - 6 C 15/06 - Rn. 29).

    Weder Gerichte noch Notare sind gehindert, einen nicht vereidigten Dolmetscher zu beauftragen, der dann im jeweiligen Einzelfall zu vereidigen ist (BVerwG, Urteil v. 16.01.2007 - 6 C 15/06 - Rn. 30).

    Dies rechtfertigt es, in den hierauf bezogenen Vorschriften eine Regelung der Berufsausübung zu sehen (BVerwG, Urteil v. 16.01.2007 - 6 C 15/06 - Rn. 31).

    Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht waren sich offenkundig des Umstandes bewusst, dass nach der - auch von ihnen zitierten - Entscheidung des BVerwG (Urt. v. 16.01.2007 - 6 C 15/06) die allgemeine Vereidigung eines Dolmetschers nach dem Verwaltungsverfahrensrecht zu beurteilen und der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.

    20 Dolmetschern gemäß § 6 Abs. 1 SAG GVG zuständige Präsident des Landgerichts die seiner Dienstaufsicht unterstellten (Präsidial-)Richter zu den Geschäften der Justizverwaltung heranziehen, denn bei der allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern handelt es sich um ein Geschäft der Justizverwaltung (BVerwG, Urt. v. 16.01.2007 - 6 C 15/06).

  • VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 8/16
    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 2/19
    Wirft nämlich die angefochtene Entscheidung grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen auf und schafft die zu erwartende Entscheidung über den Einzelfall hinaus Klarheit über die Rechtslage in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle, ist die Verfassungsbeschwerde von allgemeiner Bedeutung (SVerfGH, Beschl. v. 28.03.2017 - Lv 08/16 - m.w.N.).

    Das Wirken eines Dolmetschers unterfällt vielmehr dem Schutz des Art. 2 Satz 1 SVerf, mithin der allgemeinen Handlungsfreiheit (SVerfGH, Beschl. v. 28.03.2017 - Lv 8/16; SVerfGH, Beschl. v. 19.03.2004 - Lv 4/03).

    Die durch Art. 2 Satz 1 SVerf geschützte Berufsfreiheit ist inhaltsgleich mit der in Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit (SVerfGH, Beschl. v. 28.03.2017 - Lv 8/16).

  • OLG Saarbrücken, 25.04.2005 - 1 VA 1/05

    Dolmetscher und Übersetzer: Voraussetzungen einer allgemeinen Vereidigung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 2/19
    Das Gericht schließe sich dem Beschluss des OLG Saarbrücken vom 25.04.2015 - 1 VA 1/05 - an, wonach Zeugnisse vorzulegen seien, die denen einer staatlichen Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher gleichwertig seien.

    6 bestehe und die Kriterien für einen Nachweis der Eignung "auf andere Weise" nach § 6 Abs. 3 Satz 2, 2. Alt. SAG GVG noch nicht obergerichtlich geklärt seien; die vom Saarländischen Oberlandesgericht (Beschluss vom 25.04.2005 - 1 VA 1/05) entwickelte Rechtsprechung dürfe nicht herangezogen werden, weil in Ermangelung eines Justizverwaltungsaktes, wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt habe (BVerwG, Urt. v. 16.01.2007 - 6 C 15/06), nicht der Zivil- sondern der Verwaltungsrechtsweg gegeben und das Saarländische Oberlandesgericht mithin unzuständig gewesen sei.

    Dass das Verwaltungsgericht und dem nachfolgend das Oberverwaltungsgericht sich hierbei an den vom Saarländischen Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 25.04.2005 (Az. 1 VA 1/05) entwickelten Kriterien orientiert haben, obwohl dieses sachlich unzuständig war, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • VG Halle, 09.09.2019 - 1 A 116/18
    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 2/19
    5 Besorgnis der Befangenheit hat der erste Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes am 22.01.2019 - 1 A 116/18 - zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 07.02.2019 - 1 A 116/18 -, des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23.01.2019 - 1 A 116/18 -, des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 06.02.2018 - 1 K 342/17 -, enthalten in der Sitzungsniederschrift vom 06.02.2018 - 1 K 342/17 -, das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes anzuweisen, die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 06.02.2018 - 1 K 342/17 - zuzulassen.

    Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist gemäß Artikel 97 Nr. 4 SVerf, §§ 9 Nr. 13, 55 ff. SVerfGHG zuständig zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde, die von dem Beschwerdeführer mit der Behauptung erhoben wird, durch einen Akt der saarländischen öffentlichen Gewalt, hier den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 07.02.2019 - 1 A 116/18 -, in seinen Grundrechten oder sonstigen verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein.

  • VG Saarlouis, 06.02.2018 - 1 K 342/17
    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 2/19
    Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 07.02.2019, in welcher sein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 06.02.2018 (1 K 342/17) als unbegründet zurückgewiesen wurde.

    Mit Beschluss vom 07.02.2019 hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 06.02.2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 1 K 342/17 - zurückgewiesen, da eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht dargetan sei; im Übrigen hat es sich der Begründung der angefochtenen Entscheidung angeschlossen.

    unter Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 07.02.2019 - 1 A 116/18 -, des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23.01.2019 - 1 A 116/18 -, des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 06.02.2018 - 1 K 342/17 -, enthalten in der Sitzungsniederschrift vom 06.02.2018 - 1 K 342/17 -, das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes anzuweisen, die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 06.02.2018 - 1 K 342/17 - zuzulassen.

  • BVerfG, 15.04.2008 - 1 BvR 1793/07

    Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Erteilung einer berufsständischen Rüge wegen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 2/19
    Der Fehler muss vielmehr auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der betroffenen Grundrechte, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen (BVerfG, Urt. v. 10.06.1964 - 1 BvR 37/63, NJW 1964, 1715, 1716; BVerfG, Urt. v. 15.04.2008 - 1 BvR 1793/07, NJW 2008, 2424 f.).

    Dies ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (BVerfG, Urt. v. 15.04.2008 - 1 BvR 1793/07, NJW 2008, 2425).

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 2/19
    Beruf ist danach jede auf Erwerb gerichtete Beschäftigung, die sich nicht in einem einmaligen Erwerbsakt erschöpft (BVerfG, Urteil vom 17. Februar 1998 - 1 BvF 1/91 - BVerfGE 97, 228 ).

    Eine berufsregelnde Tendenz in diesem Sinn liegt vor, wenn die maßgeblichen Normen oder Maßnahmen im Schwerpunkt Tätigkeiten betreffen, die typischerweise beruflich ausgeübt werden (BVerfG, Urt. v. 17.02.1998 - 1 BvF 1/91).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 900/88

    Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit

    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 2/19
    16 November 1988 - 1 BvR 900/88 -, juris).
  • VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 2/19
    Das Wirken eines Dolmetschers unterfällt vielmehr dem Schutz des Art. 2 Satz 1 SVerf, mithin der allgemeinen Handlungsfreiheit (SVerfGH, Beschl. v. 28.03.2017 - Lv 8/16; SVerfGH, Beschl. v. 19.03.2004 - Lv 4/03).
  • VerfGH Saarland, 29.08.2016 - Lv 6/16
    Auszug aus VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 2/19
    Das durch Art. 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 1 Abs. 1 SVerf gewährleistete Grundrecht auf rechtliches Gehör gewährleistet dem Einzelnen gerade nicht, dass seine Argumente geteilt werden, sondern lediglich, dass er vor einer ihn betreffenden gerichtlichen Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung hat, und dass seine Äußerung zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen wird (VerfGH, Beschl. v. 29.08.2016 - Lv 6/16).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 16/11
  • VerfGH Saarland, 18.03.2013 - Lv 6/12

    Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen erfolgreich

  • VerfGH Saarland, 10.01.2008 - Lv 4/07

    Notwendigkeit der Geltendmachung der Verletzung von Grundrechten oder sonstigen

  • BVerfG, 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18

    Rechtswegerschöpfung im Klageerzwingungsverfahren (Grundsatz der Subsidiarität

  • VerfGH Saarland, 19.01.1987 - Lv 5/85
  • VerfGH Saarland, 09.06.1995 - Lv 6/94

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Einlegung einer Landesverfassungsbeschwerde;

  • VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20

    Coronapandemie: Verfassungsbeschwerde eines Restaurantbetreibers erfolglos

    Da die saarländische Verfassung keine spezifische Gewährleistung der Berufsfreiheit enthält, wird entsprechender Schutz durch die Gewährleistung der Gewerbefreiheit in Art. 44 S. 1 SVerf oder - sofern kein Gewerbe vorliegt - durch die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Satz 1 SVerf gewährleistet (SVerfGH, Beschluss v. 22.07.2019 - Lv 2/19); zu Art. 20 SVerf: Rixecker in: Wendt/Rixecker, Die Verfassung des Saarlandes, Art. 20, Rn. 4, S.188; zu Art. 3 Abs. 1 GG: Hömig/Wolff, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 12. Auflage 2018, Art. 3, Rn. 3).
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