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   VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18   

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https://dejure.org/2019,13347
VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18 (https://dejure.org/2019,13347)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 23.04.2019 - Lv 4/18 (https://dejure.org/2019,13347)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 23. April 2019 - Lv 4/18 (https://dejure.org/2019,13347)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 8/07
    Auszug aus VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
    Saarländische Verfassung durch das in Art. 60 Abs. 1 SVerf enthaltene Rechts- staatsgebot, das in Bezug auf richterliche Entscheidungen den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz verbürgt und in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 SVerf zugleich das Gebot zur Achtung von Rechtsschutzgleichheit beinhaltet (vgl. VerfGH, Beschl. v. 19.11.2007, Lv 8/07) als Grundrechte garantiert.

    Dazu und zu dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 SVerf zählt als Voraussetzung die Möglichkeit, ein Anliegen vor Gericht vorzubringen, wozu in Fällen der Bedürftigkeit erforderlichenfalls die Bewilligung von Prozess- kostenhilfe gehört (VerfGH, Beschl. v. 19.11.2007, Lv 8/07).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
    Andernfalls würde einem unbemittelten Beteilig- ten im Gegensatz zu dem bemittelten die Möglichkeit genommen, seinen Standpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in eine hö- here Instanz zu bringen (st. Rspr. vgl. nur u.a. BVerfGE 81, 347-362; BVerfG Beschl.v. Besch.v. 15.11.2017, 2 BvR 902/17, zitiert nach juris).

    Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit läuft es auch zuwider, wenn ein Fach- gericht § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass es eine entscheidungser- hebliche Rechtsfrage - obwohl dies erheblichen Zweifeln begegnet - als einfach oder geklärt ansieht und sie deswegen bereits im Verfahren der Prozesskos- tenhilfe zum Nachteil des Unbemittelten beantwortet (BVerfG Beschl.v. 21.4.2016, 1 BvR 2154/15 unter Fortführung von BVerfG, Beschl. v. 13.3.1990, 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347-362, zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 07.12.2011 - 3 U 94/11

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Auskunft- und Rechnungslegung aus der

    Auszug aus VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
    (BGH, Beschl. v. 28.7.2015, XII ZB 674/14, Rz. 13, zitiert nach juris; OLG Schleswig-Holstein, Urt. 18.3.2014, 3 U 50/13; OLG Brandenburg, Urt. v. 7.12.2011, 3 U 94/11, BeckRS 2012, 20726; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013, 3 U 1/12, zitiert nach juris; OLG München, Be- schl.

    In der diesbezüglichen Rechtsprechung wird, worauf sich die Beschwerdeführerin auch berufen hat, durchaus verbreitet vertreten, dass einer Kontovollmacht je nach den Umständen des Einzelfalls auch ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis zu Grunde liegen kann (vgl. u.a. Saar- ländisches OLG, Urt. v. 17.10.2014, 5 U 7/14 [Kontovollmacht für eine Enkelin aufgrund eines Gefälligkeitsverhältnisses; maßgeblich Botengänge zur Bargeld- versorgung; Vollmachtgeber konnte seine Angelegenheiten noch selbst erledi- gen], zitiert nach juris; OLG Köln, Urt. v. 19.9.2012, 16 U 196/11 und Beschl. v. 11.5.2017, 16 U 99/16 [allein aus der Erteilung einer Kontovollmacht kann bei Vorliegen eines besonderen Vertrauensverhältnisses nicht auf ein Auftragsver- hältnis geschlossen werden], zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 7.12.2011, 3 U 4 90/11, [Gefälligkeitsverhältnis], BeckRS 2012, 20726; zu Ehe- gatten: BGH, Urt. v.5.7.2000, XII ZR 26/98, zitiert nach juris; zu Lebenspart- nern: OLG Zweibrücken, Urt. v. 9.9.2004, 4 U 168/03, zitiert nach juris; siehe aber: BGH, Beschl. v. 26.6.2008, III ZR 30/80 [Rechtsprechung zu Ehegatten nicht übertragbar auf alle Fallgestaltungen mit familiären oder personalen Ein- schlag], zitiert nach juris; a.A: OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.12.2014, 3 U 88/14 [Auftragsverhältnis bei umfassender Wirtschaftsführung mit Befugnis zu Grund- stücksgeschäften], zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013, 3 U 1/12 [große Vermögenswerte], zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12

    Auftrag: Rückzahlung von aufgrund einer Kontovollmacht abgehobenen Geldbeträgen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
    (BGH, Beschl. v. 28.7.2015, XII ZB 674/14, Rz. 13, zitiert nach juris; OLG Schleswig-Holstein, Urt. 18.3.2014, 3 U 50/13; OLG Brandenburg, Urt. v. 7.12.2011, 3 U 94/11, BeckRS 2012, 20726; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013, 3 U 1/12, zitiert nach juris; OLG München, Be- schl.

    In der diesbezüglichen Rechtsprechung wird, worauf sich die Beschwerdeführerin auch berufen hat, durchaus verbreitet vertreten, dass einer Kontovollmacht je nach den Umständen des Einzelfalls auch ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis zu Grunde liegen kann (vgl. u.a. Saar- ländisches OLG, Urt. v. 17.10.2014, 5 U 7/14 [Kontovollmacht für eine Enkelin aufgrund eines Gefälligkeitsverhältnisses; maßgeblich Botengänge zur Bargeld- versorgung; Vollmachtgeber konnte seine Angelegenheiten noch selbst erledi- gen], zitiert nach juris; OLG Köln, Urt. v. 19.9.2012, 16 U 196/11 und Beschl. v. 11.5.2017, 16 U 99/16 [allein aus der Erteilung einer Kontovollmacht kann bei Vorliegen eines besonderen Vertrauensverhältnisses nicht auf ein Auftragsver- hältnis geschlossen werden], zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 7.12.2011, 3 U 4 90/11, [Gefälligkeitsverhältnis], BeckRS 2012, 20726; zu Ehe- gatten: BGH, Urt. v.5.7.2000, XII ZR 26/98, zitiert nach juris; zu Lebenspart- nern: OLG Zweibrücken, Urt. v. 9.9.2004, 4 U 168/03, zitiert nach juris; siehe aber: BGH, Beschl. v. 26.6.2008, III ZR 30/80 [Rechtsprechung zu Ehegatten nicht übertragbar auf alle Fallgestaltungen mit familiären oder personalen Ein- schlag], zitiert nach juris; a.A: OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.12.2014, 3 U 88/14 [Auftragsverhältnis bei umfassender Wirtschaftsführung mit Befugnis zu Grund- stücksgeschäften], zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013, 3 U 1/12 [große Vermögenswerte], zitiert nach juris).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
    173/15, zitiert nach juris; BVerfG, Beschl. v. 30.4.2003, 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395-418).
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZR 26/98

    Rechenschaftspflicht eines Ehegatten

    Auszug aus VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
    In der diesbezüglichen Rechtsprechung wird, worauf sich die Beschwerdeführerin auch berufen hat, durchaus verbreitet vertreten, dass einer Kontovollmacht je nach den Umständen des Einzelfalls auch ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis zu Grunde liegen kann (vgl. u.a. Saar- ländisches OLG, Urt. v. 17.10.2014, 5 U 7/14 [Kontovollmacht für eine Enkelin aufgrund eines Gefälligkeitsverhältnisses; maßgeblich Botengänge zur Bargeld- versorgung; Vollmachtgeber konnte seine Angelegenheiten noch selbst erledi- gen], zitiert nach juris; OLG Köln, Urt. v. 19.9.2012, 16 U 196/11 und Beschl. v. 11.5.2017, 16 U 99/16 [allein aus der Erteilung einer Kontovollmacht kann bei Vorliegen eines besonderen Vertrauensverhältnisses nicht auf ein Auftragsver- hältnis geschlossen werden], zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 7.12.2011, 3 U 4 90/11, [Gefälligkeitsverhältnis], BeckRS 2012, 20726; zu Ehe- gatten: BGH, Urt. v.5.7.2000, XII ZR 26/98, zitiert nach juris; zu Lebenspart- nern: OLG Zweibrücken, Urt. v. 9.9.2004, 4 U 168/03, zitiert nach juris; siehe aber: BGH, Beschl. v. 26.6.2008, III ZR 30/80 [Rechtsprechung zu Ehegatten nicht übertragbar auf alle Fallgestaltungen mit familiären oder personalen Ein- schlag], zitiert nach juris; a.A: OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.12.2014, 3 U 88/14 [Auftragsverhältnis bei umfassender Wirtschaftsführung mit Befugnis zu Grund- stücksgeschäften], zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013, 3 U 1/12 [große Vermögenswerte], zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 09.09.2004 - 4 U 168/03

    Rechnungslegungsanspruch: Kontovollmachterteilung unter Eheleuten und unter

    Auszug aus VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
    In der diesbezüglichen Rechtsprechung wird, worauf sich die Beschwerdeführerin auch berufen hat, durchaus verbreitet vertreten, dass einer Kontovollmacht je nach den Umständen des Einzelfalls auch ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis zu Grunde liegen kann (vgl. u.a. Saar- ländisches OLG, Urt. v. 17.10.2014, 5 U 7/14 [Kontovollmacht für eine Enkelin aufgrund eines Gefälligkeitsverhältnisses; maßgeblich Botengänge zur Bargeld- versorgung; Vollmachtgeber konnte seine Angelegenheiten noch selbst erledi- gen], zitiert nach juris; OLG Köln, Urt. v. 19.9.2012, 16 U 196/11 und Beschl. v. 11.5.2017, 16 U 99/16 [allein aus der Erteilung einer Kontovollmacht kann bei Vorliegen eines besonderen Vertrauensverhältnisses nicht auf ein Auftragsver- hältnis geschlossen werden], zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 7.12.2011, 3 U 4 90/11, [Gefälligkeitsverhältnis], BeckRS 2012, 20726; zu Ehe- gatten: BGH, Urt. v.5.7.2000, XII ZR 26/98, zitiert nach juris; zu Lebenspart- nern: OLG Zweibrücken, Urt. v. 9.9.2004, 4 U 168/03, zitiert nach juris; siehe aber: BGH, Beschl. v. 26.6.2008, III ZR 30/80 [Rechtsprechung zu Ehegatten nicht übertragbar auf alle Fallgestaltungen mit familiären oder personalen Ein- schlag], zitiert nach juris; a.A: OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.12.2014, 3 U 88/14 [Auftragsverhältnis bei umfassender Wirtschaftsführung mit Befugnis zu Grund- stücksgeschäften], zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013, 3 U 1/12 [große Vermögenswerte], zitiert nach juris).
  • BGH, 09.07.1981 - III ZR 30/80

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung auf Grund rechtswidriger

    Auszug aus VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
    In der diesbezüglichen Rechtsprechung wird, worauf sich die Beschwerdeführerin auch berufen hat, durchaus verbreitet vertreten, dass einer Kontovollmacht je nach den Umständen des Einzelfalls auch ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis zu Grunde liegen kann (vgl. u.a. Saar- ländisches OLG, Urt. v. 17.10.2014, 5 U 7/14 [Kontovollmacht für eine Enkelin aufgrund eines Gefälligkeitsverhältnisses; maßgeblich Botengänge zur Bargeld- versorgung; Vollmachtgeber konnte seine Angelegenheiten noch selbst erledi- gen], zitiert nach juris; OLG Köln, Urt. v. 19.9.2012, 16 U 196/11 und Beschl. v. 11.5.2017, 16 U 99/16 [allein aus der Erteilung einer Kontovollmacht kann bei Vorliegen eines besonderen Vertrauensverhältnisses nicht auf ein Auftragsver- hältnis geschlossen werden], zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 7.12.2011, 3 U 4 90/11, [Gefälligkeitsverhältnis], BeckRS 2012, 20726; zu Ehe- gatten: BGH, Urt. v.5.7.2000, XII ZR 26/98, zitiert nach juris; zu Lebenspart- nern: OLG Zweibrücken, Urt. v. 9.9.2004, 4 U 168/03, zitiert nach juris; siehe aber: BGH, Beschl. v. 26.6.2008, III ZR 30/80 [Rechtsprechung zu Ehegatten nicht übertragbar auf alle Fallgestaltungen mit familiären oder personalen Ein- schlag], zitiert nach juris; a.A: OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.12.2014, 3 U 88/14 [Auftragsverhältnis bei umfassender Wirtschaftsführung mit Befugnis zu Grund- stücksgeschäften], zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013, 3 U 1/12 [große Vermögenswerte], zitiert nach juris).
  • VerfGH Saarland, 09.04.2010 - Lv 8/09

    Vereinbarkeit einer Durchführung eines schriftlichen Verfahrens ohne Durchführung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
    sprechende Anwendung von § 563 Abs. 1 ZPO zu schließen (VerfGH, Urt. v. 8.7.2014, Lv 6/13; Beschl. v. 9.4.2010, Lv 8/09).
  • BGH, 21.06.2012 - III ZR 291/11

    Rückzahlungsansprüche des Teilnehmers an einem "Schenkkreis" gegen eine

    Auszug aus VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
    (BGH, Urt. v. 21.6. 2012, III ZR 291/11, m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 19.09.2012 - 16 U 196/11

    Ansprüche der Erbin auf Rechnungslegung und Auskunft gegen eine Bevollmächtigte

  • OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13

    Erteilung einer Vorsorge- und Kontovollmacht: Rechtliche Qualifikation als

  • VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13

    Peter Richter

  • OLG München, 07.07.2014 - 34 Wx 265/14

    Grundbuchverfahren auf Löschung eines Nießbrauchs: Gültigkeit einer

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 3 U 88/14

    Zulässigkeit der Geltendmachung eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs auf

  • OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 5 U 7/14

    Unentgeltliche Geschäftsbesorgung: Begründung eines Auftragsverhältnisses durch

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

  • BVerfG, 21.04.2016 - 1 BvR 2154/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

  • BVerfG, 14.02.2017 - 1 BvR 2507/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von

  • OLG Köln, 11.05.2017 - 16 U 99/16

    Auskunftsansprüche eines Miterben gegenüber dem Inhaber einer Bankvollmacht

  • BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung des Anspruchs auf

  • VerfGH Saarland, 10.08.2020 - Lv 10/19
    Das Recht auf effektiven Rechtsschutz, das sich nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs in Bezug auf richterliche Entscheidungen nicht aus Art. 20 SVerf, der nur gegen Akte der Exekutive schützt, sondern aus dem Rechtsstaatsgebot aus Art. 60 Abs. 1 SVerf ergibt, gewährleistet, dass einem Rechtssuchenden der Zugang zu den Gerichten nicht unverhältnismäßig erschwert wird und eine umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung seines Anliegens stattfindet (VerfGH des Saarlandes, Beschluss vom 23.04.2019, Lv 4/18).
  • VerfGH Saarland, 10.08.2020 - Lv 9/19
    Rechtsstaatsgebot aus Art. 60 Abs. 1 SVerf ergibt, gewährleistet, dass einem Rechtssuchenden der Zugang zu den Gerichten nicht unverhältnismäßig erschwert wird und eine umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung seines Anliegens stattfindet (VerfGH des Saarlandes, Beschluss vom 23.04.2019, Lv 4/18).
  • VerfGH Saarland, 19.06.2020 - Lv 8/19
    Das Recht auf effektiven Rechtsschutz, das sich nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs in Bezug auf richterliche Entscheidungen nicht aus Art. 20 SVerf, der nur gegen Akte der Exekutive schützt, sondern aus dem Rechtsstaatsgebot aus Art. 60 Abs. 1 SVerf ergibt, gewährleistet, dass einem Rechtssuchenden der Zugang zu den Gerichten nicht unverhältnismäßig erschwert wird und eine umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung seines Anliegens stattfindet (VerfGH des Saarlandes, Beschluss vom 23.04.2019, Lv 4/18).
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