Rechtsprechung
VerfGH Saarland, 23.07.2004 - Lv 2/04 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verfassungsgerichtshof-saarland.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 23.07.1992 - 1 BvR 14/90
Hinweispflichten des Rechtspflegers im Versteigerungsverfahren
Auszug aus VerfGH Saarland, 23.07.2004 - Lv 2/04
Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs ist es allerdings nicht, die Gestaltung des Verfahrens im einzelnen, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts oder die Auslegung des - ohnehin bundesrechtlich geregelten - Prozessrechts nachzuprüfen; das ist Sache der dafür zuständigen Gerichte (vgl. nur u.a. zum Zwangsversteigerungsrecht BVerfG NJW 1993, 1699). - BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
Zwangsversteigerung II
Auszug aus VerfGH Saarland, 23.07.2004 - Lv 2/04
Die Verfassungsrechtsprechung hat daher in der Vergangenheit - unter anderem - beanstandet, wenn ein Zwangsversteigerungsverfahren zu einer Verschleuderung von Grundeigentum führen würde durch einen Zuschlag zu einem in krassem Missverhältnis zu dem Wert des Grundstücks stehenden Meistgebot ohne eine Chance für den Schuldner, ihn aufzuhalten, (BVerfGE 46, 325 ff.; BVerfGE 51, 150 ff.) oder wenn bei grobem Auseinanderfallen von zu vollstreckender Forderung und Grundstückswert Schuldnerschutz nach den §§ 30a, 30b ZVG nicht in angemessener Form gewährt worden ist (BVerfGE 49, 220 ff.) oder wenn einem Schuldner durch die konkrete Gestaltung des Verfahrens die Möglichkeit genommen worden ist, die Erfüllung der titulierten Forderung nachzuweisen und sie in das Verfahren einzuführen (…Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, a.a.O.). - BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 787/78
Effektiver Rechtsschutz bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks
Auszug aus VerfGH Saarland, 23.07.2004 - Lv 2/04
Die Verfassungsrechtsprechung hat daher in der Vergangenheit - unter anderem - beanstandet, wenn ein Zwangsversteigerungsverfahren zu einer Verschleuderung von Grundeigentum führen würde durch einen Zuschlag zu einem in krassem Missverhältnis zu dem Wert des Grundstücks stehenden Meistgebot ohne eine Chance für den Schuldner, ihn aufzuhalten, (BVerfGE 46, 325 ff.; BVerfGE 51, 150 ff.) oder wenn bei grobem Auseinanderfallen von zu vollstreckender Forderung und Grundstückswert Schuldnerschutz nach den §§ 30a, 30b ZVG nicht in angemessener Form gewährt worden ist (BVerfGE 49, 220 ff.) oder wenn einem Schuldner durch die konkrete Gestaltung des Verfahrens die Möglichkeit genommen worden ist, die Erfüllung der titulierten Forderung nachzuweisen und sie in das Verfahren einzuführen (…Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, a.a.O.). - BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78
Zwangsversteigerung III
Auszug aus VerfGH Saarland, 23.07.2004 - Lv 2/04
Die Verfassungsrechtsprechung hat daher in der Vergangenheit - unter anderem - beanstandet, wenn ein Zwangsversteigerungsverfahren zu einer Verschleuderung von Grundeigentum führen würde durch einen Zuschlag zu einem in krassem Missverhältnis zu dem Wert des Grundstücks stehenden Meistgebot ohne eine Chance für den Schuldner, ihn aufzuhalten, (BVerfGE 46, 325 ff.; BVerfGE 51, 150 ff.) oder wenn bei grobem Auseinanderfallen von zu vollstreckender Forderung und Grundstückswert Schuldnerschutz nach den §§ 30a, 30b ZVG nicht in angemessener Form gewährt worden ist (BVerfGE 49, 220 ff.) oder wenn einem Schuldner durch die konkrete Gestaltung des Verfahrens die Möglichkeit genommen worden ist, die Erfüllung der titulierten Forderung nachzuweisen und sie in das Verfahren einzuführen (…Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, a.a.O.).