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   VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 11/17   

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https://dejure.org/2018,11767
VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 11/17 (https://dejure.org/2018,11767)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 27.04.2018 - Lv 11/17 (https://dejure.org/2018,11767)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 27. April 2018 - Lv 11/17 (https://dejure.org/2018,11767)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Versicherungsmaklererlaubnis nach Verurteilung wegen Betruges verfassungsgemäß

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Widerruf, Versicherungsvermittlererlaubnis, Erlaubnis für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler, Verfassungsmäßigkeit des Widerrufs einer Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als VM nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Betruges

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf der Versicherungsmaklererlaubnis nach Verurteilung wegen Betruges verfassungsgemäß - Verwaltungsgerichte müssen keine erneute Prüfung der Strafbarkeit vornehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 814
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 11/17
    Ihre Ausführungen müssen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden (BVerfGE 96, 205, 216).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 11/17
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, das aus Art. 60 Abs. 1 SVerf und Art. 1 S. 1 SVerf herzuleiten ist (SVerfGH, Beschl. v. 14.03.2018 Lv 8/17 m.w.N.) und das Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ist (SVerfGH, Beschl. 26.06.2003 - Lv 1/03), gewährleistet Beteiligten eines Rechtsstreits ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung ihrer Äußerungen (BVerfGE 107, 395, 409).
  • VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09

    Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot im Fall einer polizeilichen Anordnung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 11/17
    31 GG oder der gegenseitigen Achtung der Verfassungsräume des Bundes und der Länder folgenden - Gründe erkennbar, die es dem Verfassungsgericht eines Bundeslandes verbieten würden, die letztinstanzliche Anwendung des Bundesrechts durch die Behörden und Gerichte eines Bundeslandes am Maßstab der den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleichen Grundrechte der Landesverfassung zu messen (SVerfGH Beschl.v. 15.04.2010 Lv 5/09).
  • VG Ansbach, 03.12.2014 - AN 4 K 14.00305

    Versagung einer Erlaubnis für die gewerbsmäßige Tätigkeit als

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 11/17
    Die Auslegung des § 34 d Abs. 2 Nr. 1 GewO durch das Oberverwaltungsgericht stützt sich auf bundesgerichtliche Entscheidungen zu vergleichbaren Normen (BVerwG GewA 1991, 119) und wird von der einhelligen zum Bundesrecht vorliegenden Judikatur und Literatur getragen (vgl. ergänzend BayVGH GewA 2013, 35; VG Ansbach GewA 2015, 132; Landmann/Rohmer/Schönleiter, GewO, 72. ErgL. § 33 d Abs. 2 Nr. 1 GewO, Rn. 69 bis 69 e m.w.N.).
  • VerfGH Saarland, 14.03.2018 - Lv 8/17
    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 11/17
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, das aus Art. 60 Abs. 1 SVerf und Art. 1 S. 1 SVerf herzuleiten ist (SVerfGH, Beschl. v. 14.03.2018 Lv 8/17 m.w.N.) und das Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ist (SVerfGH, Beschl. 26.06.2003 - Lv 1/03), gewährleistet Beteiligten eines Rechtsstreits ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung ihrer Äußerungen (BVerfGE 107, 395, 409).
  • OVG Saarland, 29.08.2017 - 1 A 399/17

    Widerruf der Versicherungsvermittlererlaubnis bei rechtskräftiger Verurteilung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 11/17
    , den Verfassungsrichter den Verfassungsrichter die Verfassungsrichterin am 27. April 2018 beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.08.2017 (1 A 399/17), des Verwaltungsgerichts.
  • VerfGH Saarland, 26.06.2003 - Lv 1/03
    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 11/17
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, das aus Art. 60 Abs. 1 SVerf und Art. 1 S. 1 SVerf herzuleiten ist (SVerfGH, Beschl. v. 14.03.2018 Lv 8/17 m.w.N.) und das Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ist (SVerfGH, Beschl. 26.06.2003 - Lv 1/03), gewährleistet Beteiligten eines Rechtsstreits ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung ihrer Äußerungen (BVerfGE 107, 395, 409).
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 22 ZB 12.731

    Rechtskräftige Verurteilung wegen Untreue in 61 sachlich zusammenhängenden Fällen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 11/17
    Die Auslegung des § 34 d Abs. 2 Nr. 1 GewO durch das Oberverwaltungsgericht stützt sich auf bundesgerichtliche Entscheidungen zu vergleichbaren Normen (BVerwG GewA 1991, 119) und wird von der einhelligen zum Bundesrecht vorliegenden Judikatur und Literatur getragen (vgl. ergänzend BayVGH GewA 2013, 35; VG Ansbach GewA 2015, 132; Landmann/Rohmer/Schönleiter, GewO, 72. ErgL. § 33 d Abs. 2 Nr. 1 GewO, Rn. 69 bis 69 e m.w.N.).
  • OVG Saarland, 10.10.2018 - 1 A 504/17

    Beendigung eines Beamtenverhältnisses nach rechtskräftiger Verurteilung wegen

    Das ergibt sich schon daraus, dass das Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz nur die unabhängige und uneingeschränkte gerichtliche Kontrolle von Entscheidungen der Exekutive garantiert, nicht aber eine grundrechtliche Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes gegen gerichtliche Entscheidungen enthält.(Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2018 - Lv 11/17 -, Nr. 3 der Beschlussgründe).
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