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   VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17   

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https://dejure.org/2017,8543
VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17 (https://dejure.org/2017,8543)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 28.03.2017 - Lv 1/17 (https://dejure.org/2017,8543)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 28. März 2017 - Lv 1/17 (https://dejure.org/2017,8543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietzahlung vom Sozialleistungsträger eingestellt - Vermieter kann kündigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wohnungskündigung wegen Zahlungsverzugs nach vom Vermieter ausgelöster Einstellung der Mietzahlung durch den Sozialleistungsträger verfassungsgemäß

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zahlungsverzugskündigung trotz Kündigungsmitteilung des Vermieters an Jobcenter

  • datev.de (Kurzinformation)

    Wohnungskündigung wegen Zahlungsverzugs nach vom Vermieter ausgelöster Einstellung der Mietzahlung durch den Sozialleistungsträger verfassungsgemäß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungskündigung wegen Zahlungsverzuges verfassungsgemäß - Sozialleistungsträger stellt Mietzahlung aufgrund Kündigungsmitteilung von Vermieter ein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsrechtliche Überprüfbarkeit von Räumungsurteilen? (IMR 2017, 224)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 783
  • NZM 2017, 553
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • VerfGH Saarland, 26.06.2003 - Lv 1/03
    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17
    Die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 21 Satz 2, 60 Abs. 1, 110 Satz 2 SVerf) folgenden Gebote für die gerichtliche Verfahrensgestaltung, denen der Anspruch auf rechtliches Gehör und die Pflicht zum fairen Verfahren zuzuordnen sind, sind Teil der Grundrechte auf Achtung jedes Menschen als Einzelperson (Art. 1 Satz 1 SVerf) und auf die Gewährleistung der Gleichheit vor dem Gesetz (VerfGH, Beschl. v. 26.06.2003 - Lv 1/03).

    Das gilt - mit Rücksicht auf Art. 142, Art. 31 GG und das Verhältnis der Verfassung des Bundeslandes zum Grundgesetz - insoweit, als deren Grundrechte den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleich sind und ein Konflikt mit dem Recht des Bundes und seiner Staatsgewalt nicht entstehen kann (VerfGH, Beschl. v. 18.12.2015 - Lv 4/15; Beschl. v. 19.04.2016 - Lv 10/15; Beschl. v. 26.06.2003 - Lv 1/03; BVerfG, Beschl. v. 15.10.1997 - 2 BvN 1/95 - BVerfGE 96, 345).

    Vor allem darf es sich nicht widersprüchlich verhalten (VerfGH Beschl. v. 26.06.2003 - Lv 1/03).

  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 175/14

    Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters

    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17
    § 543 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3a BGB gewährt danach dem Vermieter, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete im Verzug ist, ohne Weiteres ein außerordentliches Kündigungsrecht, ohne dass zusätzlich die in § 543 Abs. 1 BGB genannten Abwägungsvoraussetzungen erfüllt sein müssten (zu diesem systematischen Verständnis der Vorschrift BGH, Urt. v. 04.02.2015 - VIII ZR 175/14 - BGHZ 204, 134).

    Was die Verzugsvoraussetzungen als solche anbetrifft, hat der Bundesgerichtshof in der zitierten Entscheidung vom 04.02.2015 (BGHZ 204, 134) - im Einklang mit dem allgemeinen zivilrechtlichen Grundsatz des verschuldensunabhängigen Einstehens für die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit den Umstand, dass der Mieter für die Begleichung seiner Mietschulden auf Sozialleistungen einer öffentlichen Stelle angewiesen sei, nicht für geeignet gehalten, das Vertretenmüssen gemäß § 286 Abs. 4 BGB entfallen zu lassen.

  • VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17
    (4) Die Ablehnung eines Grundrechtsverstoßes unter den Bedingungen der hiesigen Konstellation wird auch durch den allgemeinen Rechtsgedanken gestützt, der dem Grundsatz der Subsidiarität des Verfassungsrechtsschutzes zugrunde liegt (dazu VerfGH, Beschl. v. 19.05.2006 - Lv 6/05; Hermanns in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, 2009, Art. 97 Rdn. 43).

    Anerkanntermaßen steht einem Beschwerdeführer selbst dann, wenn die Zulässigkeitsvoraussetzung der Rechtswegerschöpfung (§ 55 Abs. 3 Satz 1 VerfGHG) formal erfüllt ist, der Verfassungsrechtsweg nicht offen, solange er nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, mit denen er prinzipiell eine Korrektur einer etwaigen Grundrechtsverletzung durch die zuständigen Fachgerichte erwirken könnte (BVerfG, Beschl. v. 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01 - BVerfGE 108, 370; VerfGH, Beschl. v. 19.05.2006 - Lv 6/05).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17
    (a) Dass der allgemeine Gleichheitssatz auch im Sinne eines Verbots willkürlicher Gerichtsentscheidungen wirkt, ist in der verfassungsgerichtlichen Judikatur - auch des Verfassungsgerichtshofs - anerkannt, (BVerfG, Beschl. v. 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273; st. Rspr.; VerfGH, Beschl. v. 08.07.2014 - Lv 6/13 - NVwZ-RR 2014, 865).

    Steht eine fehlerhafte Gesetzesinterpretation im Raum, so ist die Grenze zur Willkür erst dort überschritten, wo eine offensichtlich einschlägige Norm unberücksichtigt blieb oder ihr Inhalt in krasser Weise missdeutet wurde (BVerfG, Beschl. v. 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273).

  • VerfGH Saarland, 18.12.2015 - Lv 4/15
    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17
    Das gilt - mit Rücksicht auf Art. 142, Art. 31 GG und das Verhältnis der Verfassung des Bundeslandes zum Grundgesetz - insoweit, als deren Grundrechte den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleich sind und ein Konflikt mit dem Recht des Bundes und seiner Staatsgewalt nicht entstehen kann (VerfGH, Beschl. v. 18.12.2015 - Lv 4/15; Beschl. v. 19.04.2016 - Lv 10/15; Beschl. v. 26.06.2003 - Lv 1/03; BVerfG, Beschl. v. 15.10.1997 - 2 BvN 1/95 - BVerfGE 96, 345).

    Allerdings ist die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts zunächst einmal Sache der Fachgerichte (BVerfG, Beschl. v. 24.03.1976 - 2 BvR 804/75 - BVerfGE 42, 64; st. Rspr.), und das Verfassungsgericht muss und darf nur eingreifen, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (VerfGH, Beschl. v. 18.12.2015 - Lv 4/15).

  • BVerfG, 07.10.2016 - 2 BvR 1313/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender

    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17
    Wird mit ihr die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so zählt die Gehörsrüge an das Fachgericht zu jenem Rechtsweg (BVerfG, Beschl. v. 07.10.2016 2 BvR 1313/16; VerfGH, Beschl. v. 29.08.2016 - Lv 6/16; VerfGH Beschl. v. 10.01.2008 - Lv 4/07 m.w.N.).

    Unterbleibt sie, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig ist (BVerfG, Beschl. v. 07.10.2016 - 2 BvR 1313/16).

  • BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17
    Insbesondere ist dessen rechtliches Gehör nicht beeinträchtigt, wenn ein Gericht Vorbringen deshalb nicht berücksichtigt, weil es dieses aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts für nicht entscheidungserheblich hält (BVerfG, Beschl. v. 17.01.- - 1 BvR 1578/12, st. Rspr.).

    Damit ein Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör festgestellt werden kann, müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht wahrgenommen oder doch bei der Entscheidung nicht in Betracht gezogen worden ist (BVerfG, Beschl. v. 17.01.- - 1 BvR 1578/12).

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17
    Anerkanntermaßen steht einem Beschwerdeführer selbst dann, wenn die Zulässigkeitsvoraussetzung der Rechtswegerschöpfung (§ 55 Abs. 3 Satz 1 VerfGHG) formal erfüllt ist, der Verfassungsrechtsweg nicht offen, solange er nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, mit denen er prinzipiell eine Korrektur einer etwaigen Grundrechtsverletzung durch die zuständigen Fachgerichte erwirken könnte (BVerfG, Beschl. v. 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01 - BVerfGE 108, 370; VerfGH, Beschl. v. 19.05.2006 - Lv 6/05).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17
    Allerdings ist die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts zunächst einmal Sache der Fachgerichte (BVerfG, Beschl. v. 24.03.1976 - 2 BvR 804/75 - BVerfGE 42, 64; st. Rspr.), und das Verfassungsgericht muss und darf nur eingreifen, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (VerfGH, Beschl. v. 18.12.2015 - Lv 4/15).
  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 188/01

    Zum Schutz des Mieters durch Art 14 Abs 1 S 1 GG - keine Pflicht des Fachgerichts

    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht ist, wie ausgeführt, allerdings erst erreicht, wenn dabei Fehler unterlaufen sind, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08 - NZM 2011, 479; Nichtannahmebeschluss vom 07.05.2001 - 2 BvR 188/01 - NZM 2001, 706).).
  • VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13

    Peter Richter

  • LG Hamburg, 06.09.2012 - 307 S 133/11

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe von Mieträumen wegen fristloser Kündigung

  • BVerfG, 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08

    Analoge Anwendung von §§ 577, 577a BGB auf Veräußerung eines vermieteten

  • VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 5/15
  • BGH, 20.01.1988 - IVa ZR 128/86

    Annahmeverzug des Dienstberechtigten bei Angebot vor Kündigung des

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

  • VerfGH Saarland, 29.08.2016 - Lv 6/16
  • VerfGH Saarland, 10.01.2008 - Lv 4/07

    Notwendigkeit der Geltendmachung der Verletzung von Grundrechten oder sonstigen

  • VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 10/15
  • VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Damit ein Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör festgestellt werden kann, müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht wahrgenommen oder doch bei der Entscheidung nicht in Betracht gezogen worden ist (BVerfG, Beschl. v. 17.1.2013 - 1 BvR 1578/12, juris; SVerfGH, Beschl. v. 28.3.2017 - Lv 1/17).
  • VerfGH Bayern, 04.02.2019 - 39-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Unterlassung der Erhebung einer Anhörungsrüge

    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur wird überwiegend die Ansicht vertreten, dass eine Verfassungsbeschwerde, die neben der unzulässigen Rüge der Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör auf die Verletzung weiterer Grundrechte gestützt ist, grundsätzlich insgesamt unzulässig ist (vgl. dazu z. B. BVerfG vom 25.4.2005 NJW 2005, 3059 f.; vom 30.5.2008 1 BvR 27/08 - juris Rn. 13; vom 9.6.2008 - 2 BvR 947/08 - juris Rn. 6; vom 24.10.2011 NJW 2012, 372 Rn. 6; vom 20.6.2012 - 2 BvR 1565/11 - juris Rn. 7; vom 16.7.2013 BVerfGE 134, 106 Rn. 22; vom 7.10.2016 - 2 BvR 1313/16 - juris Rn. 13; VerfGH Berlin vom 2.7.2007 - 136/02 - juris Rn. 12; VerfGH Brandenburg vom 24.3.2017 - VfGBbg 27/16 - juris Rn. 15; VerfGH Rheinland-Pfalz vom 23.1.2018 - VGH B 18/17 - juris Rn. 23 ff.; VerfGH Saarland vom 28.3.2017 -Lv 1/17 - juris Rn. 39; VerfGH Sachsen vom 28.2.2007 - Vf. 122-IV-07 - juris Rn. 8; vom 28.3.2017 - Vf. 32-IV-17 u. a. - juris Rn. 11; vom 28.7.2017 -Vf. 2-IV-17 - juris Rn. 14; Thüringer VerfGH vom 18.12.2012 - 18/11 - juris Rn. 10 f.; O. Klein in Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2012, Rn. 577; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2. Aufl. 2015, § 90 Rn. 467 f.; Hellmann in Barczak, BVerfGG, 2018, § 90 Rn. 327 ff.; Desens, NJW 2006, 1243 ff.; kritisch Heinrichsmeier, NVwZ 2010, 228 ff.).
  • VerfGH Bayern, 09.04.2018 - 29-VI-17

    Formell unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde versperrt den Weg zur

    Zu dieser Konstellation wird in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur überwiegend die Ansicht vertreten, dass eine neben der Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör auf weitere Grundrechte gestützte Verfassungsbeschwerde grundsätzlich insgesamt unzulässig ist (vgl. dazu z. B. BVerfG vom 25.4.2005 NJW 2005, 3059 f.; vom 30.5.2008 - 1 BvR 27/08 - juris Rn. 13; vom 9.6.2008 - 2 BvR 947/08 - juris Rn. 6; vom 14.7.2011 BVerfGK 19, 23 Rn. 7; vom 24.10.2011 NJW 2012, 372 Rn. 6; vom 20.6.2012 - 2 BvR 1565/11 - juris Rn. 7; BVerfGE 134, 106 Rn. 22; vom 7.10.2016 - 2 BvR 1313/16 - juris Rn. 13; VerfGH Berlin vom 2.7.2007 -136/02 - juris Rn. 12; VerfGH Brandenburg vom 24.3.2017 - VfGBbg 27/16 - juris Rn. 15; VerfGH Rheinland-Pfalz vom 23.1.2018 - VGH B 18/17 - juris Rn. 23 ff.; VerfGH Saarland vom 28.3.2017 - Lv 1/17 - juris Rn. 39; VerfGH Sachsen vom 28.2.2007 - Vf. 122-IV-07 - juris Rn. 8; vom 28.3.2017 - Vf. 32-IV-17 u. a. - juris Rn. 11; vom 28.7.2017 - Vf. 2-IV-17 - juris Rn. 14; Thüringer VerfGH vom 18.12.2012 - 18/11 - juris Rn. 10 f.; O. Klein in Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2012, Rn. 577; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2. Aufl. 2015, § 90 Rn. 467 f.; Desens, NJW 2006, 1243 ff.; kritisch Heinrichsmeier, NVwZ 2010, 228 ff.).
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