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   VerfGH Saarland, 29.08.2019 - Lv 3/19   

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https://dejure.org/2019,29466
VerfGH Saarland, 29.08.2019 - Lv 3/19 (https://dejure.org/2019,29466)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 29.08.2019 - Lv 3/19 (https://dejure.org/2019,29466)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 29. August 2019 - Lv 3/19 (https://dejure.org/2019,29466)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Halterhaftung nach § 25a StVG

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch auf rechtliches Gehör eines Halters bei Parkverstoß

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.04.2018 - 1 BvR 2352/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus VerfGH Saarland, 29.08.2019 - Lv 3/19
    Die Verletzung der Pflicht, rechtliches Gehör zu gewähren, kann sich jedoch aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergeben (BVerfG Beschl. v. 30.04.2018 1 BvR 2352/17 juris; BVerfG NJW 1997, 2310 a.E.).
  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus VerfGH Saarland, 29.08.2019 - Lv 3/19
    Die Regelung des § 25a StVG - die durch den Verfassungsgerichthof des Saarlandes nicht in Zweifel gestellt werden darf und die ohnehin bundesverfassungsgerichtlich gebilligt worden ist (BVerfGE 80, 109) - statuiert eine verschuldensunabhängige, auf Kostenerstattung gerichtete "Halterhaftung" für verkehrsrechtliche Verstöße, bei denen die verantwortliche Person nicht oder nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand ermittelt werden kann.
  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE und der Garantie

    Auszug aus VerfGH Saarland, 29.08.2019 - Lv 3/19
    Das gilt vor allem in Fällen der Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs; vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde ist in solchen Fällen grundsätzlich das Verfahren der Anhörungsrüge - das auch in dem Verfahren nach § 25a StVG zu beachten ist (Bayerischer Verfassungsgerichtshof BeckRS 2010, 51796; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, DAR 2011, 387; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 19.07.2007 Vf 43 - IV - 07) - bis zu einer Entscheidung zu betreiben.
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus VerfGH Saarland, 29.08.2019 - Lv 3/19
    Die Verletzung der Pflicht, rechtliches Gehör zu gewähren, kann sich jedoch aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergeben (BVerfG Beschl. v. 30.04.2018 1 BvR 2352/17 juris; BVerfG NJW 1997, 2310 a.E.).
  • VerfGH Bayern, 21.06.2010 - 69-VI-08

    Keine Verletzung des Willkürverbots durch behördliche bzw fachgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Saarland, 29.08.2019 - Lv 3/19
    Das gilt vor allem in Fällen der Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs; vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde ist in solchen Fällen grundsätzlich das Verfahren der Anhörungsrüge - das auch in dem Verfahren nach § 25a StVG zu beachten ist (Bayerischer Verfassungsgerichtshof BeckRS 2010, 51796; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, DAR 2011, 387; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 19.07.2007 Vf 43 - IV - 07) - bis zu einer Entscheidung zu betreiben.
  • VerfGH Saarland, 11.03.2021 - Lv 20/20
    Die Verfassungsbeschwerde ist daher erst dann zulässig, wenn ein Beschwerdeführer seiner grundrechtlichen Beschwer nicht anderweitig abzuhelfen befugt ist (SVerfGH, Beschl. v. 29.08.2019, Lv 3/19, S. 4).

    Das Verfahren der Anhörungsrüge gem. §§ 46 Abs. 1 OWiG, § 33a StPO ist auch in Verfahren nach § 25a StVG zu beachten (Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 19.07.2007, BeckRS 2007, 142903; Rn. 13; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urt. v. 7 05.07.1996, BeckRS 1996, 13956, Rn. 13; SVerfGH, Beschl. v. 29.08.2019 - Lv 3/19, S. 4).

    Die Beschwerdeführerin hätte also, bevor sie Verfassungsbeschwerde erhoben hat, das Verfahren der Anhörungsrüge bis zu einer Entscheidung betreiben müssen (vgl. SVerfGH, Beschluss v. 29.08.2019, Lv 3/19, S. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - 8 A 1423/19

    Fahrtenbuchauflage, Firmenfahrzeug, Mitwirkungsobliegenheiten

    Davon, dass es auf die Einhaltung der Zweiwochenfrist nicht ankommt, wenn der Fahrzeughalter zur Ermittlung des verantwortlichen Fahrers nicht auf seine Erinnerung angewiesen ist, geht auch der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes in der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 29. August 2019 - Lv 3/19 - (S. 5, 7 des Entscheidungsabdrucks zu § 25a Abs. 1 StVG) aus.
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