Rechtsprechung
VerfGH Saarland, 30.09.2009 - Lv 2/09 e.A. |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,37736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Einlegung durch einen nicht postulationsfähigen Kläger; Erschöpfung des Rechtswegs im Fall einer Entscheidung des Wahlbeschwerdeausschusses bei Bestehen der Möglichkeit einer Wahlanfechtung
- verfassungsgerichtshof-saarland.de
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
Auszug aus VerfGH Saarland, 30.09.2009 - Lv 2/09
Wie der Verfassungsgerichtshof jedoch bereits früher entschieden hat (Be- schluss vom 19.5.2006, Lv 6/05; Beschluss vom 13.12.2004, Lv 4/05) kommt in § 55 Abs. 3 VerfGHG - ebenso wie in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG - über den Wortlaut hinaus der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde 4. - VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
Auszug aus VerfGH Saarland, 30.09.2009 - Lv 2/09
Wie der Verfassungsgerichtshof jedoch bereits früher entschieden hat (Be- schluss vom 19.5.2006, Lv 6/05; Beschluss vom 13.12.2004, Lv 4/05) kommt in § 55 Abs. 3 VerfGHG - ebenso wie in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG - über den Wortlaut hinaus der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde 4. - BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der …
Auszug aus VerfGH Saarland, 30.09.2009 - Lv 2/09
zum Ausdruck (BVerfGE 73, 322, 326 f. = NJW 1987, 1319 f.). - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus VerfGH Saarland, 30.09.2009 - Lv 2/09
Sie ist nicht statthaft, so lange ein Beschwerdeführer nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkei- ten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverlet- zung - durch zuständige Gerichte - zu erwirken (vgl. nur u.a. BVerfGE 107, 395, 414).
- VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10
Wahlanfechtungen sind zügig zu bearbeiten
Allerdings nimmt die Verfassungsrechtsprechung an, dass eine Verfassungsbe- schwerde schon als solche nicht zulässig ist, wenn sie die Verletzung von Grundrechten durch einzelne Entscheidungen und Maßnahmen rügt, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren selbst beziehen (BVerfGE 14, 154 [155]; 22, 277 [281]; 28, 214 [219]; 66, 282 [234]; zur gleichen Problematik im Kommu- nalwahlrecht vgl. VerfGH Beschl. v. 30.9.2009 - Lv 2/09 e.A.).