Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 31.08.2010 - Lv 8/10 e.A.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14374
VerfGH Saarland, 31.08.2010 - Lv 8/10 e.A. (https://dejure.org/2010,14374)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 31.08.2010 - Lv 8/10 e.A. (https://dejure.org/2010,14374)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 31. August 2010 - Lv 8/10 e.A. (https://dejure.org/2010,14374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Außervollzugsetzung eines Beweisbeschlusses eines Untersuchungsausschusses des Landtags des Saarlandes im Wege einer einstweiligen Anordnung; Auswahl und Entscheidung der Exekutive bzgl. einer Beweiserhebung "durch Vorlage" der konkreten Verwaltungsakte ...

  • Wolters Kluwer

    Herausgabe von finanzbehördlichen Akten betreffend die unternehmerische Einflussnahme auf die Regierungsbildung des Saarlandes nach den Landtagswahlen 2009; Zwischenregelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Außervollzugsetzung eines Beweisbeschlusses eines Untersuchungsausschusses des Landtags des Saarlandes im Wege einer einstweiligen Anordnung; Auswahl und Entscheidung der Exekutive bzgl. einer Beweiserhebung "durch Vorlage" der konkreten Verwaltungsakte ...

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Saarland, 03.08.2010 - 3 B 205/10

    Rechtsschutzbedürfnis für verwaltungsgerichtlichen Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VerfGH Saarland, 31.08.2010 - Lv 8/10
    Ihm wurde mitgeteilt, die Akten würden dem Untersuchungsausschuss Landtagswahlen 2009 übersandt, wenn nicht bis 2.6.2010, 12 Uhr, einstweiliger gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Aktenvorlage beantragt werde (Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 28.5.2010, Bl. 259 der Akten 3 B 205/10 OVG des Saarlandes).

    Mit der dagegen erhobenen Beschwerde hat der Beschwerdeführer vorgetragen, ihm liege (derzeit) nicht daran, den Adressaten des 2. Beweisbeschlusses die Herausgabe konkreter Akten verbieten zu lassen (Schriftsatz vom 16.7.2010, Bl. 217 der Akten 3 B 205/10, OVG des Saarlandes).

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Beschwerde durch Beschluss vom 3.8.2010 ­ 3 B 205/10 ­ zurückgewiesen.

  • VerfGH Saarland, 27.03.2008 - Lv 2/08

    Saarländische Wasserpfeifen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 31.08.2010 - Lv 8/10
    Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 21.6.2010 Lv 3/10 e.A.; Beschl. v. 27.3.2008 Lv 2/08 e.A.; Beschl. v. 4.9.2007 ­ Lv 11/07 e.A.), Das gilt allerdings nur, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag nicht von vornherein offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (SVerfGH a.a.O.).
  • VerfGH Saarland, 21.06.2010 - Lv 3/10

    Einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Rauchverbots in Gaststätten im Fall des

    Auszug aus VerfGH Saarland, 31.08.2010 - Lv 8/10
    Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 21.6.2010 Lv 3/10 e.A.; Beschl. v. 27.3.2008 Lv 2/08 e.A.; Beschl. v. 4.9.2007 ­ Lv 11/07 e.A.), Das gilt allerdings nur, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag nicht von vornherein offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (SVerfGH a.a.O.).
  • VerfGH Saarland, 04.09.2007 - Lv 11/07
    Auszug aus VerfGH Saarland, 31.08.2010 - Lv 8/10
    Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 21.6.2010 Lv 3/10 e.A.; Beschl. v. 27.3.2008 Lv 2/08 e.A.; Beschl. v. 4.9.2007 ­ Lv 11/07 e.A.), Das gilt allerdings nur, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag nicht von vornherein offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (SVerfGH a.a.O.).
  • VG Saarlouis, 16.06.2010 - 11 L 544/10

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines

    Auszug aus VerfGH Saarland, 31.08.2010 - Lv 8/10
    Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 16.6.2010 ­ 11 L 544/10 ­ den Antrag mit der Begründung als unzulässig zurückgewiesen, da es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit handele, für die die Verfassungsgerichtsbarkeit zuständig sei.
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus VerfGH Saarland, 31.08.2010 - Lv 8/10
    Setzt der Hoheitsakt indessen entweder rechtlich oder tatsächlich einen besonderen, von dem Willen der vollziehenden Stelle beeinflussten Vollzugsakt voraus, so muss der Beschwerdeführer grundsätzlich diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen (so schon BVerfGE 1, 97, 101 ff.; Lechner/Zuck, BVerfGG, 5. Aufl., § 90 Rdn. 131 m.w.N.).
  • VerfGH Saarland, 10.08.2020 - Lv 10/19
    Setzt der (angegriffene) Hoheitsakt indessen entweder rechtlich oder tatsächlich einen besonderen Vollzugsakt voraus, so muss der Beschwerdeführer grundsätzlich diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen (VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 31.08.2010, Lv 8/10 m.w.N., BeckRS 2010, 52602).

    Saarlandes, Urteil vom 31.08.2010, Lv 8/10,.

    BeckRS 2010, 52602).

  • VerfGH Saarland, 21.01.2020 - Lv 15/19

    Missbrauchsverdacht an Uniklinik: Erweiterung des Untersuchungsausschusses

    Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat deshalb etwa eine Verfassungsbeschwerde gegen den Beweisbeschluss eines Untersuchungsausschusses mangels unmittelbarer Betroffenheit des Beschwerdeführers als offensichtlich unzulässig qualifiziert: Im damals entschiedenen Fall sollte erst durch eine von der Exekutive noch zu treffende Auswahl und Entscheidung die Vorlage konkreter Verwaltungsakte und Bescheide (Pleonasmus) erfolgen; erst dieser Vollzugsakt konnte die Rechtsstellung des Beschwerdeführers unmittelbar berühren (VerfGH des Saarlandes v. 31.08.2010, Lv 8/10, BeckRS 2010, 52602).
  • VerfGH Saarland, 10.08.2020 - Lv 9/19
    Setzt der (angegriffene) Hoheitsakt indessen entweder rechtlich oder tatsächlich einen besonderen Vollzugsakt voraus, so muss der Beschwerdeführer grundsätzlich diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen (VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 31.08.2010, Lv 8/10 m.w.N., BeckRS 2010, 52602).

    Im Übrigen gebieten auch die verfahrensrechtlichen Gehalte des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung die Information des Betroffenen über die beabsichtigte Herausgabe konkreter Akten und Aktenbestandteile, die Möglichkeit, Einsicht in sie zu nehmen und die Gewährung der zeitlich ausreichenden Chance, rechtzeitig eine unabhängige richterliche Entscheidung über ihre Offenlegung zu erlangen (VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 31.08.2010, Lv 8/10, BeckRS 2010, 52602).

  • VerfGH Saarland, 19.06.2020 - Lv 8/19
    Setzt der (angegriffene) Hoheitsakt indessen entweder rechtlich oder tatsächlich einen besonderen Vollzugsakt voraus, so muss der Beschwerdeführer grundsätzlich diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen (VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 31.08.2010, Lv 8/10 m.w.N., BeckRS 2010, 52602).

    Im Übrigen gebieten auch die verfahrensrechtlichen Gehalte des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung die Information des Betroffenen über die beabsichtigte Herausgabe konkreter Akten und Aktenbestandteile, die Möglichkeit, Einsicht in sie zu nehmen und die Gewährung der zeitlich ausreichenden Chance, rechtzeitig eine unabhängige richterliche Entscheidung über ihre Offenlegung zu erlangen (VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 31.08.2010, Lv 8/10, BeckRS 2010, 52602).

  • VerfGH Saarland, 08.01.2015 - Lv 12/14
    Das geht allerdings nur, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag nicht von vornherein offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. zuletzt VerfGH Beschluss vom 31.08.2010 - Lv 8/10 e.A.).
  • VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 10/13
    Setzt der Hoheitsakt indes- sen entweder rechtlich oder tatsächlich einen besonderen, von dem Willen der vollziehenden Stelle beeinflussten Vollzugsakt voraus, so muss der Beschwer- deführer grundsätzlich diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen (VerfGH, Urt. v. 31.08.2010 - Lv 8/10 e.A. - Seite 9; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.12.1951 - 1 BvR 220/51 - juris Rn. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht