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   VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 52-IV-06, 53-IV-06   

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https://dejure.org/2006,20107
VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 52-IV-06, 53-IV-06 (https://dejure.org/2006,20107)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 01.06.2006 - 52-IV-06, 53-IV-06 (https://dejure.org/2006,20107)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 52-IV-06, 53-IV-06 (https://dejure.org/2006,20107)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 52-IV-06
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn eine Norm des einfachen Rechts offenkundig fehlerhaft angewendet oder eine offensichtlich einschlägige Norm vom Gericht nicht berücksichtigt wird (vgl. BVerfGE 87, 273 [279]).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 95-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 52-IV-06
    Vielmehr obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 95-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 85-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 52-IV-06
    Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 61-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 52-IV-06
    Denn er hat von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. April 2006 gemäß § 33a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht und somit dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht genügt (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 61-IV-05; vgl. BVerfG NJW 2005, 3059 f.).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 91-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 52-IV-06
    Vielmehr ist er zur Wahrug allein des Verfassungsrechts berufen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 91-IV-04; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 52-IV-06
    Denn er hat von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. April 2006 gemäß § 33a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht und somit dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht genügt (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 61-IV-05; vgl. BVerfG NJW 2005, 3059 f.).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 52-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn eine Norm des einfachen Rechts offenkundig fehlerhaft angewendet oder eine offensichtlich einschlägige Norm vom Gericht nicht berücksichtigt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 52-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 36-IV-09
    So liegt es insbesondere dann, wenn eine Norm des einfachen Rechts offenkundig fehlerhaft angewendet oder eine offensichtlich einschlägige Norm vom Gericht nicht berücksichtigt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 59-IV-07; SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 52-IV-06; st. Rspr.).
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