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   VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 121-IV-21 (e.A.)   

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https://dejure.org/2021,50948
VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 121-IV-21 (e.A.) (https://dejure.org/2021,50948)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 02.12.2021 - 121-IV-21 (e.A.) (https://dejure.org/2021,50948)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2021 - 121-IV-21 (e.A.) (https://dejure.org/2021,50948)
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  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 136-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 121-IV-21
    Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile, die für den Beschwerdeführer eintreten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt wird, in der Hauptsache sich aber später herausstellen würde, dass die Verfassungsbeschwerde begründet ist, mit denjenigen Folgen abzuwägen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, sich aber später die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache als unzulässig oder unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 111-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 136-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 81-IV-13 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2003, BVerfGE 108, 238 [245 ff.]).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 111-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 121-IV-21
    Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile, die für den Beschwerdeführer eintreten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt wird, in der Hauptsache sich aber später herausstellen würde, dass die Verfassungsbeschwerde begründet ist, mit denjenigen Folgen abzuwägen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, sich aber später die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache als unzulässig oder unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 111-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 136-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 81-IV-13 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2003, BVerfGE 108, 238 [245 ff.]).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 121-IV-21
    Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile, die für den Beschwerdeführer eintreten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt wird, in der Hauptsache sich aber später herausstellen würde, dass die Verfassungsbeschwerde begründet ist, mit denjenigen Folgen abzuwägen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, sich aber später die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache als unzulässig oder unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 111-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 136-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 81-IV-13 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2003, BVerfGE 108, 238 [245 ff.]).
  • VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 81-IV-13

    Erfolgreicher Eilantrag auf vorläufige Gestattung des Besuchs eines Gymnasiums

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 121-IV-21
    Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile, die für den Beschwerdeführer eintreten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt wird, in der Hauptsache sich aber später herausstellen würde, dass die Verfassungsbeschwerde begründet ist, mit denjenigen Folgen abzuwägen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, sich aber später die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache als unzulässig oder unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 111-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 136-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 81-IV-13 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2003, BVerfGE 108, 238 [245 ff.]).
  • VerfGH Sachsen, 25.07.2018 - 74-IV-18

    Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren; Widerruf einer gewährte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 121-IV-21
    Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile, die für den Beschwerdeführer eintreten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt wird, in der Hauptsache sich aber später herausstellen würde, dass die Verfassungsbeschwerde begründet ist, mit denjenigen Folgen abzuwägen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, sich aber später die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache als unzulässig oder unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 111-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 136-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 81-IV-13 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2003, BVerfGE 108, 238 [245 ff.]).
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