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   VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20 (HS), 180-IV-20 (e.A.)   

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https://dejure.org/2020,40488
VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20 (HS), 180-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,40488)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03.12.2020 - 179-IV-20 (HS), 180-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,40488)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 179-IV-20 (HS), 180-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,40488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen durch das Landgericht Leipzig unterlassener Überprüfung einer wirksamen Vertretungsvollmacht spätestens zu Beginn der Hauptverhandlung

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rpsr.).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen lassen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159IV-15; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20

    Geltendmachung der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
    Dass der Beschwerdeführer diese Auffassung nicht teilt, betrifft keinen Aspekt rechtlichen Gehörs (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 130-IV-20 [HS]; Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 4-IV18; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 45-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09

    Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
    Dass der Beschwerdeführer diese Auffassung nicht teilt, betrifft keinen Aspekt rechtlichen Gehörs (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 130-IV-20 [HS]; Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 4-IV18; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 45-IV-09).
  • BVerfG, 27.11.2019 - 1 BvR 1716/19

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend den Anspruch auf rechtliches

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
    Dieser Rechtsbehelf dient lediglich der Überprüfung einer bereits ergangenen gerichtlichen Entscheidung, nicht der Fortsetzung des Verfahrens; neuer Sachvortrag darf deshalb nicht berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. November 2019 - 1 BvR 1716/19 - juris Rn. 7).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 125-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
    Im Übrigen ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil sie den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (hierzu eingehend SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 125-IV-20 [HS]/Vf. 126-IV-20 [e.A.], dem Beschwerdeführer bekannt) nicht genügt.
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann schließlich nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2009 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).
  • OLG München, 10.03.2020 - 2 Ws 283/20

    Zu den Voraussetzungen einer Gehörsrüge gemäß § 33a StPO

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
    Mit seiner am 11. Oktober 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde sowie dem am 12. Oktober 2020 eingegangenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 4. Mai 2020 und Verfügungen des Landgerichts vom 4., 13. und 20. Mai 2020 (sämtlich 11 Ns 203 Js 34653/10) sowie die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. Juli 2020 (2 Ws 283/20) und 25. August 2020 (2 Ws 283/20, 2 Ws 284/20), letzterer dem Beschwerdeführer nach eigenen Angaben am 12. September 2020 zugegangen.
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
    aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rpsr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 90-IV-10
  • BGH, 31.08.2020 - StB 23/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers

  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 6-IV-10
  • LSG Bayern, 18.01.2022 - L 2 U 167/20

    Verfahrensrecht: Statthaftigkeit und Voraussetzungen einer Gegenvorstellung

    Keine Berücksichtigung im Rahmen einer Anhörungsrüge finden können Tatsachen, die erstmals im Anhörungsrügeverfahren vorgetragen werden (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 25.06.2015, V ZR 86/14; BFH, Beschluss vom 15.07.2013, IX S 14/13; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 03.12.2020, Vf. 179-IV-20 (HS), Vf. 180-IV-20 (e.A.); Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07.03.2006, 9 C 06.656; Bayer. LSG, Beschlüsse vom 07.04.2014, L 15 SF 53/14, und vom 12.08.2015, L 15 RF 23/15); eine Ergänzung oder Nachbesserung des Vortrags ist daher im Verfahren der Anhörungsrüge nicht zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.11.2019, 1 BvR 1716/19; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 01.03.2010, 9 B 8/10, 9 B 8/10 (9 B 3/09); BGH, Beschluss vom 25.06.2015, V ZR 86/14).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 30-IV-21
    Dass der Beschwerdeführer die Auffassung des Gerichts nicht teilt, betrifft keinen Aspekt rechtlichen Gehörs (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 179-IV-20 [HS] m.w.N.).
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