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   VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20 (HS), 206-IV-20 (e.A.)   

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VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20 (HS), 206-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,40487)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03.12.2020 - 205-IV-20 (HS), 206-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,40487)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 205-IV-20 (HS), 206-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,40487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche Entscheidung zum Umgangsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20
    3 Satz 1 SächsVerf stehende Umgangsrecht der Eltern ermöglicht es auch dem getrennt von dem Kind lebenden Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 - juris Rn. 17; Beschluss vom 15. Juni 1971, BVerfGE 31, 194 [206 f.] zu Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG).

    Eine Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts kommen dann in Betracht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 - juris Rn. 17; Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 - juris Rn. 24; Beschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 - juris Rn. 17; Beschluss vom 15. Juni 1971, BVerfGE 31, 194 [209 f.]).

    Zu berücksichtigen sind sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 - juris Rn. 17; Beschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 - juris Rn. 17).

    Dabei hat das Gericht in den Blick zu nehmen, dass das Kind mit der Kundgabe seines Willens von seinem Recht zur Selbstbestimmung Gebrauch macht und seinem Willen mit zunehmenden Alter vermehrt Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 - juris Rn. 17; Beschluss vom 18. Mai 2009 - 1 BvR 142/09 - juris Rn. 19; BbgVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2016 - 55/16 - juris Rn. 22).

    Ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang kann durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit unter Umständen mehr Schaden verursachen als nutzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 - juris Rn. 17).

    Angesichts des Alters der Kinder bei der Anhörung hat sich das Amtsgericht - hinsichtlich einer vorläufigen Einschränkung des Umgangsrechts - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise am Kindeswillen orientiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 - juris Rn. 21).

  • BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07

    Unverhältnismäßiger und damit grundrechtsverletzender Eingriff in Elternrecht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20
    Eine Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts kommen dann in Betracht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 - juris Rn. 17; Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 - juris Rn. 24; Beschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 - juris Rn. 17; Beschluss vom 15. Juni 1971, BVerfGE 31, 194 [209 f.]).

    Unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten gebietet das Elternrecht die Prüfung, ob ein begleiteter Umgang des Kindes mit dem umgangsberechtigten Elternteil als milderes Mittel in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 - juris Rn. 24; Beschluss vom 8. März 2005 - 1 BvR 1986/04 - juris Rn. 9).

    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 - juris Rn. 25; Beschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 - juris Rn. 18).

    schaffen, welche später nicht oder nur schwer rückgängig zu machen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 - juris Rn. 25).

    Die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 - juris Rn. 23).

    In Anbetracht des geäußerten Wunsches der Kinder, weiterhin Umgang mit der Beschwerdeführerin entweder in einer Beratungsstelle oder bei den Großeltern zu haben, der Eingriffsintensität eines lediglich begleiteten Umgangsrechts und mit Blick auf die für die Erstellung des Sachverständigengutachtens im Hauptsacheverfahren gesetzte Frist von zwölf Monaten gebietet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die Anordnung eines konkret und vollstreckbar geregelten begleiteten Umgangs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 - juris Rn. 27).

  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 99-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20
    Der angegriffene Beschluss des Amtsgerichts Leipzig verletzt die Beschwerdeführerin insoweit in ihrem Elternrecht aus Art. 22 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf. a) Das den Eltern gemäß Art. 22 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juli 2017 - Vf. 99-IV-17 [HS]/Vf. 100-IV-17 [e.A.]; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 20-IV-16 [HS]; Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 69-IV-09).

    Die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung muss möglichst zuverlässig erkannt werden können (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juli 2017 - Vf. 99-IV-17 [HS]/Vf. 100-IV-17 [e.A.]; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A]/Vf. 33-IV-11 [HS]).

    Die von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen und die von ihnen im Einzelnen vorgenommene Abwägung sind durch den Verfassungsgerichtshof nur darauf zu überprüfen, ob die fachgerichtlichen Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juli 2017 - Vf. 99-IV-17 [HS]/Vf. 100-IV-17 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2016 - Vf. 125-IV-16; st. Rspr.).

  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20
    Eine Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts kommen dann in Betracht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 - juris Rn. 17; Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 - juris Rn. 24; Beschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 - juris Rn. 17; Beschluss vom 15. Juni 1971, BVerfGE 31, 194 [209 f.]).

    Zu berücksichtigen sind sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 - juris Rn. 17; Beschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 - juris Rn. 17).

    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 - juris Rn. 25; Beschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 - juris Rn. 18).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20
    3 Satz 1 SächsVerf stehende Umgangsrecht der Eltern ermöglicht es auch dem getrennt von dem Kind lebenden Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 - juris Rn. 17; Beschluss vom 15. Juni 1971, BVerfGE 31, 194 [206 f.] zu Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG).

    Eine Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts kommen dann in Betracht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 - juris Rn. 17; Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 - juris Rn. 24; Beschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 - juris Rn. 17; Beschluss vom 15. Juni 1971, BVerfGE 31, 194 [209 f.]).

  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04

    Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch ungerechtfertigten Umgangsrechtsausschluss

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20
    Unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten gebietet das Elternrecht die Prüfung, ob ein begleiteter Umgang des Kindes mit dem umgangsberechtigten Elternteil als milderes Mittel in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 - juris Rn. 24; Beschluss vom 8. März 2005 - 1 BvR 1986/04 - juris Rn. 9).

    Der Grundrechtsschutz ist auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - Vf. 102-IV-14 [HS]/Vf. 103-IV-14 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. März 2005 - 1 BvR 1986/04 - juris Rn. 8; Beschluss vom 5. November 1980, BVerfGE 55, 171 [182]).

  • VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20
    Die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung muss möglichst zuverlässig erkannt werden können (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juli 2017 - Vf. 99-IV-17 [HS]/Vf. 100-IV-17 [e.A.]; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A]/Vf. 33-IV-11 [HS]).
  • VerfGH Bayern, 30.05.2016 - 58-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung begleiteten Umgangs - Verstoß gegen das

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20
    Das ist bei einer einstweiligen Anordnung nach §§ 49 ff. FamFG zur Regelung des Umgangs bis zur Entscheidung in der Hauptsache der Fall (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - Vf. 58-VI-15 - juris Rn. 30; BbgVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2016 - 55/16 - juris Rn.15).
  • OLG Celle, 16.12.2005 - 12 WF 141/05

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen der Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20
    Jede gerichtliche Entscheidung über die Umgangsbefugnis muss grundsätzlich eine konkrete, einheitliche Regelung treffen, weswegen die Entscheidung über die Gewährung eines Umgangsrechts von dessen konkreter Ausgestaltung nicht getrennt werden kann und der Umgang vom Gericht nach Tagen, Uhrzeit und Ort, Häufigkeit, Abholung und gegebenenfalls weiterer konkreter Modalitäten präzise und in vollstreckungsfähiger Weise zu regeln ist (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25. März 2010 - 6 UF 136/09 - juris Rn. 23; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 17 UF 190/06 - juris Rn. 14; OLG Celle, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 12 WF 141/05 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 29.07.2015 - 1 BvR 1468/15

    Die Annahme, dem Familiengericht stehe bei Entscheidungen gemäß § 1684 Abs. 4

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20
    nicht möglich sind, etwa weil es an mitwirkungsbereiten Dritten gefehlt habe (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 1 BvR 1468/15 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 15.10.2020 - 1 BvR 2262/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Familiengerichts ohne vorherige

  • VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 102-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 69-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 133-IV-20
  • OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06

    Umgangsrecht: Pflicht zur Konkretisierung einer Umgangsregelung auch bei

  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 20-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16
  • BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) einer Mutter durch Übertragung

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

  • OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09

    Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes

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