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   VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 207-IV-20   

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VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 207-IV-20 (https://dejure.org/2021,2176)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 05.02.2021 - 207-IV-20 (https://dejure.org/2021,2176)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 05. Februar 2021 - 207-IV-20 (https://dejure.org/2021,2176)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 65-IV-18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 207-IV-20
    1. Soweit der Beschwerdeführer die Verletzung von Grundrechten des Grundgesetzes rügt, ist bereits der Rechtsweg zum Verfassungsgerichtshof nicht eröffnet (siehe SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - Vf. 65-IV-18 [HS]; der Beschluss erging auf Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers).

    2. Auch soweit die Verfassungsbeschwerde dahingehend ausgelegt wird, dass ein Verstoß gegen inhaltsgleich in der Verfassung des Freistaates Sachsen garantierte Grundrechte gerügt wird (Art. 15, 18 Abs. 1, Art. 78 Abs. 2 SächsVerf), ist sie unzulässig, weil die Begründungsanforderungen gemäß § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu wiederum SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - Vf. 65-IV-18 [HS]) nicht gewahrt sind.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 207-IV-20
    Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll insbesondere nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990, BVerfGE 81, 347 [357]).

    Es liegt gerade in dem Wesen der Prüfung dieses Tatbestandsmerkmals, dass Verfahrenskostenhilfe verweigert werden darf, wenn und soweit ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990, BVerfGE 81, 347 [357]).

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 207-IV-20
    aa) Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 43-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 207-IV-20
    Verfahrenskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 43-IV-17; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 142-IV-15; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 207-IV-20
    Deshalb ist etwa eine Beweisantizipation nur in eng begrenztem Rahmen zulässig (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 48-IV-14; BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 - juris).
  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 1624/16

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 207-IV-20
    Ferner läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu verweigern, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 1 BvR 1624/16 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 142-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 207-IV-20
    Verfahrenskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 43-IV-17; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 142-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 207-IV-20
    Deshalb ist etwa eine Beweisantizipation nur in eng begrenztem Rahmen zulässig (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 48-IV-14; BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 - juris).
  • OLG Dresden, 10.11.2020 - 18 UF 585/20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 207-IV-20
    Mit seiner am 24. November 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen und mit Schreiben vom 27. November 2020 ergänzten Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. Oktober 2020 (18 UF 585/20).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf

    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist jedoch überschritten, wenn die Anforderungen an die Erfolgsaussicht überspannt werden und dadurch der Zweck der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. Februar 2021 - Vf. 207-IV-20; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 43-IV-17; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 142-IV-15; st. Rspr.).

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll insbesondere nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. Februar 2021 - Vf. 207-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990, BVerfGE 81, 347 [357]).

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