Rechtsprechung
VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,35636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 33-IV-22 Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 4-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22 Soweit der Beschwerdeführer - unter Berufung auf eine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz - bemängelt, dass sich die Fachgerichte angesichts der "blinden Übernahme" der Argumentation der Antragsgegnerin mit seinem Vortrag nicht auseinandergesetzt hätten, rügt er der Sache nach eine Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf), wiederum ohne die insoweit geltenden Begründungsanforderungen zu erfüllen (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 4-IV-20 m.w.N.; st. Rspr.).