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VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 81-IV-20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 112-IV-19
Auszug aus VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 81-IV-20
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen (§ 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG) genügt (vgl. hierzu bereits SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 112-IV-19; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 66-IV-19; die Beschlüsse ergingen jeweils auf Verfassungsbeschwerden des Beschwerdeführers). - VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 22-IV-19
Verfassungsmäßige Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 81-IV-20
Auch lässt das Beschwerdevorbringen nicht erkennen, aus welchen Gründen die Gerichte die Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise überspannt haben könnten (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 22-IV-19). - VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 66-IV-19
Auszug aus VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 81-IV-20
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen (§ 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG) genügt (vgl. hierzu bereits SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 112-IV-19; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 66-IV-19; die Beschlüsse ergingen jeweils auf Verfassungsbeschwerden des Beschwerdeführers). - OLG Karlsruhe, 03.07.2020 - 2 Ws 150/20
Voraussetzungen der Bestellung eines weiteren Verteidigers
Auszug aus VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 81-IV-20
Mit seiner am 14. Mai 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Verfügungen der Justizvollzugsanstalt Bautzen vom 29. August 2019 und 24. September 2019 sowie gegen die Beschlüsse des Landgerichts Görlitz Außenkammern Bautzen vom 28. Januar 2020 (14a StVK 367/19 und 14a StVK 419/19) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 15. April 2020 (2 Ws 149/20 und 2 Ws 150/20).