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VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 59-IV-97 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (3)
- VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 94-IV-00
Versagung der Zulassung zur Prüfung als Wirtschaftsprüfer; Anforderungen an die …
Vor allem schließen Artikel 142, 31 GG aus, dass die Sächsische Verfassung an das Verständnis des materiellen Bundesrechtes Anforderungen stellt, die bundesrechtlich nicht vorgesehen sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 09.März 2000 - 59-IV-97). - VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 3-IV-01 Vor allem schließen Artikel 142, 31 GG aus, dass die Sächsische Verfassung an das Verständnis des materiellen Bundesrechtes Anforderungen stellt, die bundesrechtlich nicht vorgesehen sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 09. März 2000 - 59-IV-97).
- VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 18-IV-01 Zwar ist der Verfassungsgerichtshof durch Art. 31 GG nicht gehindert, über die Vereinbarkeit von Akten der Landesstaatsgewalt - des angegriffenen Beschlusses des Oberlandesgerichts Dresden -, die auf materiellem Bundesrecht - der Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 26a S. 1 Einigungsvertrag in der Fassung der Ermäßigungssatz-Anpassungsverordnung vom 15. April 1996 (BGBl. I S. 604) - beruhen, mit Grundrechten der Sächsischen Verfassung zu entscheiden, wenn diese mit solchen des Grundgesetzes inhaltsgleich sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. März 2000 - 59-IV-97).