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VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 187-IV-20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 57-IV-21 Darüber hinaus entfällt die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes, soweit diese von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt worden ist; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 187-IV-20; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 44-IV-18; Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05).
Die Beschwer des Beschwerdeführers gründet damit nicht mehr allein auf der Ausübung von Landesstaatsgewalt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 187-IV-20;.